Seite 3 von 14

Verfasst: Fr 27. Apr 2007, 21:51
von William C. Ashcraft
Herr Nebenkläger, schließen Sie sich dem Antrag des Herrn Unionsanwalts an?

Verfasst: Fr 27. Apr 2007, 22:48
von Dr.Boeker
Ich stelle keinen Antrag zur Verfahrensaussetzung. Sondern überlassen es dem Gericht nach Recht und Gesetz zu entscheiden.

Verfasst: Mo 14. Jan 2008, 21:23
von William C. Ashcraft
Herr Connor, wie sieht es mit der Vollstreckung des Haftbefehls aus?
Gibt es hier bereits Fortschritte oder können wir den Prozess auch so fortsetzen? Ich hätte dabei allerdings einige Bedenken, da dem Angeklagten gerichtliches Gehör verschafft werden muss.

Verfasst: Di 15. Jan 2008, 18:21
von William C. Ashcraft
Bild

DEMOKRATISCHE UNION
- Oberstes Unionsgericht -

Beschluss
vom 15.01.2008

Nach § 4 IV UGerG wird Herr Konrad Grimm für das Berufungsverfahren vor dem Obersten Unionsgericht (AZ: ObUG 2007-01) als Schöffe hinzugewählt.

Prof. Dr. Dr. Ashcraft
Vorsitzender Unionsrichter am Obersten Unionsgericht

Prof. Dr. Schrobi
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht

ObUG 2007-01 Berufung gg. UGSt 2006-13

Verfasst: Di 15. Jan 2008, 18:58
von Dr.Boeker
Ich melde mich erneut als anwesend.

Verfasst: Di 15. Jan 2008, 19:41
von William C. Ashcraft
Guten tag Herr Dr. Böker.
Ich denke wir warten bis ein Vertreter der Unionsanwaltschaft anwesend ist.

Verfasst: Di 15. Jan 2008, 20:04
von Sean William Connor
Bild

Dr. Sean William Connor
Unionskanzler der Demokratischen Union
Unionsminister der Justiz
Mitglied des Unionsparlaments

Anschrift
Unionskanzleramt
-Poststelle-
Unionsstrasse 1
Katista | Manuri

Kontakt
ICQ: 472-509-470

Dr. Sean William Connor | Unionskanzleramt | Unionsstraße 1 | Manuri
Herrn Unionsrichter
Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft
Oberstes Unionsgericht
Manuri

Manuri, den 15. Januar 2008

ObUG 2007-01 Berufung gg. UGSt 2006-13

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Unionsanwaltschat verzichtet auf die Vollstreckung des Haftbefehls. Der Angeklagte ist mittlerweile Mitglied des Unionsparlaments und Vizepräsident im Unionsparlament und als solcher eine Person des öffentlichen Lebens. Die Unionsanwaltschaft geht nicht davon aus, dass der Angeklagte sich dem Verfahren durch Flucht entziehen wird. Sein Schweigen zur Sache werten wir als sein gesetzliches Verweigerungsrecht.

Die Unionsanwaltschaft bittet das Gericht das Unionsgerichtsgesetz hinsichtlich der Verfügbarkeit von Herr Grimm als Schöffen in diesem Verfahren zu prüfen. Herr Grimm war bislang als Vertreter der Anklagebehörde im Verfahren beteiligt.

Mit freundlichen Grüßen
Bild
Dr. Sean William Connor

Verfasst: Di 15. Jan 2008, 20:22
von William C. Ashcraft
Das Gericht wird noch einmal darüber beraten und den Beschluss gegebenenfalls abändern. Allerdings war Herr Grimm als Unionsanwalt nur kurzzeitig mit der Sache befasst und war in seiner Eigenschaft als Unionsanwalt zudem der Neutralität verpflichtet.

Verfasst: Di 15. Jan 2008, 20:47
von Sean William Connor
Original von William C. Ashcraft
Das Gericht wird noch einmal darüber beraten und den Beschluss gegebenenfalls abändern. Allerdings war Herr Grimm als Unionsanwalt nur kurzzeitig mit der Sache befasst und war in seiner Eigenschaft als Unionsanwalt zudem der Neutralität verpflichtet.
Es ist auch kein Verfahrensantrag, weil ich grundsätzlich nichts gegen die Teilnahme von Herrn Grimm an diesem Verfahren habe. Ich lege dem Gericht nur nahe darüber ggf. nochmal zu befinden, weil womöglich der Nebenkläger einen solchen Verfahrensantrag stellen könnte.

Verfasst: Di 15. Jan 2008, 21:33
von William C. Ashcraft
Herr Nebenkläger, wie sehen Sie das?