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Verfasst: Do 4. Dez 2008, 10:47
von Rincewind
Lesen sie die Verfassung.

Verfasst: Do 4. Dez 2008, 11:06
von Michael Schneider
Ich weiß was da drin steht. Dann ändern wir die halt.

Verfasst: Do 4. Dez 2008, 13:54
von Palin Waylan-Majere
Das werden wir nicht tun, um den Geltungsdrang eines gescheiterten Unionsministers zu befriedigen, mit Verlaub.

Verfasst: Do 4. Dez 2008, 14:16
von Rex Marker
Ich würde gern den Vorschlag von Herrn Rincewind weiter verfolgen. Derjenige der einen Antrag in das UP eingebracht hat sollte automatisch in der betreffenden Diskussion Rederecht erhalten.

Wäre das im Sinne aller? Dann würde ich mich an eine Formulierung für die GO setzen.

Verfasst: Do 4. Dez 2008, 14:23
von Palin Waylan-Majere
Das ginge in Ordnung, ja.

Verfasst: Do 4. Dez 2008, 16:22
von Michael Schneider
Original von Palin Waylan-Majere
Das werden wir nicht tun, um den Geltungsdrang eines gescheiterten Unionsministers zu befriedigen, mit Verlaub.
Es soll eher den Geltungsdrang eines Montary im UP einschränken.

Verfasst: Do 4. Dez 2008, 18:21
von Kreittmayr
Herr Schneider, wir werden hier sicherlich keine lex Montary beschließen.

Verfasst: Do 4. Dez 2008, 23:42
von Fabian Montary
So wichtig bin ich Ihnen also, Herr Schneider, Sie sehen mich erstaunt.

Verfasst: Fr 5. Dez 2008, 00:23
von Rex Marker
Vorschlag zur GO-Änderung:

Alt:
§ 5 Rederecht
(1) Rederecht im Unionsrat haben neben den Mitgliedern auch der Unionspräsident und die Mitglieder der Unionsregierung in amtlicher Funktion. Darüber hinaus kann Rederecht im Einzelfall erteilt werden.
(2) Anträge auf Rederecht werden beim Präsidium persönlich oder im dafür vorgesehenen Thread gestellt und können vom Präsidium nur begründet abgewiesen werden.
(3) In Abstimmungen haben ausschließlich Mitglieder des Unionsrates Rederecht.
(4) Alle Debatten und Verfahren im Unionsrat sind öffentlich.
(5) Der Mitgliederraum ist den Vertretern der Länder vorbehalten und dient zur informellen Unterhaltung. Die Öffentlichkeit und Nicht-Mitglieder sind hier ausgeschlossen.
Neu
§ 5 Rederecht
(1) Rederecht im Unionsrat haben neben den Mitgliedern des Unionsrates der Unionspräsident, die Mitglieder der Unionsregierung in amtlicher Funktion sowie die ursprünglichen Antragsteller eines Antrages aus dem Unionsparlament Darüber hinaus kann Rederecht im Einzelfall erteilt werden.
(2) Anträge auf Rederecht werden beim Präsidium persönlich oder im dafür vorgesehenen Thread gestellt und können vom Präsidium nur begründet abgewiesen werden.
(3) In Abstimmungen haben ausschließlich Mitglieder des Unionsrates Rederecht.
(4) Alle Debatten und Verfahren im Unionsrat sind öffentlich.
(5) Der Mitgliederraum ist den Vertretern der Länder vorbehalten und dient zur informellen Unterhaltung. Die Öffentlichkeit und Nicht-Mitglieder sind hier ausgeschlossen.
geändert wurde 5.1

Verfasst: Fr 5. Dez 2008, 08:21
von Joeli Veitayaki
*sorry, Fehlpost*