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Verfasst: Mo 28. Jan 2008, 15:09
von vSzP
Original von Hajo Poppinga
Es kann doch nicht so schwer sein, einem anfragenden Mitglied des Unionsparlamentes diese Bewerbung weiterzuleiten. Wir sind alle so oder so zum schweigen verpflichtet und Sie können davon ausgehen, daß ich eine solches Schreiben vertraulich behandle, wenn es mir zugeleitet wird. Wenngleich es sich mir nicht erschließt, welche höchstpersönlichen Informationen diese Bewerbung enthalten soll.
Die Frage ist halt immer noch,
warum man die Bewerbung zuschicken sollte. Sie haben doch die Möglichkeit, alles zu erfahren was Sie wollen...
Verfasst: Mo 28. Jan 2008, 15:11
von Hajo Poppinga
Ich möchte erfahren, was genau in Ihrem Bewerbungsschreiben stand.
Verfasst: Mo 28. Jan 2008, 15:15
von vSzP
Original von Hajo Poppinga
Ich möchte erfahren, was genau in Ihrem Bewerbungsschreiben stand.
Pardon, aber die Bewerbung habe ich dem Unionsminister geschickt und erstmal sonst niemanden.
Inwieweit interessiert Sie denn sonst der Briefverkehr des Ministers?
Verfasst: Mo 28. Jan 2008, 15:18
von Hajo Poppinga
Original von vSzP
Pardon, aber die Bewerbung habe ich dem Unionsminister geschickt und erstmal sonst niemanden.
Sie haben eine Bewerbung an den Unionsminister geschickt und das Unionsparlament entscheidet über diese Bewerbung. Es ist ein völlig normaler Vorgang, daß diese den Gremien vorgelegt wird.
Im übrigen glaube ich kaum, daß Ihnen zu diesem Punkt eine Diskussion mit mir zusteht.
Verfasst: Mo 28. Jan 2008, 15:23
von vSzP
Der Gesetzgeber gibt den Mitgliedern des Parlaments eine sehr starke Kontrollfunktion. Welcher Amtsdirektor steht denn sonst dem Parlament Rede und Antwort? Der Präsident der Unionspolizei? Hochrangige Militärs? Staatsminister?
Das Briefgeheimnis gilt auch für Post des Ministers. Ich habe mich beworben unter der Voraussetzung, dass meine Unterlagen vertraulich beim Empfänger ankommt und dort auch vertraulich behandelt werden.
Im Übrigen kann ich mich nicht erinneren, wann schon einmal ein Kandidat seine Bewerbungsunterlagen veröffentlichen musste...
Verfasst: Mo 28. Jan 2008, 15:27
von Hajo Poppinga
Original von vSzP
Das Briefgeheimnis gilt auch für Post des Ministers. Ich habe mich beworben unter der Voraussetzung, dass meine Unterlagen vertraulich beim Empfänger ankommt und dort auch vertraulich behandelt werden.
Eine Bewerbung ist grundsätzlich auch an den Entscheidungsträger gerichtet, Herr von Sorbarban zum Paradies.
Verfasst: Mo 28. Jan 2008, 15:32
von vSzP
Original von Hajo Poppinga
Eine Bewerbung ist grundsätzlich auch an den Entscheidungsträger gerichtet, Herr von Sorbarban zum Paradies.
Gestatten Sie mir die Frage, wann das letzte Mal ein Kandidat seine Bewerbungsunterlagen veröffentlichen musste?
Verfasst: Mo 28. Jan 2008, 15:37
von Hajo Poppinga
Ich will Ihre Bewerbung sehen und nichts weiter zählt. Jede weitere Diskussion erübrigt sich damit.
Verfasst: Mo 28. Jan 2008, 15:39
von vSzP
Original von Hajo Poppinga
Ich will Ihre Bewerbung sehen und nichts weiter zählt. Jede weitere Diskussion erübrigt sich damit.
Dann wundert es mich, wo hier die von Ihnen angesprochene Grundsätzlichkeit bestehen soll :rolleyes:
Gibt es noch weitere Fragen?

Verfasst: Mo 28. Jan 2008, 15:41
von Hajo Poppinga
Original von vSzP
Dann wundert es mich, wo hier die von Ihnen angesprochene Grundsätzlichkeit bestehen soll :rolleyes:
Diese Grundsätzlichkeit sollte Ihnen auch aus Ihrer Tätigkeit als Landespolitiker und auch aus der Kommunalpolitik bekannt sein. Jede Bewerbung die an die Kommune gerichtet ist wird selbstverständlicherweise auch dem Verwaltungsausschuß vorgelegt.