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Leute, insbesondere gewisse CDU-Politiker, die sich tatsächlich über die Freilassung von Klar aufregen, offenbaren damit nur ihr fehlendes Verständnis von Rechtsstaatlichkeit. Dabei geht es weder Moral oder Rache noch um Reue oder Kooperation. Klar hat die Mindestdauer seines Vollzugs abgesessen und kann freigelassen werden, wenn er keine Gefahr mehr darstellt. Punkt. Es gibt kein Recht, diesen Mann noch weiter seiner Freiheit zu berauben.

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Mann-o-Mann, was für ein Quatsch! Hat es die USA dazu gebracht, dass sie weniger Verbrecher haben, nur weil sie in einzelnen Staaten die Todesstrafe haben?Original von Kreittmayr
In der Tat hätte ein Christian Klar hingerichtet gehört. Ein Mensch, der sich wie ein tollwütiger Hund verhält, verdient auch, so behandelt zu werden. Und tollwütige Hunde schläfert man ein.
Aber unser "Rechtssystem" ist von objektiver Gerechtigkeit eben weit entfernt.
gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
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Die Aussage ist in einer Hinsicht ganz treffend: Ginge es um Rache, hätte man Klar einfach erschießen (oder von mir aus hängen) sollen. Im Allgemeinen wird es jedoch für gut befunden, dass unser Rechtssystem keine Rache kennt sondern sich als aufgeklärt begreift. Das muss man einfach trennen.Original von Konrad Grimm
Ein Rechtssystem ohne Todesstrafe ist kein Rechtssystem. Klar hätte an den Galgen gehört.

Anfänger
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Aus dem Bauch heraus geht mir bei solchen Leuten auch immer die
Todesstrafe durch den
Kopf und andere im Seereich rechtlich möglice Sachen.
Aber es ist sinnlos. Ideologisch motivierte Täter schreckt man mit sowas nicht ab, man schafft nur Märtyrer. Und sonst? Jemand, der beispielsweise gemordet hat und weiß, daß der Galgen droht, geht auch weiter über Leichen, um sich zu schützen, er hat eh nichts mehr zu verlieren. Und Kinderschänder? Es gab doch da mal den Fall, wo diese Organisation Wildwasser eine Hexenjagd gegen eine ganze Famillie losgetreten hat Alle eingesperrt . Großmutter soweit ich weiß in Haft verstorben, Kinder natürlich alle weg, .Schließlich stellte sich raus, daß das alles Unsinn war. Man hat die tatsächlich wegen Mißbrauch von Kleinstkindern belangt, die zum angeblichen Tatzeitpunkt nichtmal geboren waren. Ich kann mich noch an den "Volkszorn " erinnern.
Dinge, die nicht gutzumachen sind, sollte man vermeiden. Zumal, wenn sie eh nicht helfen. Als Richter würde ich nur in extemen Ausnahmefällen ein Todesurteil verhängen, nicht wegen meiner humanistischen Gesinnung, nur was, wenn ich falsch liege? Und , selbst wenn die Schuld zweifellos ist, müsste es schon ein extremes, ein sehr extremes Verbrechen sein.
Todesstrafe durch den
Kopf und andere im Seereich rechtlich möglice Sachen.
Aber es ist sinnlos. Ideologisch motivierte Täter schreckt man mit sowas nicht ab, man schafft nur Märtyrer. Und sonst? Jemand, der beispielsweise gemordet hat und weiß, daß der Galgen droht, geht auch weiter über Leichen, um sich zu schützen, er hat eh nichts mehr zu verlieren. Und Kinderschänder? Es gab doch da mal den Fall, wo diese Organisation Wildwasser eine Hexenjagd gegen eine ganze Famillie losgetreten hat Alle eingesperrt . Großmutter soweit ich weiß in Haft verstorben, Kinder natürlich alle weg, .Schließlich stellte sich raus, daß das alles Unsinn war. Man hat die tatsächlich wegen Mißbrauch von Kleinstkindern belangt, die zum angeblichen Tatzeitpunkt nichtmal geboren waren. Ich kann mich noch an den "Volkszorn " erinnern.
Dinge, die nicht gutzumachen sind, sollte man vermeiden. Zumal, wenn sie eh nicht helfen. Als Richter würde ich nur in extemen Ausnahmefällen ein Todesurteil verhängen, nicht wegen meiner humanistischen Gesinnung, nur was, wenn ich falsch liege? Und , selbst wenn die Schuld zweifellos ist, müsste es schon ein extremes, ein sehr extremes Verbrechen sein.

