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Verfasst: Mo 1. Dez 2008, 11:31
von Fabian Montary
Nunja, ich sehe es unproblematisch, so etwas zu schreiben und zu manifestieren:
Vertretungs-XY-Gesetz Application Act
§ 1
Das Vertretungs-XY-Gesetz gilt für die Republik Roldem nicht.
§ 2
Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.

Verfasst: Mo 1. Dez 2008, 11:35
von Hajo Poppinga
Ja, wie gesagt. Es kommt auf's gleiche raus - von mir aus können wir gerne Ihren Vorschlag implementieren.
Verfasst: Mo 1. Dez 2008, 11:36
von Fabian Montary
Was meinen die Kollegen?
Verfasst: Mo 1. Dez 2008, 11:55
von Rincewind
8. alle staatlichen Foren, sollte weiterhin gestrichen werden.
An sonsten findet die Formulierung meine Zustimmung.
Verfasst: Mo 1. Dez 2008, 12:06
von Hajo Poppinga
Ach so, ja. Also mir ist egal, ob wir das so in diesem Gesetz mitmachen, oder in zwei getrennten Gesetzen.
Verfasst: Mo 1. Dez 2008, 22:02
von Rex Marker
Mir genügt ein Gesetz, allerdings bin ich auch für Streichung des Terminus "staatlichen Foren".
Verfasst: Di 2. Dez 2008, 21:16
von Hajo Poppinga
Damit sähe der Antrag wie folgt aus:
Gesetz zur Einführung der Vertretungsgesetzgebung
§1 Der Unionsverfassung wird folgender Artikel 47a eingefügt:
Artikel 47a - Vertretungsgesetzgebung
(1) Die Union kann auf Gebieten der Gesetzgebungskompetenzen der Unionsländer Gesetze erlassen, sofern und soweit noch nicht alle Unionsländer von ihrer Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht haben. Diese Gesetze heißen Vertretungsgesetze und sind als solche zu kennzeichnen.
(2) Vertretungsgesetze treten frühestens 14 Tage nach ihrer Verkündung in Kraft
(3) Unbeschadet dessen treten Vertretungsgesetze für das Gebiet eines Unionslandes außer Kraft, sobald und soweit das Unionsland eigene gesetzliche Regelungen in dem Bereich des Vertretungsgesetzes erläßt.
(4) Vertretungsgesetze gelten wie Landesgesetze.
§2 Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Was die Streichung der staatl. Foren angeht - das würde ich gerne in einem Gesetzesvorschlag zur Reform der Gesetzgebungskompetenzen unterbringen, den ich alsbald in den parlamentarischen Prozeß einbringen werde.
Verfasst: Di 2. Dez 2008, 22:46
von Fabian Montary
Diesen Punkt in der Verfassung zu belassen, bricht uns ja nicht das Bein.

Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 00:56
von Hajo Poppinga
Vorerst nicht, nein.

Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 11:34
von Rex Marker
Wenn der Punkt mit den "staatlichen Foren" tatsächlich in einer weiteren Runde behandelt wird soll diese Reform, die ich als richtig und wichtig Schritt werte, an mir nicht scheitern.