Verfasst: Mo 8. Dez 2008, 10:22
Wir sind derzeit sowieso nicht beschlussfähig. Ich schlage die Optionen A, B und Nein vor.
Das, was von Ratelon über ist und als Imperia-Freistein bekannt ist.
https://ratelon.nationen.org/boards/
Das Herrenhaus Beschließt §7 der Geschäftsordnung durch folgende Absätze zu ergänzen:
§7
Abstimmungen
(5) In Abstimmungen abgelehnte Anträge können nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 28 Tagen erneut gestellt werden, außer sie werden inhaltlich nicht nur transskribierend umformuliert sondern zumindest in einem Teil sinninhaltlich geändert.
(6) Bei Abstimmungen bei denen die Beschlussfähigkeit nicht gegeben war, ist eine Wiederholung fühestens nach 10 Tagen möglich.
(7) Wiederholende Abstimmungen zu einem nicht sinninhaltlich umformulierten Antrag können aus anderen als Gründen der Formfehlerkorrektur nicht häufiger als einmal stattfinden.
Das Herrenhaus Beschließt §7 der Geschäftsordnung durch folgende Absätze zu ergänzen:
§7
Abstimmungen
(5) In Abstimmungen abgelehnte Anträge können nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 28 Tagen erneut gestellt werden, außer sie werden inhaltlich nicht nur transskribierend umformuliert sondern zumindest in einem Teil sinninhaltlich geändert.
(6) Bei Abstimmungen bei denen die Beschlussfähigkeit nicht gegeben war, ist eine Wiederholung fühestens nach 10 Tagen möglich.
(7) Wiederholende Abstimmungen zu einem nicht sinninhaltlich umformulierten Antrag können aus anderen als Gründen der Formfehlerkorrektur und der Ablehnung durch Nicht-Beschlußfähigkeit nicht häufiger als einmal stattfinden.
Aha, aber wie soll es Gesetze durchbekommen, die diesen Zustand beheben sollen?Original von Michael Schneider
Wenn zweimal in Folge ein Antrag wegen Nichtbeschlußfähigkeit durchgeht hat das Land wahrlich andere Probleme als dieses eine Gesetz.
Da stimme ich ihnen zu. Nur bei Nichtbeschlussfähigkeit ist diese nicht eindeutig. Nichtbeschlussfähig heißt nicht entschieden oder vertagt.Zweitens dürfen gesetze einfach nicht beliebig oft abgestimmt werden, bis eine Mehrheit wie auch immer erzeugt wird. Die Ablehnung eines Gesetzes muss ebenso wie seine Zustimmung eindeutig beachtet werden.
Wo ist da ein entgegenkommen? Sie haben es nur nochweiter eingeschränkt.Aber ich komme entgegen in dem ich folgendes formuliere: