Verfasst: Fr 2. Jan 2009, 18:36
Deutsche Richter haben ja allgemein immer schon hohen Sachverstand in Sachen IT bewiesen^^
Das, was von Ratelon über ist und als Imperia-Freistein bekannt ist.
https://ratelon.nationen.org/boards/
Ne gute Brandschutzversicherung, ja.Original von joukersendler
Jlussi hat bestimmt eine gute versicherung schätze ich mal,
Vor allem könnte er sich den Ort aussuchen, an dem er Klage erhebt. Denn die Verletzung von Markenrechten fällt unter das Deliktrecht, wo der Tatort Gerichtsstand ist. Und da das Internet überall ist, gelten Markenrechtsverletzungen als überall begangen.Original von pjotr
Deutsche Richter haben ja allgemein immer schon hohen Sachverstand in Sachen IT bewiesen^^
Ach?? ?(Original von Isabelle Corinne de La Fayette
Jein.
Nach dem was ich aus der MN-Community über die Sachlage weiß, ist die Eintragung der Wortmarke "Ratelon" wegen Bösgläubigkeit des Antragstellers nichtig.
Ist darauf noch niemand gekommen?Original von Fabian Montary
Ach?? ?(
Doch, schon, aber das muss ja irgendwer feststellen...Original von Isabelle Corinne de La Fayette
Ist darauf noch niemand gekommen?
Soetwas gab es aber auch schon mal, und zwar bei der Tatze der taz. Die hat sich - leicht abgewandelt, der Bekleidungshersteller Jack Wolfskin als Marke registrieren lassen und hat später recht bekommen. Die taz darf die Tatze nur mit dem Schriftzug "die tageszeitung" benützen. Oder ist das eine Urban Legend?Original von Isabelle Corinne de La Fayette
Für mich ist die Sache eindeutig. Hier hat sich jemand eine Wortmarke eintragen lassen, die bereits eine andere Person seit längerer Zeit und mit einiger Bekanntheit zur Kennzeichnung eines konkurrierenden Produktes nutzt. Meines Wissens ist der Inhaber der Markeneintragung zudem nicht Schöpfer der Wortmarke.
Und hier liegt der Hund begraben. Zu dieser Festetllung führen nur zwei Wege.Original von Fabian Montary
Doch, schon, aber das muss ja irgendwer feststellen...
Nein, den Fall gab es wirklich.Original von Isabelle Corinne de La Fayette
Soetwas gab es aber auch schon mal, und zwar bei der Tatze der taz. Die hat sich - leicht abgewandelt, der Bekleidungshersteller Jack Wolfskin als Marke registrieren lassen und hat später recht bekommen. Die taz darf die Tatze nur mit dem Schriftzug "die tageszeitung" benützen. Oder ist das eine Urban Legend?
Du kannst nur Amber Marie Ford sein *lol* ^^Original von Isabelle Corinne de La Fayette
Ist darauf noch niemand gekommen?
Für mich ist die Sache eindeutig. Hier hat sich jemand eine Wortmarke eintragen lassen, die bereits eine andere Person seit längerer Zeit und mit einiger Bekanntheit zur Kennzeichnung eines konkurrierenden Produktes nutzt. Meines Wissens ist der Inhaber der Markeneintragung zudem nicht Schöpfer der Wortmarke.
Offenkundig soll hier vom Ruf des Namens eines fremden Produktes profitiert werden. Das ist bösgläubig. Der Markeninhaber kann nicht annehmen, er habe die Bezeichnung seines Produktes erdacht und wolle nur dessen bekannte Eigenschaften schützen.