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Verfasst: Di 18. Nov 2008, 17:35
von Hajo Poppinga
Sei irren, Kollege Waylan-Majere: Polygame Lebensgemeinschaften sind schon jetzt nicht von den Regelungen erfaßt, in dieser Hinsicht ändert sich schlicht nichts.

Verfasst: Di 18. Nov 2008, 17:36
von Palin Waylan-Majere
Gut, dann wird in der Hinsicht also auch nichts besser.

Verfasst: Di 18. Nov 2008, 17:38
von Hajo Poppinga
Ja, das ist schon richtig. Andererseits werden keine polygamen Beziehungen verboten, daß muß man mal klar sagen. Sie fallen nur nicht unter den staatlichen Regelungsbereich.

Verfasst: Di 18. Nov 2008, 19:18
von Montgomery Scott
Original von Hajo Poppinga

Es ist Wunsch der Koalition, daß klargestellt wird, daß nur monogame Beziehungen zu einer echten Partnerschaft führen. Mehr kann ich dazu auch nicht sagten.
Darf man fragen, auf wessen Wunsch der Antrag geändert wurde? Die VU hat ja im Vorfeld ganz klar Stellung für die gesetzlichen Anerkennung polygamer Beziehungen bezogen:
"Die VU erkennt mit diesem Gesetzentwurf auch die Lebensentwürfe solcher Menschen an, die sich zu polygamen Beziehungen entschlossen haben", so VU-Fraktionsmitglied Konrad Grimm. "Damit berücksichtigen wir insbesondere die Traditionen in Roldem und auf den Westlichen Inseln", ergänzt Hajo Poppinga.

Verfasst: Di 18. Nov 2008, 19:30
von Wolfgang Müller
Tja, da sieht mensch, was für kleinkarrierte Lügner in der VU rumlaufen.

Ich für meinen Teil kann nur sagen, dass ich Verfassungsbeschwerde bei Verabschiedung einlegen würde und bin mir sicher das dies' von vielen anderen fortschrittlich denkenden Menschen mitgetragen wird.

Verfasst: Di 18. Nov 2008, 22:01
von Hajo Poppinga
Original von Montgomery Scott

Darf man fragen, auf wessen Wunsch der Antrag geändert wurde? Die VU hat ja im Vorfeld ganz klar Stellung für die gesetzlichen Anerkennung polygamer Beziehungen bezogen:
Nun, Herr Kollege Scott, aufgrund unserer (VU) klaren Aussage für die gesetzl. Anerkennung polygamer Lebensgemeinschaften und meiner Aussage, daß der Antrag nach "koalitionsinternen Beratungen" geändert wurde, können Sie sich sicherlich einen Reim machen.

Was Herrn Müller angeht, so weise ich die Unterstellung entschieden zurück. Wir sind weiterhin grundsätzlich für die Anerkennung polygamer Lebensgemeinschaften, sehen aber derzeit für den Ursprungsantrag schlicht keine Mehrheit.

Verfasst: Di 18. Nov 2008, 22:10
von Montgomery Scott
Wenn wir uns hinsichtlich der "Ehe" noch einigen könnten, wäre der Entwurf sicherlich mehrheitsfähig. Vielleicht könnte man sich darauf einigen, die Bezeichnung "Ehe" ganz aus der Gesetzgebung herauszunehmen?

Verfasst: Mi 19. Nov 2008, 17:59
von Helen Bont
Original von Palin Waylan-Majere
Weil es also Sitte ist, dass die übergroße Mehrheit der Bürger nach der Sitte lebt, ihre Speisen mit Messer und Gabel zu sich zu nehmen, sollen Messer und Gabel auch eine gesonderte Rechtsstellung erhalten?
Dieses Gesetz ist im Kern eine Diskrimierung aller anderen Formen des Zusammenlebens als die vom Klerus als recht und billig tradierte, heteronormative "Ehe". Damit wird ein gesellschaftliches Klima der Ab- und Ausgrenzung geschaffen. Sittlich ist das ganz gewiss nicht.
Original von Montgomery Scott
Der Primo Ministro hat die Kritik an der Begründung der Kollegin Bont auf den Punkt gebracht.
...
Gewiss hat er dies nicht, Herr Kollege Scott. Der Kollege Waylan-Majere verkennt nämlich, dass nicht alles, was Bestandteil von Sitte, Tradition und Brauchtum gehört, auch eines gesetzlichen Schutzes bedarf. Wenn, um das Beispiel des Kollegen Waylan-Majere aufzugreifen, es Sitte oder Brauch ist, dass die übergroße Mehrheit mit Messer und Gabel das Essen zu sich nimmt, dann hat es keine großen Auswirkungen, wenn ein Minderheit ihr Essen mit den Händen zu sich nimmt. Anders ist es mit solchen Sitten bestellt, die die ethischen und moralischen Grundwerte der Gesellschaft als ganzes berühren, wie etwa die Frage von Ehe und Familie.

Verfasst: Do 20. Nov 2008, 09:21
von Montgomery Scott
Und warum sollte die heterosexuelle Partnerschaft eines weiterreichenden Schutzes bedürfen als andere Lebensgemeinschaften? Ich errinnere hierzu auch an den Gleichheitsgrundsatz unserer Verfassung.

Warum muss der Staat eine heterosexuelle Partnerschaft auf Antrag als "Ehe" bezeichnen, nicht als das, was es ist, eine Partnerschaft, während diese Sonderstellung anderen Lebensgemeinschaften verwehrt bleibt? Mir erschließt sich der Sinn einfach nicht, abgesehen davon, dass ich diese Praxis für unvereinbar mit der Verfassung halte. Wodurch werden heterosexuelle Partnerschaften bedroht, dass sie eines besonderen Schutzes bedürfen? Es scheint mir im Zweifelsfall doch eher so, dass homosexuelle Partnerschaften in unserer Gesellschaft weiter, wenn zum Glück auf immer weniger, bedroht sind.

Verfasst: Do 20. Nov 2008, 10:57
von Michael Schneider
Nur so nebenbei: ich habe mich in der Koalition vehement gegen Polygamie ausgesprochen. Wenn man also jemandem am Zeug deswegen flicken will, dann mir.