Liebe Kollegen,
zunächst danke ich dem Präsidium für die Ertzeilung des Rederechts.
Es ist grundsätzlich zu begrüßen, daß die Länder hier an einem Strange ziehen wollen um eine Lösung zu erreichen, die etwa gewisse Qualitätsstandards setzt. Gleichzeitig findet hier natürlich eine Regulierung statt, mit der neue Behörden gebildet werden und mit der gewisse Maßstäbe erreicht werden sollen.
Nun sollten wir uns dem Vorschlag aber mal genau ansehen. Es werden zwei Behörden geschaffen, jeweils zur Kontrolle des Luft- bzw. Seeraums. Der aufmerksame Beobachter könnte hier zum ersten Mal stocken und sich fragen, warum denn eigentlich zwei Behörden geschaffen werden und diese Aufgabe nicht gebündelt wird, aber gut.
Generell erscheint mir hier bereits zu Anfang schon fragwürdig, woher die Kompetenz für dieses Unionsgesetz kommen soll. Eine ausschließliche Unionszuständigkeit liegt eindeutig nicht vor.
Beginnen wir also mit der Behörde zur Kontrolle/Überwachung/Regulierung des Luftraumes und des damit zusammenhängenden Verkehrs. Sie soll zuständig sein für
1. Flugsicherung des Luftraumes;
Unter Flugsicherung ist hier wohl vor allem die Sicherung eines geordneten und flüssigen Luftverkehrs gemeint. Zunächst einmal wäre wohl auch hier der Nachweis der Unionszuständigkeit zu führen - die ist allerdings fraglich, da bisher und sicherlich auch in Zukunft Lösungen durch die Unionsländer möglich sind.
Tatsächlich erscheint aber selbst bei hilfsweiser Annahme einer Unionszuständigkeit die Frage nach einer etwaigen Regionalisierung sinnvoll. Natürlich kann man problemlos für die Kern-Union eine Flugsicherung aufbauen, es gibt es zusammenhängendes Territorium. Fraglich ist aber, wie mit Roldem und den Westl. Inseln verfahren werden sollte. Hier ist es gut denkbar, eine gemeinsame Flugsicherung mit Astor (im Falle Roldems) anzustreben. Das wäre gerade für den innerkontientalen Verkehr deutlich sinnvoller, als zwei nebeneinander operierende Systeme - und Harmonisierung scheint ja gerade Ziel dieses Entwurfs.
Ferner könnte hier die Möglichkeit für die außenpolitische Betätigung liegen, die sich viele so wünschen.
2. Zulassung von Fluggesellschaften und Flugzeugen;
Unter Zulassung ist wohl das Aufstellen bestimmter Richtlinien und Anforderungen zu verstehen, bei deren Vorliegen eine Genehmigung erteilt wird. Erneut halte ich es für fraglich, ob eine Unionskompetenz vorliegt.
Besonders zu bemängeln ist hier aber, daß durch den Anspruch bzw. die Regelung der Zulassung von Fluggesellschaften in den Bereich der Gewerbefreiheit / des Gewerberechts eingegriffen wird. Es ist wohl völlig klar, daß das Recht der Zulassung von Gewerbebetrieben mittlerweile eine ausschließliche Kompetenz der Unionsländer ist. Was die Aufstellung von Mindestanforderungen an Flugzeuge im Luftverkehr innerhalb der Union angeht, so erscheint vielmehr eine Unionskompetenz denkbar.
Mithin sollte also die Zulassung von Fluggesellschaften weiter Sache der Unionsländer sein, die Union sollte sich darauf beschränken, technische Mindestandards zu setzen.
3. Zulassung und Kategorisierung von Flughäfen und Flugplätze;
Hier ergibt sich im Prinzip das gleiche Problem wie unter Nummer 3 - das greift bis in das Gewerberecht und das ist den Ländern vorbehalten. Mal davon abgesehen, daß es "Flugplätze
n" heißen müßte. Und was ist überhaupt eine Kategorisierung? In *,**,***-Flughäfen?
