Verfasst: Mo 22. Okt 2007, 17:25
Bin übrigens auch für ein Misstrauensantrag...
Und unterstütze Lasalle.
Und unterstütze Lasalle.
Das, was von Ratelon über ist und als Imperia-Freistein bekannt ist.
https://ratelon.nationen.org/boards/
Nun, bis gestern wollte Herr Lassalle uns seine Vorstellungen präsentiert haben. Aus diesem Grund habe ich ja meine Zweifel, dass er noch an einer Kandidatur interessiert ist.Original von Stanislav Goldmann
Worin liegt denn die Qualifikation dieses Neubürgers? Einfach nur das er der einzigste Kandidat ist? Nach den Vorfällen der jüngsten Vergangenheit scheint mir das sehr riskant zu sein. Vielleicht ist dann doch die Unionsexekution besser ...
Herr Ministerpräsident Sendlhofer ist nachweislich kein Staatsbürger der Demokratischen Union. Der stellvertreter bzw. die Stellvertreterin ist nachweislich ebenfalls keine Staatsbürgerin mehr. Die Staatsbürgerschaft wurde entzogen. Nach meinen Recherchen bin ich die dienstälteste Mitgliedin des Landtages. Nach Auffassung der Staatsverfassung sowie nach meiner persönlichen Auffassung würde ich somit ab sofort umgehend die Regierungsgeschäfte des Ministerpräsidenten bis zum Beginn der Amtszeit eines neuen Ministerpräsidenten übernehmen.(4) Bei Tod, Rücktritt oder Verlust der Staatsbürgerschaft des Ministerpräsidenten übernimmt der Stellvertreter des Ministerpräsidenten als geschäftsführender Ministerpräsident die Regierungsgeschäfte des Ministerpräsidenten bis zum Beginn der Amtszeit eines neuen Ministerpräsidenten. Existiert kein Stellvertreter des Ministerpräsidenten, übernimmt das dienstälteste Mitglied des Landtags die Regierungsgeschäfte des Ministerpräsidenten bis zum Beginn der Amtszeit eines neuen Ministerpräsidenten.
Selbstverständlich hat der Landtag Einfluss, denn eine Unionsexekution ist in unserem Fall überflüssig. Begründung siehe oben.Original von Helmut Hennrich
Ich denke, Herr Lassalle ist der Unionsexekution auf jeden Fall vorziehen. Auf Letztere dürfte der Landtag nämlich so gut wie keinen Einfluss haben.
Artikel 22 - Misstrauensvotum, Vertrauensfrage
(1) Der Landtag kann dem Ministerpräsidenten das Misstrauen nur dadurch aussprechen, wenn er mit der absoluten Mehrheit einen neuen Ministerpräsidenten wählt. Der Antrag eines Misstrauensvotum muss von mindestens vier von zehn Mitgliedern des Landtags unterstützt werden.
(2) Findet ein Antrag des Ministerpräsidenten, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit des Landtags, so ist eine Neuwahl für das Amt des Ministerpräsidenten anzusetzen.