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Verfasst: Do 2. Okt 2008, 11:40
von SRM
Original von Bianca Böhm
Herr Unionskanzler, ich habe mit dem Zuschuss von der Regierung in voller Höhe gerechnet und meine Ausgaben entsprechend kalkuliert. Es war gedacht für meine Wohnungseinrichtung und meinen Lebensunterhalt, um mir mein Geld nicht auf der Straße verdienen zu müssen. Es war nicht absehbar, dass ich das versteuern muss. Gelinde gesagt fühle ich mich da wenig aufgeklärt bis veräppelt. Und wenn man dann noch bedenkt, dass sich der Neubürgerfonds einzig und allein aus Spendengeldern der Unionsbürger finanziert, dann sollte man meinen, dass die sich auch veräppelt vorkommen dürften, dass sich der Staat hinterrücks an diesen Spenden bedient!
Sie dürfen sich gern an das Finanzamt Ihres Vertrauens wenden, aber die Besteuerung ist absolut gesetzeskonform.

Verfasst: Do 2. Okt 2008, 11:43
von Bianca Böhm
Finanzamt? Die Steuer wurde vom Wirtschaftsministerium eingezogen. Daher wende ich mich an Sie. Ob das Gesetzeskonform ist werde ich dann wohl durch einen erfahrenen Juristen prüfen lassen müssen und sei es nur um zu erreichen, dass das zukünftig verhindert wird. Denn man es genau betrachtet, dann zahlen die Spender so auf ihr Einkommen doppelte Steuern und das nenne ich Betrug. ;)

Verfasst: Do 2. Okt 2008, 11:48
von SRM
Original von Bianca Böhm
Finanzamt? Die Steuer wurde vom Wirtschaftsministerium eingezogen. Daher wende ich mich an Sie. Ob das Gesetzeskonform ist werde ich dann wohl durch einen erfahrenen Juristen prüfen lassen müssen und sei es nur um zu erreichen, dass das zukünftig verhindert wird. Denn man es genau betrachtet, dann zahlen die Spender so auf ihr Einkommen doppelte Steuern und das nenne ich Betrug. ;)
Nein. Das Wirtschaftsrecht der DU unterscheidet wie gesagt nicht. Eine Spende ist eine Ausgabe, ebenso wie der Kauf eines Autos oder eines Mittagessens. Ebenso verhält es sich bei der Einnahmenseite.

Verfasst: Do 2. Okt 2008, 11:51
von Bianca Böhm
Der Spendenbetrag stammt aber aus dem Einkommen des Spenders, welches ja bereits versteuert wurde. Verstehen Sie? Dann gelangt der Betrag über den Neubürgerfonds zu mir und ich zahle schon wieder Steuern darauf. Da kann was nicht stimmen. ;)

Verfasst: Do 2. Okt 2008, 11:52
von SRM
Original von Bianca Böhm
Der Spendenbetrag stammt aber aus dem Einkommen des Spenders, welches ja bereits versteuert wurde. Verstehen Sie? Dann gelangt der Betrag über den Neubürgerfonds zu mir und ich zahle schon wieder Steuern darauf. Da kann was nicht stimmen. ;)
Substituieren Sie den Begriff Spenden durch Geldströme und dann erkennen Sie die Analogien zum regulären Wirtschaftsleben. ;)

Verfasst: Do 2. Okt 2008, 12:02
von Bianca Böhm
Jetzt kommen Sie mir ja nicht so, sonst nerve ich wieder mit meinen simplen Rechenkünsten! 8)

Verfasst: Do 2. Okt 2008, 12:33
von William C. Ashcraft
Er hat aber recht. Da stimmt schon alles.

Verfasst: Do 2. Okt 2008, 12:36
von Arthur von Mauerbach
Sie zahlen schließlich nicht nur Steuern für Ihr Einkommen, was ist mit der Mehrwertsteuer, die sie schließlich auch mit ihrem bereits versteuertem Einkommen bezahlen?

Verfasst: Do 2. Okt 2008, 12:59
von Bianca Böhm
Original von William C. Ashcraft
Er hat aber recht. Da stimmt schon alles.
Mag ja sein. Aber ist das gerecht? Ist das richtig, dass der Staat von Steuererleichterung spricht und hinten herum zweimal kassiert?
Artikel 16 - Grundsätze des RXXXlonischen Staates
(1) RXXXlon ist eine demokratische, soziale, rechtstaatliche und föderale Republik.
Was ist daran sozial, wenn der Staat Zuschüsse bewilligt, die dann zu versteuern sind?

Verfasst: Do 2. Okt 2008, 13:12
von SRM
Original von Bianca Böhm
Was ist daran sozial, wenn der Staat Zuschüsse bewilligt, die dann zu versteuern sind?
Seit wann ist der Neubürgerfonds staatlich?