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Verfasst: Mo 14. Apr 2008, 18:06
von Joeli Veitayaki
Original von Konrad Grimm
Warum? Wenn der Anspruch unbegründet ist, interessiert mich sowas gar nicht.
das ist falsch. Es gibt genügend Rechtsprechungen, dass man darauf reagieren MUSS ! Das Inkasso-Büro prüft nicht unbedingt die Rechtmäßigkeit der Ansprüche bis ins letzte Detail. Ein Eintrag in die SCHUFA ist schnell gemacht und schwupps schon bekommt man nicht einmal die Family-Card bei IKEA.
Verfasst: Mo 14. Apr 2008, 18:18
von Aaron Sulla
Du redest absoluten Unfug
Sollen die dem Herrn Vdf doch ruhig einen Eintrag bei der Schufa machen.
Verfasst: Mo 14. Apr 2008, 18:28
von Baudouin de Billancourt
Oh, hab den Kontext meiner Antwort nicht beachtet. Sagen wir's so: ich halte es für überaus unwahrscheinlich, dass sich irgendwann ein Inkasso-Unternehmen meldet.
Verfasst: Mo 14. Apr 2008, 18:51
von SRM
Original von Joeli Veitayaki
das ist falsch. Es gibt genügend Rechtsprechungen, dass man darauf reagieren MUSS ! Das Inkasso-Büro prüft nicht unbedingt die Rechtmäßigkeit der Ansprüche bis ins letzte Detail. Ein Eintrag in die SCHUFA ist schnell gemacht und schwupps schon bekommt man nicht einmal die Family-Card bei IKEA.
Die Ikea-Familycard hab ich schon

Verfasst: Mo 14. Apr 2008, 18:54
von Hajo Poppinga
Original von Joeli Veitayaki
das ist falsch. Es gibt genügend Rechtsprechungen, dass man darauf reagieren MUSS ! Das Inkasso-Büro prüft nicht unbedingt die Rechtmäßigkeit der Ansprüche bis ins letzte Detail. Ein Eintrag in die SCHUFA ist schnell gemacht und schwupps schon bekommt man nicht einmal die Family-Card bei IKEA.
Stimmt, wenn die Rechnung korrekt adressiert ist, sollte man auf jeden Fall reagieren. Den Rat hat mir zumindest letztens einer meiner Profs gegeben. In diesem Fall stimmt aber ja nichtmal der Name.
Verfasst: Mo 14. Apr 2008, 20:32
von Konrad Grimm
Original von Joeli Veitayaki
das ist falsch. Es gibt genügend Rechtsprechungen, dass man darauf reagieren MUSS !
Ah ja? Möcht ich sehen.
Verfasst: Mo 14. Apr 2008, 22:11
von Schrobi
Sobald eine konkrete Forderung kommt, d.h. deine Adresse angegeben und somit bekannt ist und die Forderungen durchaus möglich sein können (weil du z.B. wirklich auf der Website warst oder so, obwohl du dort nichts eingetragen, geschrieben oder soweiter hast) und auch der Absender greifbar (d.h. ne Postanschrift hat) würde ich einen Widerspruch verfassen und am besten per Einschreiben mit Rückschein absenden. Die Verbraucherzentralen haben dafür recht gute Vordrucke.
Natürlich kann man so nicht bei jedem SPAM reagieren. Aber wenn es doch schon eine konkrete Forderung mit persönlichen Daten von dir ist, dann ist ein Widerspruch in der Form meines Erachtens sinnvoll.
Wirklich auf die Inkasso-Mahnungen muss man erst reagieren, wenn die den Gerichtsweg beschritten haben und eine gerichtliche Mahnung kommt. Aber da für dieses Verfahren der Antragsteller die Gebühren vorstrecken muss gehen die meisten Abzocker nicht so weit. Deren Masche ist Einschüchterung.
Verfasst: Mo 14. Apr 2008, 22:23
von William Butcher
Original von Schrobi
Sobald eine konkrete Forderung kommt, d.h. deine Adresse angegeben und somit bekannt ist und die Forderungen durchaus möglich sein können (weil du z.B. wirklich auf der Website warst oder so, obwohl du dort nichts eingetragen, geschrieben oder soweiter hast) und auch der Absender greifbar (d.h. ne Postanschrift hat) würde ich einen Widerspruch verfassen und am besten per Einschreiben mit Rückschein absenden.
Ich sollte also noch 3,85 € ausgeben, für unberechtigte Forderungen?
Verfasst: Mo 14. Apr 2008, 23:23
von vSzP
Wie alt bist du denn, Daniel? Eventuell gilt für dich noch der Taschengeld-Paragraf...
Verfasst: Mo 14. Apr 2008, 23:26
von Daniel
Trifft nicht zu. Habe es gerade im BGB nachgelesen.