4. Genehmigung von Überflugrechten unter Berücksichtigung politischer Sanktionen;
Überflügrechte für wen und worüber und warum macht man es sich nicht einfacher und schreibt "für ausländische Flugobjekte" und läßt das generell durch das Innenministerium regeln. Da kann der Minister dann auch politisch umsetzen, was er möchte.
5. die Untersuchung von Zwischenfällen mit Beteiligung von Flugzeugen;
Diese Klausel ist unglaublich weit - zu weit. Es ist überhaupt nicht klar, was ein Zwischenfall ist. Wenn es so Gesetz würde, wären auch Diebstähle in Flugzeugen usw. Sache der neuen Behörde.
Insgesamt ist der Teil also überarbeitungswürdig.
Aber weiter mit der Gewässerbehörde. Diese soll sich mit folgendem beschäftigen:
1. Zulassung von See- und Binnenhäfen;
Selbes Problem wie oben, siehe Gewerbefreiheit etc.
2. Zulassung privater Häfen;
Ehrlich gesagt ist mir der Unterschied von privaten Häften zu See- und Binnenhäfen nicht klar. Ein Hafen ist entweder ein See- oder Binnenhafen, egal wem er gehört.
3. Zulassung von Reedereien;
Erneut das obige Problem bzgl. der Gewerbe. Unter dieser Formulierung kann die Union praktisch komplett die Gewerbezulassung, Gewerbeausübung usw. regulieren.
4. Genehmigung von Anlaufverträgen ausländischer Reedereien unter Berücksichtigung politischer Sanktionen;
Hier taucht schonmal das Wort "ausländisch" auf, daß macht es deutlich einfacher und sinnvoller! Ähnlich wie oben würde ich aber vorschlagen, diese Kompetenz ggf. direkt auf ein Ministerium zu übertragen.
5. Zulassung von Schiffen unter Unionsflagge;
Was ist da genau gemeint? Die Kauffahrtteiflotte? Die Sportboote? Die Marine? Alle?
6. Untersuchung von Zwischenfällen mit Beteiligung von Schiffen oder Booten;
Hier kaum plötzlich noch Boote ins Spiel, bisher wurden die nicht genannt. Absicht? Zufall? Ansonsten auch zu weit gefaßt, siehe meine Ausführungen zur obigen Klausel.
Insgesamt halte ich auch hier die Unionskompetenz für fraglich.
Kommen wir aber zum Schluß
§3 Leitung und Zuständigkeiten
(1) Die ULA und UGB unterstehen einem Direktorium.
Wenn die beiden Ämter so oder so
einem einem Direktorium unterstehen, sprich die selbe Leitung haben, wieso zwei getrennte Ämter?
(2) Das Direktorium setzt sich aus dem für Verkehrsangelegenheiten zuständigem Unionsminister sowie dem Unionsratspräsidenten zusammen. Die Mitglieder des Direktoriums sind gleichberechtigt.
Wenn das Gesetz in seiner jetzigen Form verabschiedet würde, wer entschiede denn dann eigentlich über die Sanktionen? Das Direktorium, daß jeweils aus einem Regierungsmitglied und dem UR-Präs besteht? Was, wenn die sich nicht einigen können? Dann keine Sanktion?
(3) Das Direktorium entscheidet kollegial in sämtlichen Angelegengheiten, für die ULA und UGB gemäß dieses Gesetzes zuständig sind.
Kollegial ist in diesem Zusammenhang alles- und nichtssagend.
(4) Für die Sicherheit und Umsetzung der Beschlüsse des Direktoriums ist die Unionspolizei zuständig.
Ich halte es für fragwürdig, ob die Unionspolizei alle Beschlüsse durchsetzen kann. Wie ist es beispielsweise, wenn jemand doch illegal den Luftraum überfliegt? Startet dann der Kampfjet?
Alles in allem halte ich dieses Gesetz zur überarbeitungsbedürftig in der von mir dargelegten Weise.