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Verfasst: Mi 18. Mär 2009, 18:06
von pjotr
Original von Helen Bont
Herr Unionsminister Jerkov, man kann das bestehende Unionsdienstgesetz dahingehend refomieren, dass es drei Laufbahntypen umfasst: zum Beispiel einen für Nicht-Berufssoldaten und Anwärter, einen für mittleren Dienst und einen für den gehobenen Dienst. Jede Laufbahn hat eine Gehaltsstufe. In den gehobenen Dienst werden zum Beispiel die Behördenleiter, ranghohe Militärs, Botschafter, die Präsidenten von Unionsparlamrnt und Unionsrat und die Mitglieder der Unionsregierung eingruppiert, während den mittleren einfach die gruppiert werden, die nicht in die erste unf dritte Laufbahn hineingruppiert werden. Damit hätten wir ein flexibles und, was die Bezüge angeht, eindeutiges Ssystem.
Diese Regelung erscheint mir unsinnig. Ich kann nicht nachvollziehen, warum ich Militärs, Schullehrer und Wahlbeamte in eine Laufbahn stecken soll. Was Sie beabsichtigen ist keine vereinfachte Regelung, sondern schlicht und einfach Murks.
Herr Unionsminister Jerkov, ich kann gut verstehen, wenn es Sie nervt, dass nicht alle Ihre Vorhaben mit Jubel begrüßen. Sie werden sich aber wohl oder übel bequemen müssen, dem souveränen Parlament Rede und Antwort zu stehen, auch wenn es nicht in Ihrem Interesse liegt, dass Alternativen diskutiert werden.
Und, Herr Unionsminister, manchmal ist es notwendig, bestehende schlechte Gesetze so zu ändern, dass sie gut werden
Frau Kollegin Bont, Sie konnten mir bisher auch noch nicht begründen worin der Vorteil darin liegt, dass man ein bisheriges Gesetz aushöhlt, um dann neue Regelungen reinzupacken.
Der einzige Unterschied wäre doch ein rein formalisitischer. Und ich sehe es wirklich nicht als meine Aufgabe an, eine Formalentscheidung zu begründen, die lediglich der Übersichtlichkeit und der Arbeitserleichterung in meinem Ministerium dient. Was wir hier diskutieren sollten sind die materiellen Inhalte des Gesetzes, und nicht der formale Prozess der Gesetzgebung.
Und Sie haben mit keinem Wort erwähnt, welche Verpflichtungen der Staat mit der Einführung einer Beamtenschaft eingeht.
Der Staat geht damit die Verpflichtung zur Gehaltszahlung an Beamte ein, die er einstellt. Nicht mehr und nicht weniger.
Und Sie meinen also, dass im Falle einer nicht-öffentlichen Einstellung das Finanzministerium nicht informiert werden muss?
Sollte: Ja. Muss: Nein.
Zumindest eben der bisherigen Regelung nach.
Aber auch hier lässt sich im Wege einer Präzisierung des Unionsdienstgesetzes Klarheit schaffen.
Wir haben hier ein Gesetz geschaffen, das eben eine solche Präzisierung schafft. Das einzige woran Sie sich aufhängen, Frau Kollegin Bont, ist doch dass das Gesetz künftig nicht mehr "Unionsdienstgesetz" sondern "Unionsbesoldungsordnung" heißt; das ist kein Argument gegen ein Gesetz..

Verfasst: Do 19. Mär 2009, 12:47
von Helmut Hennrich
Frau Präsidentin, Hohes Haus,
mit dem Gesetz zur Einführung des Beamtentums und dem dazugehörigen Besoldungsgesetz strebt die Unionsregierung eine grundlegende Reform des öffentlichen Dienstes an. Es ist eine Reform, die den öffentlichen Dienst auf eine solide Grundlage stellt und, insbesondere was die Besoldungsregelung angeht, sehr gut durchdacht und strukturiert ist.
In diesem Zusammenhang, Frau Kollegin Bont, kann ich Ihre Kritik an diesen beiden Gesetzesvorhaben überhaupt nicht nachvollziehen: man könnte es natürlich so einrichten, dass man drei Besoldungs- oder Gehaltsstufen einführt. Nur, Frau Kollegin Bont, wir müssen zur Kenntnis, das der öffentliche Dienst differenzierter strukturiert ist als einigen von uns vielleicht lieb, und es auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit ist, wenn diese differenzierte Struktur in einer differentierten Besoldungsregelung zum Ausdruck kommt.
Es gibt meines Erachtens aber noch einen wichtigen Punkt, warum wir den Schritt der Verbeamtung gehen sollten - nebenbei bemerkt, soll ja nach § 2 Absatz des vorliegenden Entwurfs der Status des Angestellten nicht komplett abgeschafft werden. - Und dieser Punkt ist, dass mit der Einführung des Berufsbeamtentums ein besonderes Verhältnis zwischen Dienstherr und Beamten begründet wird: dieses besondere Verhältnis kommt unter anderem in § 3 Absatz 4 der Gesetzesvorlage zum Ausdruck, wonach das rechtlich begründete Schuldverhältnis zur Besoldung ist ein Realakt ist und eine Verbindlichkeit der Demokratischen Union zur Besoldung nicht erst durch formale Beurkundung oder Anstellung des Beamten oder Angestellten entsteht.
Frau Bont, bei aller Wertschätzung für Ihre parlamentarische Arbeit, plädiere ich dafür, dass wir doch darauf achten sollten, bei unserer Kritik Augenmaß walten zu lassen und anzuerkennen, dass es zu den von der Unionsregierung eingebrachten Gesetzesvorlagen keine vernünftige Alternative gibt. - Vielen Dank.

Verfasst: Do 19. Mär 2009, 14:13
von Palin Waylan-Majere
*applaudiert den Worten des Genossen Hennrich*

Verfasst: Do 19. Mär 2009, 16:04
von Rex Marker
:klatsch:

Verfasst: Do 19. Mär 2009, 19:21
von pjotr
*ruft dazwischen: Sehr richtig, Kollege Hennrich, sehr richtig* :klatsch:

Verfasst: Do 19. Mär 2009, 20:23
von pjotr
Ich glaube, auch hier gibt es keinen - zumindest keinen konstruktiven - Diskussionsbedarf mehr, daher bitte ich um Abstimmung.

Verfasst: Do 19. Mär 2009, 21:23
von Madonna Ritchie-Ashcraft
Ich beende die Aussprache, schließe hiermit die Sitzung und werde die Abstimmung einleiten.

-Sitzung geschlossen-