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Verfasst: Mo 31. Dez 2007, 12:35
von Verbe
Der Fall sollte sollte geprüft werden und dann eine Entscheidung getroffen werden.

Verfasst: Mo 31. Dez 2007, 12:43
von Fabian Montary
Original von vSzP
Was bringen uns Neuwahlen? Wieder Wochen ohne arbeitsfähige Regierung -
Stillstand - Abstieg.
Wir haben immer noch eine Regierung kommissarisch im Amt...

Verfasst: Mo 31. Dez 2007, 12:59
von Konrad Grimm
Vor seiner Abreise zur Silvesterfeier nach Narvena erklärte Oppositionschef Grimm (VU) zu den Fehlern bei der Parlamentswahl:

"Nach sorgsamer Prüfung bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass die Wahl furchtbar falsch gelaufen, aber daran nichts mehr zu ändern ist. Die Einspruchsfrist ist überschritten.

Ich habe mich auch mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Einspruchsfrist von sieben Tagen unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verfassungsgemäß ist. Ich meine, dass der Gesetzgeber hier eine angemessene Entscheidung getroffen hat, indem er die Rechtssicherheit für die Arbeitsfähigkeit des wichtigsten Staatsorgans hier hoch gewertet hat.

Natürlich gibt es zu denken, dass dieser Fehler so lange unbemerkt blieb. Es ist bezeichnend für den Zustand unseres Landes, den die selbsternannte großartigste Regierung aller Zeiten uns fortgesetzt als paradiesisch zu präsentieren versucht.

Ich fordere dazu auf, das Ergebnis zu akzeptieren, das unzweifelhaft doch zumindest demokratisch zustande gekommen ist und dem Volkswillen Ausdruck verleiht. Die Verfassung sieht auch keinen sauberen Weg vor, wie man das Parlament zum jetzigen Zeitpunkt auflösen könnte.
Ob diejenigen, welche für die Organisation der Wahl verantwortlich waren, Konsequenzen daraus ziehen sollten, möchte ich nicht kommentieren.

Das ist alles von meiner Seite, ich wünsche Ihnen allen einen guten Rutsch."

Verfasst: Mo 31. Dez 2007, 13:05
von Nicolas Seroux de Fay
Das oberste Gericht der Union müsste doch nun entscheiden, ob die Wahl rechtens war oder nicht. Interessante Sache, dieser Lapsus.

Verfasst: Mo 31. Dez 2007, 13:19
von Konrad Grimm
Original von Nicolas Seroux de Fay
Das oberste Gericht der Union müsste doch nun entscheiden, ob die Wahl rechtens war oder nicht. Interessante Sache, dieser Lapsus.
Nein, weil eine Wahlprüfungsbeschwerde nicht mehr fristgerecht erfolgen kann und damit zwar begründet, aber unzulässig wäre.

Verfasst: Mo 31. Dez 2007, 13:59
von Nicolas Seroux de Fay
Man könnte aber entgegenhalten, dass der Einklang der Wahl mit der Verfassung höher zu gewichten wäre als die blosse Einhaltung einer Frist. Diese Abwägung kann nur das höchste Verfassungsgericht vornehmen. M.E. ist dieses hier gefragt. Allerdings müsste wohl vorher jemand auf Ungültigerklärung der Wahl klagen; macht dies niemand, würde es der für den Lapsus verantwortlichen Person gut anstehen, die Klage zu deponieren.

Verfasst: Mo 31. Dez 2007, 14:06
von Konrad Grimm
Ich habe ja schon gesagt, dass ich die Abwägung Rechtssicherheit (in diesem Fall: Arbeitsfähigkeit des wichtigsten Staatsorgans) gegen Rechtsrichtigkeit (hier: Einhaltung der Wahlvorschriften) durch den Gesetzgeber für angemessen getroffen halte. Aber es steht natürlich jedem frei, eine Wahlprüfungsbeschwerde einzureichen.

Verfasst: Mo 31. Dez 2007, 14:11
von Nicolas Seroux de Fay
Was meint der höchste Richter dazu?

Verfasst: Mo 31. Dez 2007, 14:23
von Fabian Montary
Original von Nicolas Seroux de Fay
Was meint der höchste Richter dazu?
Das wird wohl dann in einem Prozess sagen, an dieser Stelle sollte er sich dann doch eher hüten, meinen Sie nicht?

Verfasst: Mo 31. Dez 2007, 14:32
von William C. Ashcraft
Original von Nicolas Seroux de Fay
Was meint der höchste Richter dazu?
Wir werden zu so einer Frage im Vorfeld keine Stellung beziehen.