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Verfasst: Mi 30. Jan 2008, 14:18
von Palin Waylan-Majere
@Matahari: Das ist ein Trugschluss. Die beiden Parteien sind nur noch auf dem Papier eigenständig, einen Wechsel würde man damit keineswegs erzielen. Zumal auch der UFD Minister Kurzschluss seinen Regierungschef in Sachen Schweigsamkeit gekonnt nachahmt.
Verfasst: Mi 30. Jan 2008, 14:22
von Natalie von Matahari
*lach* Ach ein Glück, war ich in den letzten Tagen nicht so aktiv mit dabei. Es gibt Dinge die ändern sich halt nicht.
Verfasst: Mi 30. Jan 2008, 14:52
von Hajo Poppinga
Original von Palin Waylan-Majere
@Matahari: Das ist ein Trugschluss. Die beiden Parteien sind nur noch auf dem Papier eigenständig, einen Wechsel würde man damit keineswegs erzielen. Zumal auch der UFD Minister Kurzschluss seinen Regierungschef in Sachen Schweigsamkeit gekonnt nachahmt.
Der ist halt so unsichtbar wie der Minister ohne Geschäftsbereich.

Verfasst: Mi 30. Jan 2008, 14:52
von Hajo Poppinga
Original von Palin Waylan-Majere
Bei der aktuellen Regierung brauchen sie sich darüber keine Sorgen zu machen. Es wurde schon wieder eine Frist zur Beantwortung einer Anfrage (mit Ausnahme des Ehepaars Heidenberg-Untrial) überschritten.
Nun können wir aber endlich ein Ordnungsgeld verhängen.
Verfasst: Mi 30. Jan 2008, 14:57
von Palin Waylan-Majere
Original von Hajo Poppinga
Nun können wir aber endlich ein Ordnungsgeld verhängen.
Die UReg will es offenbar so.
Verfasst: Mi 30. Jan 2008, 15:00
von Hajo Poppinga
Ja, sie verweigert sich jeder Arbeit. Leider.
Verfasst: Mi 30. Jan 2008, 16:33
von Konrad Grimm
Ich wäre ja dafür, wie bei Untersuchungsausschüssen die Regierungsmitglieder notfalls festnehmen und zwangsvorführen zu lassen.
Verfasst: Do 31. Jan 2008, 14:46
von Natalie von Matahari
=) Das wäre doch mal was neues. Aber eigentlich keine so schlechte Idee.
Zum Thema Ordnungsgeld, wie hoch ist dieses eigentlich und von wem kann dieses verhängt werden?
Verfasst: Fr 1. Feb 2008, 10:11
von Michael Heen
Original von Natalie von Matahari
Aber um es einmal so zu formulieren, kann die Regierung doch sowieso erst die Anfrage beantworten, sobald der Unionspräsident die Anfrage eröffnet hat. Also warum sollte dann die Frist zur Beantwortung der Frage schon anfangen, wenn der Antrag im Antragasbuch vorliegt? Nach diesem Gesichtspunkt dürfte die Regierung dann auch die Frage im Antragsbuch beantworten, denn ihre Verfassungsgemäße Zeit beginnt ja jetzt schon abzulaufen.
...
Meine Rede, Frau von Matahari.
Verfasst: Fr 1. Feb 2008, 11:15
von Konrad Grimm
Original von Natalie von Matahari
Das wäre doch mal was neues. Aber eigentlich keine so schlechte Idee.
Naja, Untersuchungsausschüsse dürfen es jetzt schon, weil für die die Regeln der Beweiserhebung im Strafprozess gelten, Art. 29 II Unionsverfassung.