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Verfasst: So 9. Nov 2008, 14:07
von Rincewind
Also eine Art ungleichgewichtete Doppelspitze mit dem letzten Wort beim Vorsitzenden.
Verfasst: So 9. Nov 2008, 14:20
von Fabian Montary
Genau, stellen Sie sich das so vor.
Verfasst: So 9. Nov 2008, 15:13
von Rincewind
Das klingt gut. Ich werde den Antrag überarbeiten.
Verfasst: Di 11. Nov 2008, 12:06
von Fabian Montary
Herr Mason, wann dürfen wir mit der Änderung rechnen?
Verfasst: Di 11. Nov 2008, 12:57
von Bodo von Kurzschluss
*Sitzt auf der Zuschauertribüne und fragt sich schon die ganze Zeit, warum dieser Antrag ein Gesetz sein soll, obwohl es sich doch nur um eine Änderung der GO handelt, die keiner Gesetzesform bedarf.*
Verfasst: Di 11. Nov 2008, 18:25
von Rincewind
Original von Fabian Montary
Herr Mason, wann dürfen wir mit der Änderung rechnen?
Bis Freitag.

Verfasst: Di 11. Nov 2008, 19:10
von Hajo Poppinga
Original von Bodo von Kurzschluss
*Sitzt auf der Zuschauertribüne und fragt sich schon die ganze Zeit, warum dieser Antrag ein Gesetz sein soll, obwohl es sich doch nur um eine Änderung der GO handelt, die keiner Gesetzesform bedarf.*
*hat den gleichen Gedankengang*
Verfasst: Mi 12. Nov 2008, 20:48
von Fabian Montary
Können die unbeteiligten bitte weniger denken hier im Rat?! Danke.
Verfasst: Do 13. Nov 2008, 08:45
von Palin Waylan-Majere
Wir könnten bei der Gelegenheit gleich noch § 7 der GOUR neufassen:
§ 7 Dauer von Aussprachen und Abstimmungen
(1) Aussprachen sind für mindestens fünf Tage geöffnet. Der Präsident kann, wenn besondere Eile dringend geboten ist, das Verfahren angemessen verkürzen.
(2) Abstimmungen sind für mindestens fünf Tage geöffnet. Der Präsident kann, wenn besondere Eile dringend geboten ist, das Verfahren angemessen verkürzen.
(3) Die Abstimmung kann vorzeitig beendet werden, wenn alle Stimmen abgegeben wurden oder eine Mehrheit feststeht.
(4), (5) und (6) entfallen.
Verfasst: Do 13. Nov 2008, 12:15
von Bianca Böhm
Ich bin gegen ein Verkürzungsrecht. Das fordert/fördert nur wieder Begründungen und Debatten darum, ob es wirklich angemessen ist. Und eine Verkürzung der Wahl-/Abstimmungsdauer ergibt sich sowieso, wenn alle Stimmen vorzeitig abgegeben wurden. Wenn nicht, muss man den Abgeordneten die Chance lassen, ihre Stimme zum Ausdruck zu bringen, auch wenn bereits ein unumstößliches Ergebnis erzielt wurde.