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Verfasst: So 20. Apr 2008, 21:49
von Denise M. Connor
Nun, ich bin zuversichtlich, Herr Professor, sehr zuversichtlich ;)

Verfasst: So 20. Apr 2008, 21:50
von William C. Ashcraft
Sie scheinen eine unverbesserliche Optimistin zu sein.

Verfasst: So 20. Apr 2008, 21:52
von Konrad Grimm
Original von William C. Ashcraft
Aber ich lasse mich von Ihnen gerne eines besseren belehren, Frau Doktor.
Ich mich nicht ;)

Verfasst: So 20. Apr 2008, 21:53
von William C. Ashcraft
Ich setze meine Hoffnungen auch eher in Sie, Herr Grimm als in die Grüne Partei.

Verfasst: So 20. Apr 2008, 21:58
von Montgomery Scott
Original von Fabian Montary
Tja, wir brauchen den Mann hier und nicht irgendwo im Ausland...
Und das sagen Sie über den Mann, der das "hier" fast zum Ausland gemacht hätte?

Verfasst: So 20. Apr 2008, 21:59
von Konrad Grimm
Original von William C. Ashcraft
Ich setze meine Hoffnungen auch eher in Sie, Herr Grimm als in die Grüne Partei.
Unsere Gespräche mit den Liberalen machen gute Fortschritte.

Verfasst: So 20. Apr 2008, 22:18
von William C. Ashcraft
Das freut mich zu hören.
Ich hoffe, dass sie als Unionskanzler das Land aus der Krise führen.

Verfasst: So 20. Apr 2008, 22:38
von Leandro Eickholm
Man könnte über eine Begnadigung unter sehr sehr strengen Voraussetzungen nachdenken.
Dieser Mann hat unser Vaterland verraten. Vielleicht könnte man über eine Bewährungsphase, in denen das Wahlrecht vorenthalten bleibt, nachdenken.

Ein rechtliches Urteil muss ohne Diskussion erfolgen.

Verfasst: So 20. Apr 2008, 22:40
von William C. Ashcraft
Eine Begnadigung würde ein Urteil überflüssig machen.

Verfasst: So 20. Apr 2008, 22:46
von Leandro Eickholm
Es ist meine Auffassung, dass Kriminelle verurteilt werden müssen. Es soll schwarz auf weiß für jeden erkennbar sein, dass ein anderer sich nicht an die Regeln gehalten hat, die das friedliche Zusammenleben garantieren. Es soll erkennbar sein, dass schwere Fehler gemacht worden und das auch ordnungsgemäß festgestellt wird, so dass es nicht geleugnet werden kann. Das erhoffe ich mir von einem rechtlichen Urteil.

Die Begnadigung kann meines Erachtens deshalb, wenn überhaupt, erst danach stattfinden. Und dann wie gesagt nur unter strengsten Auflagen.