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Verfasst: Mi 23. Sep 2009, 16:57
von Nathaniel Dwight Morgan
*lässt sich also nun von äußerst adretten Vorzimmerdame in das Büro der Ministerin leiten, wo seine Gastgeberin bereits wartet...*

Mrs. Bont, es freut mich, dass Sie so kurzfristig die Zeit für mich gefunden haben und ich Sie nun also kennen lernen darf. Ich hoffe, ich kann mich mit einem kleinen Präsent aus meiner Heimat ein klein wenig erkenntlich zeigen.

*überreicht ihr ein Didgeridoo mit dem dazu passenden Taori-Federschmuck aus seiner Heimat und begibt sich in Richtung der Sitzgrruppe um dort Platz zu nehmen*

Vielen Dank. Und gegen einen Kaffee hätte ich nichts einzuwenden, wenn es nicht zu viele Umstände bereitet.

Verfasst: So 27. Sep 2009, 23:47
von Helen Bont
Nimmt das Gastgeschenk entgegen, schaut es kurz bewundernd an und stellt es auf ihr Schreibtisch.

Vielen Dank, Mr. Morgan, ich bin sicher, dass ich einen ehrenvollen Platz finden werde.

Geleitet Mr. Morgan zur Sitzgruppe. Dort angekommen, bietet sie ihm einen Platz an und bittet die Vorzimmerdame, Kaffee und Gebäck zu bringen. Nachdem das Gewünschte serviert wurde verlässt die Vorzimmerdame das Büro.

Nimmt einen Schluck Kaffee.

Mr. Morgan, es ist erfreulich, dass Aurora Interesse an der Aufnahme diplomatischer Beziehungen hat. Ich darf Ihnen versichern, dass dieses Interesse von seiten der Demokratischen Union geteilt wird.

Die vertragliche Basis für einen Botschafteraustausch wäre ein Grundlagenvertrag, der noch formuliert werden müsste.

Verfasst: Di 29. Sep 2009, 21:46
von Nathaniel Dwight Morgan
*verfolgt gespannt wie die MInisterin auf das Geschenk reagiert und grinst dann zufrieden, ehe er sich seinem Kaffee widmet*

Nun, Mrs. Bont, es freut mich wirklich sehr zu hören, dass die Demokratische Union an unserem Interesse nicht abgeneigt ist. Die momentanen Zeiten erfordern nun einmal bi- und multilaterale Gesprächsplattformen, die in diesem Fall durch eine Botschaft auch für Jeden ersichtlich wird.

Allerdings widerspreche ich Ihnen nur ungern. Soweit ich informiert bin, existiert doch bereits eine solche vertragliche Grundlage, oder?

*macht sich eine Gedankennotiz, seine Sekretärin das nächste Mal etwas ausführlicher recherchieren zu lassen*

Verfasst: Mi 30. Sep 2009, 17:07
von Helen Bont
Einen Moment, Exzellenz.

Geht zu ihrem Schreibtisch und drückt dort den Knopf einer Gegensprechanlage: Fräulein Winter, seien Sie doch bitte so gut und bringen Sie mir ein Exemplar des Grundlagenvertrages zwischen der Union of Aurora und der Demokratischen Union. Danke.

Nach etwa 10 Minuten meldet sich die Vorzimmerdame: Es tut mir leid, Frau Ministerin, aber ich kann in den Archiven einen solchen Grundlagenvertrag oder einen anderen Vertrag mit Aurora nicht finden.

Nachdem sich Bont wieder an den Tisch gesetzt hat: So was ärgerliches aber auch. Sie können nicht kurz mit Ihrem Büro telefonieren und bitten uns ein Exemplar zu faxen, Exzellenz?

Verfasst: Do 1. Okt 2009, 19:31
von Nathaniel Dwight Morgan
*verfolgt das Geschehen etwas verwundert und nimmt noch ein paar Schlucke Kaffee*

Nun ja... uns wird nicht unbedingt etwas Anders übrig bleiben. Ich reise schließlich auch nicht mit sämtlichen Vertragswerken der Confederation um den Globus, wenn Sie verstehen. Aber ich schaue einmal was sich machen lässt.

