Verfasst: Di 21. Okt 2008, 14:15
Vielen Dank, Sie werden in Kürze akkreditiert. Der Ordnungsruf verliert hiermit seine Gültigkeit.
Das, was von Ratelon über ist und als Imperia-Freistein bekannt ist.
https://ratelon.nationen.org/boards/
Vielen Dank, Sie werden in Kürze akkreditiert. Der Ordnungsruf verliert hiermit seine Gültigkeit.
Die Inhalte sollen eine Mindestauflage bieten, da es meiner Meinung nach nicht reicht einfach nur einen Namen an einen Briefkasten zu hängen. Ich möchte eine Art Mindestqualität aufrechthalten und da gehört das Produktprogramm zu beschreiben dazu.Original von Beatrice Maier
Wieso müssen solche Inhalte gesetzlich vorgeschrieben sein? Wer als seriöses Unternehmen auftreten möchte, der wird sowieso über sein Produkt informieren. Und die Eigentumsverhältnisse einer Firma gehen die Allgemeinheit nicht wirklich etwas an.
Diese Position teilt das Unionsministerium für Wirtschaft und Finanzen. Wir appellieren an die Eigenverantwortlichkeit des Einzelnen und werden keine gesetzlichen Repressalien gegen die bereits spärliche Wirtschaft unterstützen.Original von Beatrice Maier
Die Verbraucher können sich doch in der heutigen Zeit weitgehend aussuchen, was sie kaufen. Und wer mit Informationen spärlich umgeht, wird eben von den Verbrauchern boykottiert - falls es ihnen nicht egal ist.
Und wer in eine Firma investiert oder einem Unternehmen Geld leiht, ohne dessen Background zu kennen, ist selber schuld.
Warum wurde dies so entschieden? Ist es wirklich sinnvoll, dass u. U. mehrere Bezeichnungen für die gleiche Sache existieren?§3 Rechtsformen
Die Bezeichnungen der Rechtsformen legen die Unionsländer per Gesetz fest.
Völlig richtiger Einwand.Original von Bianca Böhm
Warum wurde dies so entschieden? Ist es wirklich sinnvoll, dass u. U. mehrere Bezeichnungen für die gleiche Sache existieren?
Richtig. Und wer das nicht bietet, von dem kaufen Sie nichts. Dazu braucht es keine Gesetzesvorgaben.Original von Bianca Böhm
Als Verbraucher kann man ein Mindestmaß an Information erwarten, welche sich unkompliziert ablesen lässt, ...
Ich denke, dieses Passus ist richtig, da wir nun einmal viele verschiedene Kulturkreise in der DU haben und entsprechend unterschiedliche Sprachen. Also müssen auch die Rechtsformbezeichnungen in der entsprechenden Sprache sein.Warum wurde dies so entschieden? Ist es wirklich sinnvoll, dass u. U. mehrere Bezeichnungen für die gleiche Sache existieren?
Eine Übersetzung in die jeweilige Amtssprache ist aber etwas anderes als eine Festlegung per Gesetz.Original von Beatrice Maier
Ich denke, dieses Passus ist richtig, da wir nun einmal viele verschiedene Kulturkreise in der DU haben und entsprechend unterschiedliche Sprachen. Also müssen auch die Rechtsformbezeichnungen in der entsprechenden Sprache sein.