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Verfasst: Di 2. Okt 2007, 14:26
von Konrad Grimm
Original von Amber Marie Ford
Die soziale Sicherung gehört eben auf die Unionsebene, um einen unionsweit gleichwertigen Standard, und die Freizügigkeit Bedürftiger, indem diese keien Nachteile bei Umzügen über Landesgrenzen fürchten müssen, zu sichern ;)
:klatsch:

Verfasst: Di 2. Okt 2007, 14:27
von Konrad Grimm
Original von Franz Sendlhofer
Dann müssten man aber gleich eine weltweit einheitliche Lösung anstreben, sonst entstünde dem Freisteiner, der berufsbedingt nach Barnstorvia zieht ein Nachteil gegenüber dem, der nach Katista zieht. Ob Brissac oder Manuri, für den Freisteiner doch beides Ausland...
Nur dass das, mangels Weltstaat, unmöglich ist.

Verfasst: Di 2. Okt 2007, 15:19
von Michael Schneider
Natürlich muss das wenn überhaupt unionsweit geregelt werden durch die Union.

[so]Was ist denn das für eine schlechte Qualität bei deinem Avatar Grimm?[/so]

Verfasst: Di 2. Okt 2007, 15:28
von Montgomery Scott
Original von Stanislav Goldmann
Wo kann ich denn dieses "Scott IV" beatragen? ;)
=)

Auch Ihnen empfehle ich die Lektüre des PEP-Gesetzesentwurfs. Ziehen Sie einfach nach Heroth und sie kommen in den Genuss einer sozialen Grundsicherung.

Verfasst: Di 2. Okt 2007, 15:28
von Amber Marie Ford
Original von Franz Sendlhofer
Dann müssten man aber gleich eine weltweit einheitliche Lösung anstreben, sonst entstünde dem Freisteiner, der berufsbedingt nach Barnstorvia zieht ein Nachteil gegenüber dem, der nach Katista zieht. Ob Brissac oder Manuri, für den Freisteiner doch beides Ausland...
Korrigiere: für Frau Kreittmayr und Sie mag das beides Ausland sein. Aber es soll ja auch Leute geben die vor Kummer sterben wenn sie in einen anderen Stadtteil umziehen müssen...

Für Millionen Menschen in diesem Land ist es selbstverständlich, im Laufe ihres Lebens in verschiedenen Unionsländern zu wohnen und zu arbeiten, viele Familien verteilen sich auf mehrere Unionsländer, und ihre Mitglieder fühlen sich unter dem Dach der Union als Unionsbürger vereint. Manche Menschen pendeln auch täglich oder wöchentlich über Landesgrenzen zur Arbeit.

Die Union ist ein Bundesstaat, eine Rechts- und Wirtschaftseinheit, und sie gewährleistet ihren Bürgerinnen und Bürgern Freizügigkeit im gesamten Unionsgebiet (Art. 6 UVerf). Also muss auch gewährleistet sein, dass die Menschen ungehindert innerhalb der Union umziehen können (was Normalität ist, im Gegensatz zum seltenen Fall einer Auswanderung), ohne die Ansprüche aus ihren z. T. jahrzehntelang gezahlten Sozialbeiträgen zu verlieren.

Verfasst: Di 2. Okt 2007, 15:40
von Konrad Grimm
Original von Michael Schneider
[so]Was ist denn das für eine schlechte Qualität bei deinem Avatar Grimm?[/so]
Dafür, dass ich ihn mit Paint fabriziert habe, finde ich ihn gar nicht so schlimm ;)

Verfasst: Di 2. Okt 2007, 19:16
von Hajo Poppinga
Original von Joseph A. Gladstone

Wie soll das eigentlich realistisch finanziert werden?
Durch das riesige Vermögen Katistas. ;) Man wird sehen müssen, was das kostet und dann ggf. Steuern erheben.

RE: Arbeitslosengeld

Verfasst: Mi 3. Okt 2007, 14:06
von Jonathan Metternich Hughes
Original von Werner Frittsche
Jibbet sowat? Und wenn ja, wo krieg ich dat her?
Geh arbeiten.

[so]@Grimm: Wenn ich bei der Erstellung eines neuen Avatars behilflich sein dürfte...? ;)[/so]

Verfasst: Mi 3. Okt 2007, 15:10
von Konrad Grimm
Da sag ich nicht nein ;)

Verfasst: Mi 3. Okt 2007, 16:37
von Hajo Poppinga
Original von Amber Marie Ford
Die Union ist ein Bundesstaat, eine Rechts- und Wirtschaftseinheit, und sie gewährleistet ihren Bürgerinnen und Bürgern Freizügigkeit im gesamten Unionsgebiet (Art. 6 UVerf). Also muss auch gewährleistet sein, dass die Menschen ungehindert innerhalb der Union umziehen können (was Normalität ist, im Gegensatz zum seltenen Fall einer Auswanderung), ohne die Ansprüche aus ihren z. T. jahrzehntelang gezahlten Sozialbeiträgen zu verlieren.
Wenn die Gesetzgeber mitdenkt, ist das kein Problem. Nach baldigem katistianischem Recht verliert niemand irgendeinen Anspruch. Bei uns erhält jeder die gleiche Leistung, ganz egal ob oder wie lange derjenige eingezahlt hat.