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Verfasst: Di 2. Dez 2008, 12:06
von Rincewind
Original von Michael Schneider
Ich möchte dies als Ausnahme verstehen. In diesem Haus sollen nicht ständig irgendwelche Beamten und Angestellte ihre Vorträge halten.
Ich halte das hinzuziehen von Fachexperten bei Bedarf für ein wichtiges Mittel der Meinungsbildung. So können direkt Rückfragen durch die Mitglieder des Hohen Hauses gestellt werden.

Selbstverständlich werden Fachexperten nur auf ausdrücklichen Wunsch eines Mitglieds des Hohenhauses an die Regierung und nicht umgekehrt eingeladen. Dies war hier durch den Kollegen Buren der Fall.

Verfasst: Di 2. Dez 2008, 12:57
von Michael Schneider
Herr Imperialkanzler, ihre Meinung wurde zur Kenntnis genommen.

Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 09:00
von Michael Schneider
DEr Herr Imperialadvokat möge doch bitte endlich seine Rede halten.

Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 09:42
von pjotr
*simoff* Tut mir leid, ich schau dass ich das möglichst bald schaffe. Hab aber noch ein wenig RL-Politik die ich machen muss, und muss noch ne halbstündige Rede für Morgen schreiben. *simon*

Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 10:11
von Michael Schneider
*so* Jaja RL-Politik... Versprechen abgeben und dann net halten, da biste schonmal gut drin! Pfff... 8)

Verfasst: Do 4. Dez 2008, 12:56
von pjotr
Herr Sekretär,
Mitglieder dieses Hohen Hauses,

Ein konkretes Rechtsgutachten hielt die Imperialadvokatur für diesen Sachverhalt nicht angebracht. Wir liefern Ihnen hier unsere Einschätzung zu verfassungsrechtlichen Problemen, die sich aus der Regelung einer verpflichtenden Parteimitgliedschaft ergeben könnten.

Im Bezug auf die Imperiale Verfassungsurkunde ist hier Artikel 8, Satz 2 einschlägig: "Die öffentlichen Ämter sind für alle Befähigten gleich zugänglich". Die Imperialadvokatur sieht durch diese Passage keinen zwingenden verfassungsrechtlichen Hinderungsgrund für das neue Gesetz, da es der Republik offensteht, nähere Bestimmungen in einem Wahlgesetz zu erlassen (zumindest in Analogie zur Wahl des Imperialgerichtes nach Art. 19).
Rechtssicherheit haben wir mangels einschlägiger ober- oder höchstrichterlicher Entscheidungen zu dem Thema jedoch nicht gegeben.

Gegenüber der Unionsverfassung sieht die imperialadvokatur nach aktueller Gesetzessichtung keine verfassungsrechtlichen Probleme.

Verfasst: Do 4. Dez 2008, 13:00
von Rincewind
Vielen Dank Professor Jerkov. Die Regierung wird ihren Antrag anpassen um einen Verfassungskonflikt mit der Imperialverfassung zu vermeiden.

Bestehen durch die Mitglieder des Hauses noch Fragen bezüglich der rechtilchen Situation des Antrages, insbesondere gegenüber der Unionsverfassung?

Verfasst: Do 4. Dez 2008, 13:31
von Michael Schneider
Herr Imperialkanzler,

DIESEN Votrag hätten sie nach schriftlicher Einsicht wohl durchaus selbst halten können. Ich fordere sie auf künftig, sollten noch einmal derart kurz zusammengefasste Einwürfe eines Landesbeamten vorzubringen sein, diese künftig persönlich vorzulegen, um die kostbare Zeit der Herrenhausmitglieder nicht zu verplempern durch unnötiges Warten.

Meine Meinung im übrigen zum Antrag sind bekannt und hat sich nicht geändert.

Verfasst: Do 4. Dez 2008, 13:54
von Rincewind
Herr Schneider,

dann würde aber keine Gelegenheit für direkte weitere Rückfragen bestehen.

Verfasst: Do 4. Dez 2008, 16:23
von Michael Schneider
Original von Rincewind
Herr Schneider,

dann würde aber keine Gelegenheit für direkte weitere Rückfragen bestehen.
Die können bei Bedarf auch nach ihrer Einlassung gebracht werden. Und ehrlich gesagt werde ich lieber einen privaten Anwalt fragen als einen von der Regierung bestellten Anwalt, deren Antrag hier beraten wird.