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Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 14:49
von SRM
Definitiv keine Zustimmung zu diesem sozialistischen Schund.

Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 14:50
von Fabian Montary
Original von Hajo Poppinga
@Montary: Wer genau jetzt, wir alle? ;)
Diejenigen, die so leichtfertig mit einem solchen Gesetz umgehen, Herr Kollege.

Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 14:52
von Hajo Poppinga
Das Gesetz ist ein Witz und verdient ebenso behandelt zu werden.

Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 14:56
von Fabian Montary
Eher der Antragsteller, wie ich finde...

Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 14:57
von Hajo Poppinga
Dem fehlt ohnehin die nötige Pointe.

Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 18:15
von Montgomery Scott
Original von SRM
Definitiv keine Zustimmung zu diesem sozialistischen Schund.
Herr Unionskanzler, es war klar, dass von Ihnen in dieser Angelegenheit nichts konstruktives zu erwarten ist. Ihre Regierung blickt doch schon der Sache "Shark" mit einer Unbeholfenheit und Hilflosigkeit entgegen, dass man denkt, die Regierung wäre entführt und durch Pappständer ersetzt worden. Scheinbar muss man doch bis nach den kommenden Wahlen warten, bis es wieder einen souveränen Umgang mit den Folgen der Sezession gibt.

Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 18:23
von Joeli Veitayaki
nennen sie diesen Gesetzentwurf einen "souveränen Umgang"?

Souveränität hätte die Demokratische Union beweisen können, wenn ihnen nicht schon der alternde Unionspräsident in den Rücken gefallen wäre. Souverän wäre es gewesen, die Akkreditierung von Frau Shark mit einer gemeinschaftlich erstellten Resolution abzulehnen und gleichzeitig Albernia klar zumachen, dass man an einer Freundschaft und einem freundschaftlichen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern der Nation und nicht an persönliche Zickereien interessiert ist.

Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 18:27
von Montgomery Scott
Original von Joeli Veitayaki
nennen sie diesen Gesetzentwurf einen "souveränen Umgang"?

Souveränität hätte die Demokratische Union beweisen können, wenn ihnen nicht schon der alternde Unionspräsident in den Rücken gefallen wäre. Souverän wäre es gewesen, die Akkreditierung von Frau Shark mit einer gemeinschaftlich erstellten Resolution abzulehnen und gleichzeitig Albernia klar zumachen, dass man an einer Freundschaft und einem freundschaftlichen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern der Nation und nicht an persönliche Zickereien interessiert ist.
Soll das ein Witz sein? Wo war denn die Initative des Unionskanzlers oder der Außenministerin? Herr Connor war doch zum Handeln gezwungen, als der Akkreditierungsantrag bei ihm einging und von der Unionsregierung kein einziges klärendes Wort gekommen ist. Völliges Versagen auf ganzer Linie muss sich die Regierung vorwerfen lassen, was den Umgang mit dem Erbe der Sezession angeht. Man hat die Sache laufen lassen und dem Unionspräsidenten überlassen. Es ist eine Unverschämtheit, wenn aus dem Regierungslager nun Kritik am Präsidenten kommt.

Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 18:58
von Joeli Veitayaki
der Alte Mann handelte ohne den Dialog zu suchen.

Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 19:07
von Helen Bont
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen,
der vorliegende Gesetzentwurf ist für die UFD nicht zustimmungsfähig. Zum, und dies wurde bereits angeführt, aus verfassungsrechtlichen Gründen. Zum anderen habe ich meine erhebliche Zweifel, ob es Sinn und Zweck des Strafrechts ist, eine Person in den finanziellen Ruin zu treiben, wie es die Auswirkungen des Gestzentwurf ohne Zweifel sein werden. Es kann aber nicht Zweck des Gesetzes sein, Rache zu üben, sondern es muss Ziel sein, den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Dieser Anforderung trägt der Gesetzentwurf in keinster Weise Rechnung. Er ist vielmehr Ausdruck linksradikalen Glauben, mit der Herbeiführung des wirtschaftlichen Ruins des Gegners, die Probleme lösen zu können.
Und, Herr Präsident, gestatten Sie eine Bemerkung zum Verhalten des Unionspräsidenten und der bisherigen Reaktion der Unionsregierung: es ist weder Aufgabe der Unionsregierung, den Posteingang des Unionspräsidialamtes zu überwachen, noch sich in die verfassungsmäßigen Aufgabenbereiche des Unionspräsidenten einzumischen.