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Verfasst: Mo 7. Jul 2008, 00:07
von Denise M. Connor
Original von Fabian Montary
Wie hier mit dem obersten Repräsentaten der Union gesprochen wird, das ist nicht mehr feierlich. Schämen sollten Sie sich, einfach nur schämen! X(
Wo wir doch hier in privater Runde so lustig zusammen sind

Verfasst: Mo 7. Jul 2008, 00:08
von Konrad Grimm
Original von Sean William Connor
Dieser Post ist sicher nicht meine einzige aktivität in den letzten Wochen. Ihr Parteifreund Grimm macht sich meiner Ansicht nach nur recht lächerlich.
Ihnen wird das Lachen schon noch vergehen. Einstweilen wird Freistein letzte Bastion von Anstand und Ordnung sein, wenn die Union im grünen Chaos versinkt.
Verfasst: Mo 7. Jul 2008, 00:09
von Bodo von Kurzschluss
Was fürn Scheiße =)
Verfasst: Mo 7. Jul 2008, 00:09
von Hajo Poppinga
Original von Sean William Connor
Dieser Post ist sicher nicht meine einzige aktivität in den letzten Wochen.
Explizit auf Sie bezog ich mich ja nicht.

Verfasst: Mo 7. Jul 2008, 00:10
von Fabian Montary
Montary schüttelt nur noch den Kopf über die lächerliche Orgie, die die Spitzenpolitiker der Union hier durchziehen.
Verfasst: Mo 7. Jul 2008, 00:11
von Denise M. Connor
Original von Konrad Grimm
Ihnen wird das Lachen schon noch vergehen. Einstweilen wird Freistein letzte Bastion von Anstand und Ordnung sein, wenn die Union im grünen Chaos versinkt.
Gut, dass es nicht im schwarzen (bzw. braunen) Chaos ist =)
Verfasst: Mo 7. Jul 2008, 00:24
von Konrad Grimm
Original von Denise M. Heidenberg
Gut, dass es nicht im schwarzen (bzw. braunen) Chaos ist
Das sicherheitspolitische Versagen Ihrer Regierung und die fehlende Autorität dieser sog. Regierung wird durch das regelmäßigen Urinieren an Ihren Amtssitz jedenfalls recht plastisch veranschaulicht.
Verfasst: Mo 7. Jul 2008, 00:27
von Wolfgang Müller
*lacht*
Mensch, das ist doch Realsatire. Ein größerer Klopper als der vom Weißen Haus.

Verfasst: Mo 7. Jul 2008, 08:22
von Michael Schneider
Ich weiß nicht was an einem nackten menschlichen Körper unsittlich wäre. Wer ein Gottesgeschenk dermaßen verhüllt scheint sich selbst seines Körpers zu schämen. Ich laufe nicht nackt herum, aber es verbieten will ich auch niemandem.
Dieses Gesetze, daß Unrat mit Körpernkultur vermengt ist ziemlich dumm.
Verfasst: Mo 7. Jul 2008, 10:11
von Nicolas Fournier
Gesetz über Sauberkeit und Sittlichkeit in der Öffentlichkeit
§ 1 Öffentliches Urinieren und Kotieren
(1) Wer auf öffentlichem Grund und Boden außerhalb dafür vorgesehener Hygieneeinrichtungen Exkremente absondert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Tagen oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer als Tierhalter von seinen Tieren auf öffentlichem Grund und Boden abgesetzten Kot nicht unverzüglich beseitigt.
Über diesen Absatz kann man diskutieren. Man kann geteilter Meinung sein, ob so etwas gesetzlich (oder nur durch soziale Missachtung etc.) bestraft werden sollte. Vor allem auch über das Strafmaß kann man streiten.
§ 2 Sonstiges Verschmutzen öffentlichen Raums
(1) Wer öffentlichen Grund und Boden mit Unrat, Abfall oder Abwasser verschmutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Tagen oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Geht von der in Abs. 1 bezeichneten Verschmutzung eine Gefährdung für die öffentliche Gesundheit aus oder wird durch die Verschmutzung die Verbreitung von Ratten, Tauben oder anderem Ungeziefer gefördert, wird die Tat mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Tagen oder mit Geldstrafe bestraft.
Dieses Gesetz findet meine Unterstützung, wenn es als losgelöstes Umweltschutzgesetz diskutiert wird. Jedoch kann man auch hier über das Strafmaß unterschiedlicher Ansicht sein.
§ 3 Öffentliche Nacktheit und Unzucht
(1) Wer sich auf öffentlichem Grund und Boden oder von solchem oder privatem Raum ungehindert einsehbar ohne blickdichte Bedeckung der primären Geschlechtsmerkmale sowie, bei Frauen, der Brustwarzen zeigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Tagen oder mit Geldstrafe bestraft.
Heißt das nun, man darf dies alles auf öffentlichem Grund nicht tun, wenn es von öffentlichem oder privatem Grund einsehbar ist.
Oder darf man es auf privatem Grund nicht mehr tun, nur weil es jemand von öffentlichem Grund aus sehen könnte, der es unbedingt sehen will?
Wichtige Unterscheidung hier. Das erste wäre diskutabel, das zweite ein massiver Eingriff in die persönliche Freiheit, die Privatsphäre und das Eigentumsrecht.
Rest unnötig und überzogenes Strafmaß.