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Verfasst: Sa 20. Dez 2008, 19:13
von pjotr
Original von Michael Schneider
Die Verfassung schreibt mindestens 7 Sitze vor. Also ändern sie die Verfassung, wenn das nicht gefällt, aber anders geht es doch nicht.

Standard: 7 Sitze
+2 für je angefangenne 25 Bürger über der Grundbürgerzahl von 25.
Herr Unionsminister, lesen Sie egtl. was ich schreibe. Die Artikel sind nicht verfassungswidrig, der Artikel mit der Zahl 7 beschreibt die Regelung nur genauer.

Verfasst: Di 23. Dez 2008, 02:58
von Palin Waylan-Majere
Die Abstimmung wird am Nachmittag eröffnet.

Verfasst: Di 23. Dez 2008, 08:16
von Michael Schneider
Original von pjotr

Herr Unionsminister, lesen Sie egtl. was ich schreibe. Die Artikel sind nicht verfassungswidrig, der Artikel mit der Zahl 7 beschreibt die Regelung nur genauer.
Ich lese es sehr wohl. ich halte es nur für bescheuert ein Gesetz zu formulieren ist, daß ein Zusatzgesetz zur Verfassung ist und inhaltlich ungenauer ist, als die Aussage in der Verfassung selbst.

Herr Palin Waylan-Majere,

wenn wir 51 aktive Bürger haben sind 9 Sitze zu wenig und 7 bei 50 erst recht.

Verfasst: Di 23. Dez 2008, 16:44
von Palin Waylan-Majere
Bürger mit Wahlrecht sind doch nun wahrlich nicht automatisch Aktivposten, das sollten Sie doch aus Erfahrung wissen. Wäre es anders, würden wir doch im Moment nicht ständig von irgendwelchen Forderungen nach Länderfusionen und Abschaffung diverser Unionsorgane malträtiert werden.

Verfasst: Mo 29. Dez 2008, 14:02
von Fabian Montary
Ich schließe noch formell die Aussprache.