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Verfasst: Di 17. Feb 2009, 00:28
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Nun, der Rechtschreibfehler in der Überschrift sollte wohl beseitigt werden. ;)

Verfasst: Di 17. Feb 2009, 00:33
von Fabian Montary
Dann sollte der Antragsteller den Antrag korrigieren.

Verfasst: Di 17. Feb 2009, 01:23
von Kreittmayr
Ich möchte derweil darum bitten, beim Thema zu bleiben und persönliches Geplänkel in der Pause vor der Tür auszutragen.

RE: Aussprache 2009/4 Gesetz zur Änderung der Mindestkanidatenanzahl auf einem [...] (Imperia)

Verfasst: Di 17. Feb 2009, 21:01
von Wolfgang Müller
Gesetz zur Änderung der Mindestkandidatenanzahl auf einem Wahlvorschlag für das Unionsparlament

§1
Der §12 (1) des Wahlgesetzes wird wie folgt neugefasst:
Ein gültiger Wahlvorschlag muss mindestens drei Person umfassen, die das passive Wahlrecht besitzen.

§2
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft

Verfasst: Di 17. Feb 2009, 22:08
von Montgomery Scott
"Neu gefasst" meines Erachtens in zwei Wörtern.

Verfasst: Mi 18. Feb 2009, 20:56
von Wolfgang Müller
Neufassung wird auch zusammengeschrieben.

Verfasst: Mi 18. Feb 2009, 22:01
von Fabian Montary
Haben die einschlägigen Institute nicht festgelegt, dass man es im Zweifel so schreiben kann, wie man möchte?

Verfasst: Do 19. Feb 2009, 18:58
von Kreittmayr
Man kann es auch übertreiben.

Verfasst: Do 19. Feb 2009, 19:15
von Montgomery Scott
Original von Wolfgang Müller
Neufassung wird auch zusammengeschrieben.
Damit hat das nichts zu tun. Nur wenn "neu fassen" zusammen geschrieben würde, würde auch "neu gefasst" zusammen geschrieben.

Verfasst: Do 19. Feb 2009, 23:04
von Fabian Montary
Original von Kreittmayr
Man kann es auch übertreiben.
Das finde ich aber auch. Herr Müller, ich bitte Sie darum, den Vorschlag abzuändern, wenn sie ihn anders beschlossen wissen wollen, ansonsten nehmen wir die bisherige Fassung.