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Verfasst: Di 11. Nov 2008, 13:23
von Montgomery Scott
Original von Konrad Grimm

Die ursprüngliche Anfrage ist beantwortet worden. Für die fristgerechte Beantwortung von Nachfragen kann logischerweise nicht die Ursprungsfrist gelten.
Bei meiner Erwiderung handelte es sich nicht um eine Nachfrage sondern um eine Aufforderung, die eingereichte Anfrage vollständig zu beantworten.

Verfasst: Di 11. Nov 2008, 14:49
von Konrad Grimm
Habe ich. Ich werde mich hier aber nicht auf eine fruchtlose Diskussion einlassen.

Verfasst: Di 11. Nov 2008, 14:55
von Montgomery Scott
Ich könnte jetzt die Einzelfragen aufzählen, auf die eine Antwort ausgeblieben ist aber ich denke, das ist klar ersichtlich.

Verfasst: Di 11. Nov 2008, 14:58
von SRM
Mit Verlaub, die Fragen sind auch ungeschickt formuliert. Ich wüsste auch nicht, wie ich da einen Aufsatz drüber schreiben sollte. ;)

Verfasst: Di 11. Nov 2008, 15:04
von Montgomery Scott
Original von SRM
Mit Verlaub, die Fragen sind auch ungeschickt formuliert. Ich wüsste auch nicht, wie ich da einen Aufsatz drüber schreiben sollte. ;)
Ob sie geschickt gestellt sind oder nicht, halte ich für irrelevant. Fest steht, dass sie klar und deutlich gestellt sind und die Antworten zu einem großen Teil ausgeblieben sind. In Anbetracht der Tatsache, dass Ihr Minister dafür sieben Tage Zeit hatte, denke ich, dass die Fakten hier für sich sprechen.

Verfasst: Di 11. Nov 2008, 15:12
von SRM
Original von Montgomery Scott

Ob sie geschickt gestellt sind oder nicht, halte ich für irrelevant. Fest steht, dass sie klar und deutlich gestellt sind und die Antworten zu einem großen Teil ausgeblieben sind. In Anbetracht der Tatsache, dass Ihr Minister dafür sieben Tage Zeit hatte, denke ich, dass die Fakten hier für sich sprechen.
Er hat geantwortet und das Instrumentarium der Nachfrage hätte es auch gegeben.

Verfasst: Di 11. Nov 2008, 15:25
von Joeli Veitayaki
*räuspert sich* es wurde explizit nachgefragt.

Verfasst: Di 11. Nov 2008, 15:26
von SRM
Original von Joeli Veitayaki
*räuspert sich* es wurde explizit nachgefragt.
Bei Nachfragen gilt aber die 7-Tage-Frist nicht, wie der Minister richtig festgestellt hat.

Verfasst: Di 11. Nov 2008, 15:34
von Joeli Veitayaki
es ging nur um die erfolgte Nachfrage

Verfasst: Di 11. Nov 2008, 15:48
von Fabian Montary
Montary trinkt amüsiert einen Milchshake...