Der gebildete Mensch hat die Pflicht, intolerant zu sein
Nicolas Gomez Davila
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Keineswegs. Funktion des Strafrechts in einem Rechtsstaat ist auch und stets Sozialkontrolle in der Form der positiven Generelprävention, das heißt Stärkung des Rechtsbewußtseins und Vertrauen in die Rechtsordnung. Wenn jemand freigelassen wird, der offenkundig reuelos ist, denn hat zum einen die Besserung im Täter nicht eingesetzt, zum anderen werden die Bedürfnisse der Opfer nicht befriedigt. Eigentlich hat die Strafe dann ihren Zweck noch nicht erfüllt.Original von Montgomery Scott
Leute, insbesondere gewisse CDU-Politiker, die sich tatsächlich über die Freilassung von Klar aufregen, offenbaren damit nur ihr fehlendes Verständnis von Rechtsstaatlichkeit.
Edit: Diese Funktionen hängen natürlich nicht nur von der Länge der Haftzeit ab. Unter Umständen wäre Herr Klar vielleicht auch schon vor 5 Jahren für eine Entlassung bereit gewesen. Aber so wie es derzeit aussieht, gibt es durchaus vertretbare Gründe für eine weitere Inhaftierung. Aber es gibt eben auch welche für die Entlassung, sonst wäre natürlich das OLG Stuttgart nicht zu diesem Urteil gekommen.
Zuletzt geändert von Hajo Poppinga am Mo 24. Nov 2008, 21:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Unionspräsident a.D.
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Dem kann ich eigentlich nur zustimmen. Von mir aus könnte man auch die lebenslange Freiheitsstrafe gerne abschaffen. Sie wird sowieso nur in ganz wenigen Ausnahmefällen wirklich vollstreckt. Stattdessen kann man großzügiger mit der nachträglichen Sicherheitsverwahrung arbeiten, wenn Leute wirklich nach der Haft noch eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen.Original von Montgomery Scott
Leute, insbesondere gewisse CDU-Politiker, die sich tatsächlich über die Freilassung von Klar aufregen, offenbaren damit nur ihr fehlendes Verständnis von Rechtsstaatlichkeit. Dabei geht es weder Moral oder Rache noch um Reue oder Kooperation. Klar hat die Mindestdauer seines Vollzugs abgesessen und kann freigelassen werden, wenn er keine Gefahr mehr darstellt. Punkt. Es gibt kein Recht, diesen Mann noch weiter seiner Freiheit zu berauben.
Rache hat in einem aufgeklärten Rechtssystem zum Glück nur noch am Rande etwas zu suchen. Von Rache fühlen sich weder die Opfer besser noch werden dadurch Tote lebendig. Für die Generalprävention reicht es, wenn ein angemessenes Übel zugefügt wird. In einer Gesellschaft, die so sehr die Freiheit betont wie unsere, ist Freiheitsstrafe ein verdammt heftige Sanktion. Für die Spezialprävention und auch die Generalprävention ist es deutlich wichtiger, dass die Strafe schnell erfolgt. Geschwindigkeit ist dabei wichtiger als Härte. Übermäßige Härte kann sogar negativ sein, weil der Täter sich dann ungerecht bestraft fühlt und sich nicht mit seiner Tat und deren Folgen auseinander setzt.
Im Fall Klar, habe ich kein Problem mit der Entlassung. 26 Jahre sind eine verdammt lange Zeit. Der ist in den Knast gekommen, als ich zwei Jahre alt war. Damals war Helmut Schmidt noch Bundeskanzler. In den meisten MN könnte man sagen 80% von euch waren damals noch nicht mal in der Planung.
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Hmmm... Reue ist keine Bedingung für eine Entlassung. Wenn man bei lebenslang nach der festgesetzten Frist zur Ansicht kommt, hat er dasOriginal von Hajo Poppinga
Keineswegs. Funktion des Strafrechts in einem Rechtsstaat ist auch und stets Sozialkontrolle in der Form der positiven Generelprävention, das heißt Stärkung des Rechtsbewußtseins und Vertrauen in die Rechtsordnung. Wenn jemand freigelassen wird, der offenkundig reuelos ist, denn hat zum einen die Besserung im Täter nicht eingesetzt, zum anderen werden die Bedürfnisse der Opfer nicht befriedigt. Eigentlich hat die Strafe dann ihren Zweck noch nicht erfüllt.
Edit: Diese Funktionen hängen natürlich nicht nur von der Länge der Haftzeit ab. Unter Umständen wäre Herr Klar vielleicht auch schon vor 5 Jahren für eine Entlassung bereit gewesen. Aber so wie es derzeit aussieht, gibt es durchaus vertretbare Gründe für eine weitere Inhaftierung. Aber es gibt eben auch welche für die Entlassung, sonst wäre natürlich das OLG Stuttgart nicht zu diesem Urteil gekommen.
Recht auf Resozialisierung. Klingt komisch, ist aber so.
Das hat genauso sein Für und Wider, wie ein auf reine Abschreckung ausgerichtetes Strafrecht, vor allem, wenn es falsch gehandhabt wird.In den USA regieren die Schwerkriminellen faktisch die Gefängnissse.
Hier werden gefährliche Leute von Gutmenschen wieder auf die Menschheit losgelassen, auch empfindet man den Aufenthalt in hiesigen Gefängnissen nicht als Strafe, selbst wenn man es versucht. Mich hat der Aufenthalt in der JVA Hof eher belustigt, in unseren GST-Lagern ging es anders zur Sache, was Ton und Disziplin anging. Gut, war vormilitärische Ausbildung, nicht besonders ernst gemeint.
Aber wenn ich an unsere Heime für Schwererziehbare denke, letzte Station vor dem Jugendwerkhof...
Dagegen ist ein bundesdeutscher Knast das reinste Erholungsheim.
Die Leute mussten dort einen Beruf erlernen und HART ran.
Bei uns war Strafvollzug wirklich kein Zuckerschlecken, aber bei Strafende war auch gut. Und Du wurdest nicht hängen gelassen. Wenn Du rauskamst, war Wohnung und Arbeitsstelle vorhanden, es wurde jemand abgestellt, dir zu helfen und, ja, dich auch zu kontrollieren, bis man alles im Griff hatte. Betrieb und im Besonderen deine Brigade haben sich gekümmert.
Rückfalltäter hatten wir ziemlich wenige.
Eigentlich ein guter Plan.Richtig eins auf den Deckel, aber dann die Hand reichen.
Was natürlich mit Leuten wie Klar passiert wäre, wenn sie sowas bei uns getan hätten...
Bevor jetzt jemand auf falsche Gedanken kommt, ich hab als Lehrfacharbeiter schwererziehbare ausgebildet, wir waren Lehrbetrieb.

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Nicolas Gomez Davila