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Verfasst: Fr 14. Dez 2007, 17:15
von Konrad Grimm
Original von William C. Ashcraft
Wir verraten doch nicht alle unsere Tricks.
Mein Interesse ist nur theoretischer Natur als Jurist. Ich sehe keine Anspruchsgrundlage, jedenfalls nicht in diesem speziellen Fall.

Verfasst: Fr 14. Dez 2007, 17:15
von Fabian Montary
Original von Palin Waylan-Majere
Was kommt als nächstes? Haarlänge per Gesetz festlegen?
Für erkennungsdienstliche Vorgänge total wichtig!!! =)

Verfasst: Fr 14. Dez 2007, 21:30
von Verbe
Original von Fabian Montary

Für erkennungsdienstliche Vorgänge total wichtig!!! =)
Wenn es für unsere Sicherheit ist. ;)

Verfasst: Fr 14. Dez 2007, 22:09
von Nikolaus Traube
Ihr habt dochn Schuss Leute.

Verfasst: Sa 15. Dez 2007, 00:34
von Verbe
Original von Nikolaus Traube
Ihr habt dochn Schuss Leute.
Sie haben schon das Augenzwinkern gesehen?

Verfasst: Sa 15. Dez 2007, 03:16
von Otto von Wegenstein
Ist es nun eigentlich das dritte oder das vierte Mal, daß dieser Depp seinen Namen ändert?

Verfasst: Sa 15. Dez 2007, 10:18
von Andreas O'Sullivan
Original von Otto von Wegenstein
Ist es nun eigentlich das dritte oder das vierte Mal, daß dieser Depp seinen Namen ändert?
Es ist das dritte Mal, dass dieser "Depp" seinen Namen ändert. :rolleyes:

Verfasst: Sa 15. Dez 2007, 10:56
von Amber Marie Ford
Nicht ganz, denn die Annahme des Namens seines Ehepartners bei der Eheschließung ist Bestandteil derselben, somit keine eigentliche Namensänderung - die Annahme erworbener akademischer Grade oder Adelstitel erst recht nicht. Nach meiner Zählung also überhaupt die erste Änderung ;)

Verfasst: Sa 15. Dez 2007, 13:39
von Palin Waylan-Majere
Original von Amber Marie Ford
Nicht ganz, denn die Annahme des Namens seines Ehepartners bei der Eheschließung ist Bestandteil derselben, somit keine eigentliche Namensänderung - die Annahme erworbener akademischer Grade oder Adelstitel erst recht nicht. Nach meiner Zählung also überhaupt die erste Änderung ;)
So siehts aus.

Verfasst: Sa 15. Dez 2007, 14:14
von Otto von Wegenstein
Original von Amber Marie Ford
Nicht ganz, denn die Annahme des Namens seines Ehepartners bei der Eheschließung ist Bestandteil derselben, somit keine eigentliche Namensänderung - die Annahme erworbener akademischer Grade oder Adelstitel erst recht nicht. Nach meiner Zählung also überhaupt die erste Änderung ;)
Nur Schwachsinnige und Schwuchteln nehmen den Namen der Frau bei Heirat an, es sei denn man heißt Müller oder Meyer. ;)