*wendet sich kurz ab und klingelt via Handy seine Sekretärin an, die sich alsbald darum kümmert, die Akten durchwühlt und das Faxgerät malträtiert*

Das Fax müsste, so meine Mitarbeiterin das Vertragswerk aus dem Archiv geholt hat, sogleich hierher gefaxt werden. Verstehen Sie mich nicht falsch, Mrs. Bont, ich dachte eigentlich, so sehr dies nun ein zu verschmerzender Aufwand ist, dass dieses Thema geklärt sei, zumal die Demokratische Union mit einer Botschaft in der Union vertreten ist. Unser jetziges Ansinnen soll jedoch nicht nur die Union of Aurora vertreten, sondern die Confederation in ihrer Gänze.

*währenddessen piepst das Faxgerät*

Nun, dann wollen wir mal sehen, ob Sie damit etwas anfangen können.

Freundschaftsabkommen zwischen der Union of Aurora und der Demokratischen Union

Artikel I - Ziel des Abkommens
Die unterzeichnenden Staaten bekräftigen mit diesem Vertrag ihr freundschaftliches Verhältnis zueinander und die damit verbundenen diplomatischen Beziehungen.

Artikel II - Beschaffenheit der Freundschaft
1. Durch die Unterzeichnung des Abkommens durch beide Vertragsparteien besteht ab Unterzeichungsdatum ein freundschaftliches Verhältnis.
2. Der Status der Beziehungen darf auf "neutral" herabgestuft werden, jedoch keinesfalls unter diese Stufe sinken.
Ein "neutraler" Status räumt beiden Parteien die Möglichkeit ein, Botschaften nach einer missachteten Vorwarnung zu schließen. Ein Abweichen von dieser Regelung wird als Vertragsbruch gewertet.
3. Für Staatsbürger der unterzeichneten Staaten gilt freies Ein- und Ausreiserecht, auch im Falle eines neutralen Verhältnisses. Hierbei gelten Artikel III und IV.
4. Im Zuge der Völkerverständigung richten beide Länder in der Hauptstadt des Partners eine ständige Botschaft ein, welche als exterritoriales Gebiet gilt. Diese ist mit einem Botschafter oder einem anderem Ansprechpartner für diplomatische Fragen zu besetzen.
5. Ein Austausch von Botschaftern und/oder diplomatischem Personal ist erwünscht. Nach missachteter Vorwarnung kann der Botschafter ohne weiteres einbestellt werden. Der Botschafter, seine Familie und Angehörigen genießen im Partnerstaat Immunität vor dem Gesetz.

Artikel III - Selbstbestimmung und Konfliktfall
1. Mit der Unterzeichnung dieses Abkommens verzichten die Vertragspartner im Konfliktfall zwischen der Union of Aurora und der Demokratischen Union auf jegliche militärsche Gewalt.
2. Die Lösung von Konflikten und Meinungsverschiedenheiten zwischen der Union of Aurora und der Demokratischen Union erfolgt auf friedlichem, diplomatischem Weg.
3. Das Ablehnen eines Verhandlungspartners der Gegenseite ist zulässig, wenn dieser als Person direkt in den Konflikt involviert oder seine Person oder sein Verhalten Gegenstand des Konfliktes sind. Dies gilt ohne Rücksicht auf Ansehen oder politischen Stellung der betreffenden Person.
4. Im Konfliktfall zwischen der Union of Aurora und der Demokratischen Union dürfen beide Staaten einen neutralen Drittstaat zur Klärung oder als neutralen Beobachter hinzuholen.
5. Ein unbegründeter Vertragsbruch gilt als Konfliktfall, eine Auflösung des Vertrages ohne beidseitiges Einverständnis gilt als unrechtmäßige Vertragskündigung.

