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Verfasst: Di 24. Jun 2008, 15:14
von Hajo Poppinga
Herr Minister, die Befugnisse Ihrer Geheimpolizei gehen entschieden zu weit. Der Behörde werden unter anderem die Bildung von Persönlichkeitsprofilen gestattet, die Verletzung des Briefgeheimnisses und gleichzeitig werden massiv die Rechte von Bürgern als Kunden von Unternehmen beschnitten, die Unternehmen werden gar zu Mittätern dieser staatlichen Schnüffelbehörde gemacht.
Womit wird diese massive, noch niemals dagewesene Einschränkung der Grundrechte begründet? Wer kontrolliert diese Monsterbehörde denn noch? Der zahnlose Tiger eines parlamentarischen Kontrollgremiums?
Und womit ist überhaupt das Weisungsrecht der Behörde gegenüber den Ländern begründet?
Herr Minister, dieses Gesetz schützt nicht die Freiheit, es schränkt diese massiv ein, indem wir demnächst die Bespitzelung von Bürgern zugunsten der Erstellung von Persönlichkeitsprofilen erleben, Kommunikation ist nicht mehr sicher - wem kann man überhaupt noch trauen?
Ich kündige entschiedenen Widerstand gegen einen Geheimdienst an, der alle Befugnisse hat und sich nirgendwo rechtfertigen muß.
Verfasst: Mi 25. Jun 2008, 07:54
von SRM
Ich denke, wir sollten hier doch sachlich bleiben und uns an den eingereichten Antrag halten. Die Bekämpfung verfassungsfeindlicher Organe soll, zumindest habe ich das so verstanden, auf drei Säulen gestellt werden:
1. Der Verfassungsschutz, der verfassungsfeindliche Aktivitäten aufdeckt und an 2. weitermeldet.
2. Die Unionspolizei sucht und nimmt Verdächtige fest und übergibt diese an 3.
3. Die Staatsanwaltschaft, die einen Verdächtigen ggf. der Justiz und seiner gerechten Strafe zuführt.
Wo ist hier jetzt der Denkfehler?
Verfasst: Do 26. Jun 2008, 18:43
von Helmut Hennrich
Original von Hajo Poppinga
Herr Minister, die Befugnisse Ihrer Geheimpolizei gehen entschieden zu weit. Der Behörde werden unter anderem die Bildung von Persönlichkeitsprofilen gestattet, die Verletzung des Briefgeheimnisses und gleichzeitig werden massiv die Rechte von Bürgern als Kunden von Unternehmen beschnitten, die Unternehmen werden gar zu Mittätern dieser staatlichen Schnüffelbehörde gemacht.
Womit wird diese massive, noch niemals dagewesene Einschränkung der Grundrechte begründet? Wer kontrolliert diese Monsterbehörde denn noch? Der zahnlose Tiger eines parlamentarischen Kontrollgremiums?
Und womit ist überhaupt das Weisungsrecht der Behörde gegenüber den Ländern begründet?
Herr Minister, dieses Gesetz schützt nicht die Freiheit, es schränkt diese massiv ein, indem wir demnächst die Bespitzelung von Bürgern zugunsten der Erstellung von Persönlichkeitsprofilen erleben, Kommunikation ist nicht mehr sicher - wem kann man überhaupt noch trauen?
Ich kündige entschiedenen Widerstand gegen einen Geheimdienst an, der alle Befugnisse hat und sich nirgendwo rechtfertigen muß.
Herr Kollege Poppinga,
als Sozialdemokrat hätte ich den vorliegenden Gesetzentwurf gewiss nicht eingebracht, wenn ich nicht fest davon überzeugt wäre, dass er gegenüber der jetzigen Situation klare Vorteile bringt.
Der vorliegende Gesetzentwurf bringt eine Vielzahl an Präzisierungen für den Fall, in dem das Verfassungsschutz aktiv werden darf. Die derzeitige Regelung des § 10 Unionspolizeigesetz befugt die Unionspolizei mit nachrichtendienstlichen und geheimdienstlichen Mitteln zu ermitteln, wenn ein Verdacht auf die Durchführung oder unmittelbare Vorbereitung von Straftaten aus dem Bereich der politischen, staatsfeindlichen oder terroristischen Kriminalität vorliegt. Was genau unter dem Begriff der politischen, staatsfeindlichen oder terroristischen Kriminalität zu verstehen ist, legt das Unionpolizeigesetz in den Ermessensspielraum der Polizeiführung. Demgegenüber definiert § 2 Absatz 1 klar und deutlich, wann das Unionsamt für Verfassungsschutz tätig werden darf und § 3 definiert die Begriffe, wie etwa "Bestrebungen gegen den Bestand der Union oder eines Landes" in Absatz 1, "Bestrebungen gegen die Sicherheit der Union oder eines Unionslandes" in Absatz 2 oder "Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung" in Absatz 3.
Ein weiteres Beispiel: § 12 Absatz 1 Unionspolizeigesetz beschreibt ganz allgemein geheimdienstliche Maßnahmen als Maßnahmen, bei denen Informationen beschafft werden, die sonst nicht zugänglich wären und ermächtigt die Unionspolizei in die Wohnung, die Privatsphäre und das Kommunikationsgeheimnis des Betroffenen einzugreifen. Gegenüber dieser allgemeinen Ermächtigung schränkt der vorliegende Gesetzentwurf in § 6 den Handlungsspielraum des Unionsamtes für Verfassungsschutz ein. So beschränkt Absatz 1 den Umfang der in einer Anfrage enthaltenen personenbezogenen Daten auf den Umfang ein, der für die Erteilung der Auskunft unerlässlich sind; schutzwürdige Interessen des Betroffenen dürfen nur in unvermeidbarem Umfang beeinträchtigt werden. § 7 Absatz 1 des vorliegenden Gesetzentwurfs beschränkt das Einholen von Daten bei Postdienstleistern oder Telediensten auf die Bestandsdaten, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben des Unionsamtes für Verfassungsschutz erforderlich ist.
