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Verfasst: Di 16. Dez 2008, 15:49
von Palin Waylan-Majere
Original von Gustav von Struve
Woran ich glaube, bleibt ausschließlich mir überlassen.
Und eben gerade deswegen hat sich der Staat nicht mit der Wahrung der 'einzig wahren' Religion zu beschäftigen, sondern Allen gleichermaßen das Leben zu ermöglichen, dass sie leben wollen.
Verfasst: Di 16. Dez 2008, 15:50
von Montgomery Scott
Original von Victoria Sewell
"Freistein spendiert seinen Standesbeamten den lange verdienten Sonderurlaub."
Ich bezweifle doch sehr, dass das rechtmäßig ist.
Verfasst: Di 16. Dez 2008, 15:52
von Joeli Veitayaki
:klatsch:
Verfasst: Di 16. Dez 2008, 15:52
von Kreittmayr
Original von Palin Waylan-Majere
Hört, hört. Freistein verstößt gegen den staatlichen Schutz der Ehe, indem es die Eheschließung versagt.
Nein. Wir haben lediglich die Weihnachtsferien etwas vorgezogen. Der staatliche Schutz der Ehe wird nicht dadurch verletzt, dass man die Ehe nicht zu jederzeit schließen kann. Andernfalls müssten wir 24 h rund um die Uhr, sieben Tage die Woche, 365 Tage im Jahr ununterbrochen geöffnet haben und jederzeit traubereit sein. Das ist unsinnig.
Verfasst: Di 16. Dez 2008, 15:53
von Palin Waylan-Majere
Auf welcher Rechtsgrundlage ist dies geschehen?
Verfasst: Di 16. Dez 2008, 15:54
von Joeli Veitayaki
sicher nicht auf dem herothschen Landrecht =)
geht das sie was an? Bleiben sie in Heroth
Verfasst: Di 16. Dez 2008, 15:57
von Gustav von Struve
Die Freiheit des Einen endet an der Freiheit des Anderen.
Verfasst: Di 16. Dez 2008, 15:58
von Montgomery Scott
Original von Gustav von Struve
Die Freiheit des Einen endet an der Freiheit des Anderen.
Sehr richtig. Und es gehört nicht zu Ihrer Freiheit, dass andere keine Ehe schließen können. Andersrum gehört es aber zur Freiheit der anderen, eine Ehe zu schließen. Dann ist doch alles klar

Verfasst: Di 16. Dez 2008, 15:59
von Montgomery Scott
Original von Joeli Veitayaki
geht das sie was an? Bleiben sie in Heroth
Na na, wieder so charmant heute? =) "Negative PR ist auch PR" oder was?
Verfasst: Di 16. Dez 2008, 16:00
von Kreittmayr
Original von Palin Waylan-Majere
Auf welcher Rechtsgrundlage ist dies geschehen?
Auf dem Umstand, dass die Staatsregierung gegenüber der Verwaltung weisungsberechtigt ist und deren Operation regelt. Und unsere hartarbeitenden Mitarbeiter haben sich durchaus einmal zwei Wochen Weihnachtsurlaub am Stück verdient.