Verfasst: Mi 24. Okt 2007, 13:41
§ 2. [Bestandsschutz]
Bestehende sozialrechtliche Regelungen der Länder, die vor dem 01.11.2007 beschlossen wurden, bleiben weiterhin in Kraft.
Das, was von Ratelon über ist und als Imperia-Freistein bekannt ist.
https://ratelon.nationen.org/boards/
§ 2. [Bestandsschutz]
Bestehende sozialrechtliche Regelungen der Länder, die vor dem 01.11.2007 beschlossen wurden, bleiben weiterhin in Kraft.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Untrial,Original von Marko Untrial
Eine kurze Verständnisfrage:
Wie darf ich diesen Bestandsschutz verstehen?
Das diese Gesetze in Kraft bleiben trotz der Übertragung der Kompetenzen an die Union, bis zur Verabschiedung eigener Gesetze durch die Union?
Oder das diese in Kraft bleiben, selbst wenn die Union eigene Gesetze verabschiedet?
Letzteres fände ich äußerst bedenklich, da es eine einheitliche Gesetzgebung unterlaufen würde.
Wobei ich sowieso davon ausgehe das dann der Grundsatz "Unionsrecht bricht Landesrecht" greifen würde oder täusche ich mich da?
Ich möchte das etwas salopp ausdrücken: Wenn die Länder dafür zahlen möchten sollen sie das machenOriginal von Marko Untrial
Vielen Dank für Ihre Antwort, Herr Unionskanzler.
Dann bleibt wohl zu hoffen, das nicht alle Länder nun im Eilverfahren vor dem 1.11. noch eigene Gesetze zur Sozialversicherung verabschieden, die dann ja durch die Bestandsschutzklausel gesichert wären.
So gefiele es mir besser.§ 2. [Bestandsschutz]
Bestehende sozialrechtliche Regelungen der Länder, die vor dem 01.12.2007 beschlossen wurden, bleiben weiterhin in Kraft. Wird durch ein Unionsgesetz eine Sozialversicherungspflicht geschaffen, so kann diese auch durch die Mitgliedschaft in einer Landessozialversicherung erfüllt werden. Die Mitgliedschaft in einer Unionssozialversicherung und einer Landessozialversicherung stehen alternativ nebeneinander, der Bürger hat die freie Entscheidung.

Ja, möchte erOriginal von Hajo Poppinga
Vielleicht möchte der Herr Unionskanzler ja meinen Vorschlag übernehmen?