Artikel IV - Einreisefreiheit und Gerichtsbarkeit
1. Bürger die sich auf dem Land der Gastnation befinden, erkennen automatisch deren Verfassung und Gesetze für Zeitraum ihres Besuches als bindend an, insofern sie die allgemeinen Menschenrechte, die beide Vertragspartner gemäß der Übereinkunft zwischen Aurora und Demokratischen Union anerkennen, nicht einschränken.
2. Kontrollen durch Staatsorgane der inneren Sicherheit im allgemein üblichen Rahmen sind zulässig. Das Abkommen entbindet die Bürger der Staaten nicht von einer Visumspflicht.
3. Gerichtsbarkeit
3.1 Gesetzesverstoß der Bürger im Rechtsraum des anderen Unterzeichnerstaates werden vor den Gerichten des Heimatstaates des jeweiligen Bürgers verhandelt und geahndet.
3.2 Die Heimatnation ist nicht zu einer Auslieferung ihrer Bürger im Falle eines Gesetzesverstoßes verpflichtet. Den unterzeichnenden Staaten muss zugestanden werden als Nebenkläger aufzutreten.
3.3 Ein dauerhaftes Verbot der Einreise oder Auflagen zur Einreise im Rahmen eines Strafmaßes ist zulässig.

Artikel V - Konflikt mit Drittstaaten
1. Die unterzeichnenden Staaten sind verpflichtet, dem Vertragspartner im Falle eines Verteidigungskrieges humanitäre Hilfe zu entsenden.
2. Dieser Artikel kann durch einen detaillierteren Ergänzungsvertrag ersetzt werden.

Artikel VI - Schlussbestimmungen
1. Eine Kündigung des Vertrages ist bei beidseitigem Einverständnis nach einer Frist von 2 Wochen möglich.
2. Dieser Vertrag hat unbeschränkte Laufzeit.
3. Das Vertragswerk tritt nach seiner Unterzeichnung in Kraft.

*lehnt sich ein wenig zurück und beobachtet die Reaktion der Ministerin*

Verfasst: Fr 2. Okt 2009, 16:08
von Helen Bont
Vielen Dank, Exzellenz.

Geht zum Fax-Gerät und nimmt das Dokument heraus. Und liest es schnell durch. Anschließend setzt sie sich wieder zu ihrem Gast.

Nun, Exzellenz, die Tatsache, dass wir derzeit nicht alle Dokumente greifbar haben, muss auf Sie befremdlich wirken. Das Problem ist, das vor einiger Zeit viele wichtige Dokumente verloren gingen.

*so* Nach einem Hackerangriff konnte das alte Forum nicht vollständig wiederhergestellt werden und viele Beiträge / Dokumente verschwanden im Nirwana des Internets. *so*

Wenn ich es richtig sehe, dann ergeben sich mehrere Möglichkeiten:

also, erstens: wenn die Confederation völkerrechtlich als Rechtsnachfolgerin der Union of Aurora angesehen wird, dann dürfte es keine rechtlichen Probleme geben, den bestehenden Grundlagenvertrag zwischen der Union of Aurora und der Demokratischen Union auf die gesamte Confederation auszudehnen. In diesem Falle würde ein Notenwechsel, denke ich, genügen, um dies festzustellen.
Die zweite Möglichkeit ist, dass mit der Confederation ein neues Völkerrechtssubjekt entstanden ist, in dem alle Beteiligten, einschließlich der Union of Aurora, aufgegangen sind. In diesem Fall müsste meiner Erkenntnis nach ein neuer Vertrag geschlossen werden, auch wenn dieser neue Vertrag wortgleich mit dem ist, der zwischen der Union of Aurora und der Demokratischen Union geschlossen wurde.

