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Verfasst: Do 26. Jun 2008, 15:25
von Konrad Grimm
Original von Sean William Connor
und auch wenn das Anwaltsgesetz im Unionsrat durch Herrn Grimm als Werk zur Bürokratie bezeichnet wird, halte ich es für sinnvoll und förderlich um in der DU einen festen Anwaltsstamm zu etablieren.
Mit der Intention dieses Gesetzes habe ich kein Problem. Allein, ich halte das gewählte Mittel für wirkungslos. Und wirkungslose Bürokratie ist reine Schikane.
Ich bin für eine Verstaatlichung und Verbeamtung der Anwaltschaft. Die Rechtspflege sollte allein Sache des Staates sein.
Verfasst: Do 26. Jun 2008, 15:52
von Michael Schneider
Wus? Nenenene... da will ich ne richtige Trennung. Der Staat hat zu bestimmte Interessen, bzw. die jeweiligen Regierungen.
Verfasst: Do 26. Jun 2008, 16:34
von Konrad Grimm
Original von Michael Schneider
Wus? Nenenene... da will ich ne richtige Trennung. Der Staat hat zu bestimmte Interessen, bzw. die jeweiligen Regierungen.
Das ist doch kein Argument. Denn schließlich sind diejenigen, die die Entscheidung treffen - die Richter - ja ebenfalls Staatsdiener.
Verfasst: Do 26. Jun 2008, 16:41
von Fabian Montary
Wo kommen wir denn hin, wenn wir jetzt die Anwälte zwangskollektivieren?
Verfasst: Do 26. Jun 2008, 17:34
von Michael Schneider
Original von Konrad Grimm
Das ist doch kein Argument. Denn schließlich sind diejenigen, die die Entscheidung treffen - die Richter - ja ebenfalls Staatsdiener.
Falsch. Sie werden über den Staat bezahlt, das ist etwas gänzlich anderes, als das was IHnen vorschwebt. Richter sind KEINE Beamte! Beamte sind aber weisungsgebunden und egal ob Anwalt oder Richter: er muss dem Recht und dem Gesetz verpflichtet sein, keiner Regierung!
Verfasst: Do 26. Jun 2008, 17:41
von Hajo Poppinga
Es gibt in der Union keine Beamten...
Verfasst: Do 26. Jun 2008, 18:23
von Michael Schneider
Original von Hajo Poppinga
Es gibt in der Union keine Beamten...
Das sollten Sie wohl lieber ihrem Parteikollegen erklären, der Anwälte verbeamten will.
Verfasst: Do 26. Jun 2008, 18:45
von Konrad Grimm
Ich werde mich nicht über den Begriff streiten.
Ich stelle mir ein System mit einem einheitlichen, staatlich besoldeten Juristenstand vor, ohne Trennung zwischen Richtern, Staats- und Rechtsanwälten. Je nach Zuteilung im konkreten Rechtsstreit tritt dabei der einzelne Jurist als (An-) Klagevertreter, Be-/Angeklagtenvertreter oder Richter auf, alle drei ohne kommerzielle Anreize und nur Recht und Gesetz verpflichtet.
Verfasst: Do 26. Jun 2008, 18:50
von Hajo Poppinga
Eine prinzipiell nicht unbrauchbare Idee - bis diese Reform kommt, halte ich allerdings das Anwaltsgesetz für sinnvoll, um einen einheitlichen Standard zu gewährleisten.
Verfasst: Do 26. Jun 2008, 23:22
von Michael Schneider
Eine vollkommen bescheuerte Idee.