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Verfasst: Mi 2. Jan 2008, 23:34
von Helmut Hennrich
Original von Karl Abel
Ich schätze doch mal der Herr Hennrich auch ;)
Davon können Sie ausgehen, Herr Abel. ;)

Verfasst: Do 3. Jan 2008, 00:48
von Verbe
Okay, dann sind wir drei. ;) Frau Kramer-Ruf kommen Sie nicht aus einem anderem Unionsland?

Verfasst: Do 3. Jan 2008, 00:58
von Karl Abel
Nun sein Sie nicht so. JedeR darf gespannt sein ob FreisteinerIn oder nicht ;)

Verfasst: Do 3. Jan 2008, 01:50
von Verbe
Okay, okay. ;)Willkommen im Club Frau Kramer-Ruf! :)

Verfasst: Do 3. Jan 2008, 10:06
von Sabine Jasmin Joen
Juhu, vielen Dank ;)

Verfasst: Do 3. Jan 2008, 12:15
von Fabian Montary
Original von Karl Abel
Nun sein Sie nicht so. JedeR darf gespannt sein ob FreisteinerIn oder nicht ;)
Warum reden Sie mit Versalien im Wortsuffix? ?(

Verfasst: Do 3. Jan 2008, 15:29
von Silvester Lasalle
Dann hoffe ich mal, das es jetzt los geht.
Morgen (oder vielleicht auch schon heute) werde ich das Gesetzblatt (wie im Gesetz verlangt) auf Vordermann bringen. Dannach folgt seitens der Staatsregierung ein Gesetz über Regierungsverordnungen um dieses politische Instrument endlich auf eine vernünftige Grundlage zu stellen.

Verfasst: Do 3. Jan 2008, 15:51
von Karl Abel
Original von Silvester Lasalle
Dannach folgt seitens der Staatsregierung ein Gesetz über Regierungsverordnungen um dieses politische Instrument endlich auf eine vernünftige Grundlage zu stellen.
Ok das versteh ich nicht wirklich. Aber es ist löblich, dass Sie das Gesetzblatt auf Vordermann bringen. :klatsch:

Verfasst: Do 3. Jan 2008, 16:08
von Silvester Lasalle
Ok das versteh ich nicht wirklich.
Dann werfen sie doch mal einen Blick ins Gesetz über die Aufhebung bestimmter Gesetze. ;)

Verfasst: Do 3. Jan 2008, 16:21
von Karl Abel
Oh da hab ich anscheinend die Schlussbestimmungen überlesen. Aber was mich ja brennend interessiert ist, was passiert, wenn man gegen das Gesetz bzw. die Schlussbestimmungen verstößt?