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Verfasst: Mi 26. Sep 2007, 00:57
von Michael Schneider
Das was in meinem Vorschlag als konstruktives Mißtrauen wiederzufinden ist....

Verfasst: Mi 26. Sep 2007, 03:44
von Literoy Goldheart
Original von Rudolph Baader
Mein Vorschlag ist, dass der Kanzler vom Herrenhaus gewählt wird.
Eine Abwahlmöglichkeit in diesem Rahmen wäre nur bei gleichzeitiger und daran gekoppelter Aufstellung eines Alternativkandidaten einzurichten.
So etwas gab es mal in Chan-Sen, nur das hier von einer "öffentlichen Herausforderung" gesprochen wurde. Sozusagen ein Duell, durch den Wähler zu entscheiden.

Verfasst: Mi 26. Sep 2007, 07:24
von Rudolph Baader
Original von Michael Schneider
Das was in meinem Vorschlag als konstruktives Mißtrauen wiederzufinden ist....
Der Kern meines Ansinnens ist die Wahl durch das Herrenhaus.

Verfasst: Mi 26. Sep 2007, 12:33
von Michael Schneider
Original von Rudolph Baader

Der Kern meines Ansinnens ist die Wahl durch das Herrenhaus.
Also die gesamte Wahl des Imperialkanzlers nur und ausschließlich durch die Mitglieder des Herrenhauses?

Was aber dennoch nicht meinen Gesetzesentwurf unnötig machen würde, da dieser ausschließlich die Ab- und Neuwahl behandelt und auch im Falle ihrer Änderung so beibehalten werden kann. :)

Verfasst: Mi 26. Sep 2007, 13:03
von Rudolph Baader
Ja, richtig. Wahl und Abwahl durch das Herrenhaus.
Gleichzeitiger Alternativkandidat bei Misstrauensantrag,
Bemessung der jeweiligen Hürden an der Mitgliederzahl des Herrenhauses, meinetwegen zu den von ihnen genannten Konditionen.

Verfasst: Mi 26. Sep 2007, 14:57
von Michael Schneider
Ich weiß jetzt nicht was Sie wollen. Ich stelle einen Gesetzesantrag, der die Verfassungsurkunde ergänzt an einer ganz bestimmten Stelle und sie wollen eine gänzlich andere Stelle der Verfassungsurkunde ändern. Ich würde vorschlagen dass sie das dann in einem anderen Gesetzesantrag regeln.

Verfasst: Mi 26. Sep 2007, 17:15
von Rudolph Baader
Meine Güte, dann klemmen sie sich ihren Antrag sonstwo hin.

Verfasst: Mi 26. Sep 2007, 23:44
von Maximilian von Rohan-Mason
Ich möchte folgenden Alternativfassung für den Artikel 19 in die Diskussion einbringen:
Artikel 19
Neuwahl des Imperialkanzlers


Auf Antrag zweier Mitglieder kann das Herrenhaus Neuwahlen für das Amte des Imperialkanzlers beschließen. Hierzu muss eine absolute Mehrheit der Mitglieder des Herrenhauses diesem Antrag zustimmen. Ist der Antrag erfolgreich, so sind umgehend Neuwahlen einzuleiten. Der amtierende Imperialkanzler oder ein von ihm benannter Vertreter führen die Amtsgeschäfte bis zur Ernennung des neuen Imperialskanzerlers fort.
Vorteile:

- Über die Zukunft des Kanzlers entscheidet defacto weiterhin die gleiche Instanz, die ihn auch wählt: Das Volk. Es macht vielleicht praktisch kaum einen Unterschied, aber rein theoretisch möchte ich schon Wert darauf legen, dass da die Legitimationen nicht verwischen.

- Man hat mit diesem Antrag wieder Klarheit über eine völlige Amtszeit und kann auch differenzierter mit dem Prozess der Neuwahl umgehen, als im Falle eines Misstrauensvotums.

Verfasst: Mi 26. Sep 2007, 23:49
von Rudolph Baader
Schön und gut, Herr Rohan-Mason, aber in der Praxis will ich mal bezweifeln, dass ein abgewählter Kanzler die Amtsgeschäfte sorgsam weiterführt.

Verfasst: Mi 26. Sep 2007, 23:55
von Maximilian von Rohan-Mason
Original von Rudolph Baader
Schön und gut, Herr Rohan-Mason, aber in der Praxis will ich mal bezweifeln, dass ein abgewählter Kanzler die Amtsgeschäfte sorgsam weiterführt.
Natürlich. Aber wenn man ehrlich ist... was soll er auch großartig tun? Es sei denn, er kandidiert nochmal. Dann ist er vielleicht besonders motiviert. Und falls absolut nicht, dafür habe ich die Vertreterregelung drin belassen. Es sollte nur irgendwer das Amt für Notfälle formal ausführen, gerade auch wegen der Vertretungspflichten in Punkto Imperialverweser.