Verfasst: Sa 3. Okt 2009, 15:09
von Nathaniel Dwight Morgan
Nun Mrs. Bont, ein derartiger Verlust, auch wenn mir die Ausmaße nicht bekannt sind, ist natürlich selbstredend mehr als nur ärgerlich. Ich hoffe, dass Sie und ihre Administration dies alsbald kompensieren können. Hier haben wir ja zumindest einen kleinen Teil dazu beigetragen.

*so* Das könnte das wirklich erklären, ja.... *so*

Und eigentlich würde ich und ich spreche hier im Namen der Confederation Ihre erste Möglichkeit präferieren. Mit der Schaffung der Confederation ist nämlich zwangsläufig kein neues Völkerrechtssubjekt entstanden. Sie ist vielmehr, wie Sie das andeuteten, eher als Rechtsnachfolgerin anzusehen. Somit denke ich, dass wir uns allzu große Komplikationen sparen könnten und das Vertragswerk eben schlichtweg ausdehnen, so von Ihrer Seite dem nichts entgegen spricht. Ich werde dahingehend natürlich auch noch einmal Rücksprache halten müssen, jedoch gehe ich nicht davon aus, dass meine Administration sich dagegen sträuben wird. Schließlich geht es um wichtige bilaterale Beziehungen.

Verfasst: Sa 3. Okt 2009, 15:34
von Helen Bont
Von seiten der Demokratischen Union stehen der ersten Version keine Bedenken entgegen.
Wenn Sie möchten, können Sie kurz Rücksprache halten.

Verfasst: Mo 5. Okt 2009, 21:00
von Nathaniel Dwight Morgan
Das freut mich zu hören. Wenn Sie mich kurz entschuldigen...

*Erhebt sich und macht ein paar Schritte zum Fenster und tätigt einen Anruf durch mehrere Warteschleifen und überlegt sich, wieso er eigentlich nicht die Nummer zu dem roten Telefon hat, als er dann doch tatsächlich durchkommt und das Thema kurzabhandelt*

Nun, geehrte Ministerin, soweit es ein telefonisches Gespräch bedarf, kann ich nun auch offiziell für meine Administration sprechen, dass von unserer Seite dem nichts entgegen spricht und wir den Vertag dann schlichtweg auf die Confederation ausdehnen.

*hat währenddessen wieder Platz genommen und leert seine Tasse Kaffee*

Verfasst: Di 6. Okt 2009, 15:56
von Helen Bont
Sehr gut. Ich werde gleich ein entsprechendes Schreiben aufsetzen.

Drückt auf die Gegensprecheanlage auf ihrem Schreibtisch:

Fräulein Winter, kommen Sie bitte kurz für ein Diktat.

Nachdem die Sekretärin gekommen ist und platz genommen hat:

"Wie immer der Briefkopf, dann als Adressat: An die die Regierung der Aurorian Confederation etc, pp,
Dann: Sehr geehrte Damen und Herren, Exzellenzen, - Absatz - nach Rücksprache mit dem von Ihnen bevollmächtigen Abgesandten, Herrn Nathaniel Dwight Morgan, und nach übereinstimmender Feststellung, wonach die Aurorian Confederation Rechtsnachfolgerin der Union of Aurora ist, ... " denkt einen Augenblick angestrengt nach "... beehrt sich die Unionsregierung der Demokratischen Union, Ihnen mitzuteilen, dass es von seiten der Demokratischen Union keine Einwände dagegen bestehen, das zwischen der Union of Aurora und der Demkoratischen Union geschlossenen Freundschaftsabkommen auf die Aurorian Confederation zu übertragen. - Absatz - Abschlussfloskel, etc, pp."

Wenn Sie das dann bitte gleich erledigen.

Die Sekretärin steht auf: Gerne, Frau Ministerin.

Nachdem die Sekretärin gegangen ist, setzt sich Bont wieder zu Herrn Morgan.

So, ich denke, dass die Note in Kürze erstellt ist. Sobald die Antwort Ihrer Regierung vorliegt, ist das Prozedere abgeschlossen.

Haben sonst noch etwas auf dem Herzen, was Sie mit mir besprechen möchten?