Seite 3 von 10

Verfasst: Di 24. Feb 2009, 12:13
von Montgomery Scott
Original von Fabian Montary
Montary lehnt dankend ab meint flüsternd zu Scott: Es geht zwar kaum noch schlimmer, aber deswegen zum Flachmann greifen?! ;)
Ach kommen Sie, ich hab schon wegen ganz anderer Sachen zum Flachmann gegriffen ;)

Verfasst: Di 24. Feb 2009, 12:57
von Hajo Poppinga
Original von Joeli Veitayaki
das wird ja auch nicht beschnitten. Aber wenn wir irgendwann nur noch Einzelkandidaten haben, die mit keinem zusammenarbeiten können, dann kann man die DU gleich an die Wand fahren.
Ach, das ist doch Quatsch. Es liegt nun wirklich nicht an den Einzelkandidaten, das ggf. keine regierungsfähigen Mehrheiten zusammenkommen. Frau Ritchie arbeitet jetzt in der Regierung mit, ich habe selbst mehrmals Regierungskoalitionen angehört und mir fallen da noch einige andere Beispiele ein. Die Schuld für ein Versagen der politischen Kräfte nun den Einzelkandidaten zuzuschieben ist zwar leicht, aber verkehrt.

Im übrigen warne ich nocheinmal vor den verfassungsrechtlichen Problemen dieser Reform - ggf. werde ich Verfassungsbeschwerde einlegen.

Verfasst: Di 24. Feb 2009, 13:27
von Joeli Veitayaki
wo sind die verfassungsrechtliche Probleme, wenn man keine Einzelkandidaten mehr zulässt? Die Verfassung spricht eindeutig von Parteien und was Parteien sind. Nur im Wahlgesetz tauchen Einzelkandidaten auf.

Bisher hat man immer nur nebulös drumrum geschwafelt. Wie wäre es mal mit einer handfesten Sache?

Verfasst: Di 24. Feb 2009, 13:31
von Hajo Poppinga
Original von Joeli Veitayaki
wo sind die verfassungsrechtliche Probleme, wenn man keine Einzelkandidaten mehr zulässt? Die Verfassung spricht eindeutig von Parteien und was Parteien sind. Nur im Wahlgesetz tauchen Einzelkandidaten auf.
Art 4 iVm 16 II.

Verfasst: Di 24. Feb 2009, 13:53
von Fabian Montary
Original von Montgomery Scott

Ach kommen Sie, ich hab schon wegen ganz anderer Sachen zum Flachmann gegriffen ;)
Ich versuche standhaft zu bleiben, aber danke, Herr Kollege. ;)

Verfasst: Di 24. Feb 2009, 14:15
von pjotr
Original von Joeli Veitayaki

Und so jemand soll Elite der Politiker sein? Klar, wenn man selbst mit 10 Punkten für sich selbst gestimmt hat. Arme DU, der Niedergang steht bevor....
Kennen Sie da Unterlagen die Sie nicht kennen dürften?
Im Übrigen finde ich es schade aber auch bezeichnend, wenn Sie selbst Ihre Arbeit nicht als gut bewerten.

Verfasst: Di 24. Feb 2009, 14:20
von Joeli Veitayaki
Original von Hajo Poppinga

Art 4 iVm 16 II.
demnach wäre das Wahlgesetz der Union verfassungswidrig?

Art. 16 Abs. 2 ist in diesem Zusammenhang irrelevant, da das Volk ja wählen kann. Es steht nicht gegen die Verfassung, dass nur Parteien oder Parteilisten zur Wahl zugelassen würden.

*so* sonst wären ja auch die Bundestagswahlen in der BRD verfassungswidrig, also ist es ein völlig überzogenes Konstrukt, es als verfassungwidrig anzusehen, nur weil man keine Einzelkandidaten mehr zulassen will *so*
Artikel 26 – Wahl und Zusammensetzung des Unionsparlamentes
(1) Die Wahl des Unionsparlaments erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Näheres regelt ein Unionsgesetz.
das allein ist schon ausreichend, das Wahlgesetz abzuändern und dennoch verfassungmäßig zu bleiben. Aber sie können gerne das Verfassungsgericht anrufen, so wie ich es bisher erlebt habe, wird es auch den abenteuerlichsten Argumenten blind folgen :rolleyes:

Wenn sie mit Artikel 4 argumentieren, dann können sie gut und gerne 80% der hier beschlossenen Gesetze gleich kippen, denn sie entsprechen fast immer gegen das Recht auf Selbstverwirklichung. Dann könnte jemand sich auch auf Artikel 2 berufen, wenn er als Ausländer nicht zur Wahl zugelassen wird. Er darf ja wegen seiner Heimat und seiner Herkunft nicht diskriminiert werden.

Also überdenken sie doch noch einmal ihre Argumentation. Frau Ritchie hat sich doch auch nur als Einzelliste aufgestellt, damit sie nicht bei den anderen Parteien untergeht und weil sie sich mit keinem der Programme anfreunden kann.

Verfasst: Di 24. Feb 2009, 14:21
von Joeli Veitayaki
Original von pjotr

bla bla blubb.
:rolleyes:

Verfasst: Di 24. Feb 2009, 16:46
von Helen Bont
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen,
der Kollege Hennrich hat meines Erachtens zu recht und sehr pointiert auf die verfassungsrechtliche Problematik aufmerksam gemacht. Die These des Kollegen Jerkov, wonach die Herstellung politischer Stabilität ein ausreichende Begründung für die von Kollege Hennrich vogetragenen möglichen Grundrechtsverletzungen sind, ist nicht plausibel. Denn rein theoretisch könnten 11 Listen mit drei und mehr Kandidaten antreten und jeweils einen Sitz im Parlament erringen. Wir stünden damit nicht besser da als jetzt, die Grundrechtseinschränkungen aber blieben bestehen. Ich sehe derzeit keine Möglichkeit, diesem Änderungsgesetz zuzustimmen.

Verfasst: Di 24. Feb 2009, 16:58
von Joeli Veitayaki
so eine gequirlte Sch... :rolleyes:

glaubt ihr das auch, was ihr da von euch gebt?