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Verfasst: Do 6. Nov 2008, 15:53
von Rincewind
Original von Hajo Poppinga
Finde ich nicht gut. Warum sollte ich nicht nur für ein Direktmandat kandideren, wenn ich das will?

Edit: Mal davon abgesehen, daß es keinen sinnvollen Grund für eine Listenpflicht für Unabhängige gibt.
Ganz einfach sonst sähe das Parlament so aus:

7 Direkt gewählte und 6 Verhältnismandate... die für ein Verhältnismandat braucht man 17%.

Die Direktmandate brauchen eine Liste von der sie unionsweit abgezogen werden, sonst spiegelt das Parlament ganz und gar nicht die Verhältnisse wieder. Dann kann man gleich den Unionsrat wie er jetzt ist behalten und das Parlament einfach streichen.

Verfasst: Do 6. Nov 2008, 18:29
von Hajo Poppinga
Ja, aber eine Liste mit allen Einzelkandidaten spiegelt auch nicht die Verhältnisse wieder. Dann müssen u.U. der Föderalist, der Zentralist, der Rassist und der Kommunist alle auf eine Liste - merkst Du, was ich meine? Außerdem sehe ich überhaupt keine Notwendigkeit für eine Verrechnung von Liste und Direktmandat. Wenn jemand auf Direktmandat gewählt wurde, wurde er als Person gewählt die ggf. halt einer Partei angehört - er hat aber ein persönliches Mandat. Warum sollte das verrechnet werden?

Verfasst: Do 6. Nov 2008, 18:32
von Rincewind
Wenn das nicht verrechnet wird, dann kann man auch gleich nur 7 Direktmandate nehmen. Das Verrechnen und die Zweitstimme versucht die Direktmandate ein wenig an das gesamtverhältnis anzupassen.

Wegen der Unabhängigenliste, wenn es nach mir ginge, gäbe es eine Parteipflicht. :]

Verfasst: Do 6. Nov 2008, 18:33
von Bianca Böhm
Original von Hajo Poppinga
Wenn jemand auf Direktmandat gewählt wurde, wurde er als Person gewählt die ggf. halt einer Partei angehört - er hat aber ein persönliches Mandat. Warum sollte das verrechnet werden?
Damit er nicht als Direktkandidat des Unionslandes und noch wegen der Parteizugehörigkeit antritt und somit ein Platz verschenkt wird? Also damit immer 11 Personen dem Rat angehören und nicht dadurch nur 10?

Verfasst: Do 6. Nov 2008, 18:37
von Kreittmayr
Original von Bianca Böhm
Damit er nicht als Direktkandidat des Unionslandes und noch wegen der Parteizugehörigkeit antritt und somit ein Platz verschenkt wird? Also damit immer 11 Personen dem Rat angehören und nicht dadurch nur 10?
Man könnte sicher problemlos festlegen, dass keine Person zwei Mandate inne haben darf, und dass, wer ein Landesmandat inne hat, nicht für ein Unionsmandat kandidieren/dieses annehmen darf, und umgekehrt. Darin sehe ich kein Problem.

Im Übrigen bevorzuge ich nach wie vor die Variante, die Ländermandate an Regierungsverantwortung in den jeweiligen Ländern zu koppeln.

Verfasst: Do 6. Nov 2008, 18:40
von Hajo Poppinga
Original von Bianca Böhm

Damit er nicht als Direktkandidat des Unionslandes und noch wegen der Parteizugehörigkeit antritt und somit ein Platz verschenkt wird? Also damit immer 11 Personen dem Rat angehören und nicht dadurch nur 10?
Naja, es ist doch kein Problem Nachrücker zu benennen, daß haben wir ja durchaus bereits jetzt bzw. auch jetzt können bereits zu wenig Leute auf den Listen stehen. Das überzeugt also nicht wirklich.

Verfasst: Do 6. Nov 2008, 18:41
von Hajo Poppinga
Original von Rincewind
Wenn das nicht verrechnet wird, dann kann man auch gleich nur 7 Direktmandate nehmen. Das Verrechnen und die Zweitstimme versucht die Direktmandate ein wenig an das gesamtverhältnis anzupassen.
Die Frage ist doch dann die nach der Definition des "Gesamtverhältnisses".

Verfasst: Do 6. Nov 2008, 18:47
von Rincewind
Verlegen wir das wieder in den anderen Thread. ;)

Zurück zum Thema:

Bisher 2 Modelle, wir gehen mal von nur einer Kammer aus.
1.) Kanzler und Unionspräsident wie bisher.
2.) Kanzler direkt gewählt. Unionspräsident wird von Kammer gewählt und ist gleichzeitig Parlamentspräsident.
Zu 2. dann sollte der Präsident auch Mitglied des Parlaments sein dürfen.

Verfasst: Do 6. Nov 2008, 18:58
von Kreittmayr
Original von Rincewind
Zu 2. dann sollte der Präsident auch Mitglied des Parlaments sein dürfen.
Zustimmung.

Verfasst: Fr 7. Nov 2008, 14:10
von Michael Schneider
Nochmal: das Verbot von Amt und Mandat gleichzeitig zu tragen ist Mist.