§ 2 Absatz 3 bindet das Unionsamt für Verfassungsschutz zudem an die allgemeinen Rechtsvorschriften.
Herr Poppinga, werte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie alle, sich den Gesetzentwurf noch einmal genau anzusehen. Gut begründeten Änderungsanträgen wird sich die Unionsregierung gewiss nicht verschließen.
Original von SRM
Ich denke, wir sollten hier doch sachlich bleiben und uns an den eingereichten Antrag halten. Die Bekämpfung verfassungsfeindlicher Organe soll, zumindest habe ich das so verstanden, auf drei Säulen gestellt werden:
1. Der Verfassungsschutz, der verfassungsfeindliche Aktivitäten aufdeckt und an 2. weitermeldet.
2. Die Unionspolizei sucht und nimmt Verdächtige fest und übergibt diese an 3.
3. Die Staatsanwaltschaft, die einen Verdächtigen ggf. der Justiz und seiner gerechten Strafe zuführt.
Wo ist hier jetzt der Denkfehler?
So ist es, Herr Kollege Rousseau-Mason. Darüber hinaus können die Erkenntnisse des Unionsamtes für Verfassungsschutzes für eventuelle Verbotsverfahren gegen verfassungsfeindliche Vereine oder Parteien genutzt werden.
Verfasst: Do 26. Jun 2008, 18:48
von Hajo Poppinga
Herr Minister, für Ihren wertvollen Hinweise bin ich Ihnen dankbar, eine Änderung des UPolG ist insofern nunmehr anzustreben.
Verfasst: Do 26. Jun 2008, 18:49
von Hajo Poppinga
Allerdings bleibt es bei meiner Frage - wie soll eine wirkungsvolle Kontrolle ausgeübt werden? Das Parlamentarische Kontrollgremiun hat keinerlei Sanktions- noch eigene Ermittlungsmöglichkeit.
Verfasst: Do 26. Jun 2008, 18:55
von Konrad Grimm
Original von Helmut Hennrich
Herr Präsident, Unionsanwaltschaft und Polizei sind zuständig, wenn die Straftat begangen wurde. Aufgabe des Verfassungsschutzes ist aber die Vorfeldaufklärung, die Beobachtung. Sie wird also weit früher tätig, bevor eine konkrete Straftat begangen wurde.
Herr Minister, können Sie ein einziges Beispiel in der Geschichte der Demokratischen Union benennen für eine verfassungsfeindliche Bestrebung, die nicht zugleich auch strafrechtlich relevant in Erscheinung getreten ist?
Stimmen Sie mir nicht zu, dass jede der von Ihnen als Beobachtungsziel des von Ihnen geplanten Verfassungsschutzes genannten Vereinigungen - mit einer Ausnahme, auf die ich gleich zu sprechen kommen werde - im Falle einer verfassungsfeindlichen Zielsetzung kriminelle oder verfassungsfeindliche Vereinigung wäre und damit ohnehin in den Aufgabenbereich der Polizei fiele? Und das weiterhin besagte Ausnahme somit nur Parteien sein können, die durch das Parteienprivileg in gewisser Weise vor einer Einstufung als kriminelle oder verfassungsfeindliche Vereinigung geschützt sind? Dass, schließlich, zu keinem Zeitpunkt in der Geschichte unseres Landes von irgendeiner Partei eine wie auch immer geartete ernst zu nehmende Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ausgegangen ist?
Verfasst: Fr 27. Jun 2008, 14:23
von SRM
Original von Konrad Grimm
Herr Minister, können Sie ein einziges Beispiel in der Geschichte der Demokratischen Union benennen für eine verfassungsfeindliche Bestrebung, die nicht zugleich auch strafrechtlich relevant in Erscheinung getreten ist?
Die harbothensischen Anschläge zur Separation Heroths vom September 2007? Das Beispiel fällt mir nur spontan ein - hier gab es keine strafrechtliche Aufklärung.
Verfasst: Fr 27. Jun 2008, 14:45
von Konrad Grimm
Original von SRM
Die harbothensischen Anschläge zur Separation Heroths vom September 2007? Das Beispiel fällt mir nur spontan ein - hier gab es keine strafrechtliche Aufklärung.
Was aber auch eher dafür spricht, die Strafverfolgungsbehörden zu stärken, nicht irgendwelche neuen Behörden zu schaffen.
Verfasst: Fr 27. Jun 2008, 14:56
von SRM
Original von Konrad Grimm
Was aber auch eher dafür spricht, die Strafverfolgungsbehörden zu stärken, nicht irgendwelche neuen Behörden zu schaffen.
Nein, ich sehe die Versäumnisse hier an mehreren Fronten, die Unionspolizei respektive die Staatsanwaltschaft ist weniger das Problem, sondern schon eher die Prävention.
Verfasst: Fr 27. Jun 2008, 14:59
von Hajo Poppinga
Ist Prävention nicht Polizeiaufgabe?