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Verfasst: Mo 22. Jul 2019, 20:44
von Helen Bont
Wenn ich es richtig sehe, sind wir an das Ende dieser Konferenz angelangt.
Verfasst: So 28. Jul 2019, 22:02
von Jan van Steen
Die Artikel müssten durchnummeriert werden.
Protokoll über die Erlangung der Mitgbliedschaft im Transnordanikrat (TRANORA)
Päambel
Die Hohen Vertragsschließenden Mächte,
gewillt, anderen Staaten die Mitgliedschaft im Transnordanikrat zu
ermöglichen, und so Teil einer gemeinsamem Sphäre des Wohlstands, der
Freiheit und des Friedens zu werden,
sind wie folgt übereingekommen:
Artikel 01 - Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft
(1) Mitglied im Transnordanikrat können alle Staaten werden, die
1. demokratischen und rechtsstaatlichen Kriterien genügen,
2. die Menschenwürde und die Menschenrechte achten,
3. sich dem Prinzip der Völkerverständigung, der friedlichen
Konfliktbeilegung und des Selbstbestimmungsrechts der Völker verschrieben haben und
4. auf der Karte der Karthographie Organisation (CartA) verzeichnet sind.
(2) Unter demokratischen und rechtsstaatlichen Kriterien sind mindestens zu rechnen: die Gewaltenteilung, die Volkssouveränität, die
Unabhängigkeit der Gerichte, die Gesetzesgebundenheit der Verwaltung,die Kontrolle der Regierung durch das Parlament, die Verantwortlichkeitder Regierung gegenüber dem Parlament und dem Volk und das Recht auf Mitgliedschaft und Tätigkeit in politischen Parteien und das Recht auf die Bildung einer parlamentarischen und außerparlamentarischen Opposition.
(3) Unter Menschenwürde ist mindestens zu verstehen: das Recht auf Leben, auf Schutz vor Knechtschaft und Sklaverei, auf Schutz vor Folter
und anderer erniedrigender Behandlung auf Schutz vor Diskriminierung, das Recht auf körperliche, seelische und geistige Unversehrtheit, auf
freie Entfaltung, auf freie Religionsausübung und auf das Streben nach persönlichem Glück.
(4) Unter Menschenrechten ist mindestens zu verstehen: die Gleichheit von Mann und Frau vor dem Gesetz, das Recht auf richterliches Gehör, der Schutz vor willkürlicher Verhaftung, der Schutz der Privatsphäre, das Recht auf Eigentum, die freie Meinungsäußerung einschließlich der
Pressefreiheit, der freien Religionsausübung sowie die Versammlungs- und die Vereinsfreiheit einschließlich die Koalitionsfreiheit.
(4) Die Hohen Vertragsschließenden Parteien sind sich darin einig, dass Beschlüsse über die Aufnahme weiterer Mitglieder einvernehmlich und nach Prüfung erolgt.
Artikel 02 - Antrag
(1) Der Antrag auf Mitgliedschaft ist am Sitz der TRANORA einzureichen.
(2) Über den Antrag entscheidet der TRANORA-Rat einstimmig.
Artikel 03 - Prozedere bei Annahme des Antrags
(1) Im Falle einer Annahme hat der antragstellende Staat vier Wochen Zeit, um die die Gründungscharta sowie die bereits bestehenden
TRANORA-Rechtsnormen zu ratifizieren.
(2) Die in Absatz 1 genannte Friste kann zweimal vom TRANORA-Rat um jeweils zwei Wochen verlängert werden.
(3) Über die Fristverlängerung entscheidet der TRANORA-Rat einstimmig.
Artikel 04 - Beginn der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im TRANORA beginnt, an dem Tag, an dem Vorsitzende des TRANORA-Rats festgestellt hat, dass alle notwendigen
Ratifikatonsurkunden beim Dispositar hinterlegt wurden.
Artikel 05 - Verfristung
(1) Kann der antragstellende Staat die in Artikel XX genannten Fristen zur Ratifizierung nicht einhalten, gilt der Antrag als gescheitert.
(2) Eine erneute Antragstellung ist jederzeit möglich.
Artikel 06 - Inkraftreten
Dieses Protokoll tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Vorsitzende des TRANORA-Rates festgestellt hat, dass alle Mitgliedsstaaten die
Ratifikationsurkunde beim Dispositar hinterlegt haben.
Verfasst: So 28. Jul 2019, 23:55
von Helen Bont
Stimmt, dass hatte ich in der Tat übersehen; vielen Dank für den Hinweis.
Verfasst: Mo 27. Jul 2020, 19:57
von Helen Bont
In dem Kleinen Kaminzimmer wurden die Vorbereitungen für die Beitrittsgespräche mit den Vertretern Fuchsens abgeschlossen. Die Gespräche können beginnen.
Verfasst: Di 28. Jul 2020, 19:34
von Helen Bont
Trifft mit Hofkanzler Kurtz im Kleinen Kaminzimmer ein. Dort angekommen, bietet Sie ihm einen Sessel, Getränke und einen Imbiss an.
So, Herr Hofkanzler, da wären wir. Bitte nehmen Sie Platz und bedienen Sie sich. Wie gesagt, bin ich mir sicher, dass die freesländische Delegation bald hier eintreffen wird.
ich schlage vor, dass ich Ihnen die Verträge und Protokolle zur Kenntisnahme vorlege, auf die sich der TRANORA bislang verständigt hat. Keine Bange, es sind nur ein Paar, die Fuchsen keineswegs aufgenötigt werden sollen:
Vertrag über die Gründung des Transnordanikrates (TRANORA)
Präambel
Die Hohen Vertragsschließenden Mächte,
EINIG im Bestreben, ihre Beziehungen im Geiste der Freundschaft und der Partnerschaft auf eine vertragliche Grundlage zu stellen,
BESTREBT, eine Zusammenarbeit zum Wohle ihrer Völker anzustreben,
GEEINT in der Erkenntnis, dass ein gemeinsames Wertefundament die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und die Achtung der Menschenwürde und der Menschenrechte unabdingbare Grundlage für jede menschliche Gesellschaft ist,
GEWILLT, einen Raum gemeinsamer Sicherheit, Freiheit, gemeinsamen Wohlstands und Friedens zu schaffen und so einen Beitrag zu einer stabilen und gerechten Weltordnung zu leisten,
sind wie folgt übereingekommen:
Artikel 1
(1) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte gründen hiermit den Transnordanikrat (TRANORA)
(2) Sie erklären sich grundsätzlich bereit, auf den Gebieten:
- der Wirtschaft,
- der Außen- und Sicherheitspolitik,
- der Verteidigungspolitik,
- der Justizpolitik,
- der Sportpolitik,
- der Kultur- und Bildingspolitik,
- der Forschung und Technologie
zusammen zu arbeiten.
(3) Insbesondere erklären die Hohen Vertragsschließenden Mächte ihren Willen, eine Freihandelszone für Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitskräfte einzurichten und die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Strafverfolgung und einer gemeinsamen Verteidigungspolitik zu intensivieren.
(4) Sitz des TRANORA ist Astoria-City .
Artikel 2
(1) Ein ständiger Rat auf Botschafter- oder Ministerebene, der TRANORA (TRANORA-Kommission), wird am Sitz des TRANORA eingerichtet. Er berät über aktuelle politische Themen und über Möglichkeiten einer engeren Kooperation und unterbreitet dem Rat der Regierungschefs (TRANORA-Rat) Empfehlungen zur Beratung und Beschlussfassung.
(2) Die TRANORA-Kommission ist insbesondere zuständig für:
a. die Erarbeitung von Inititativen;
b. das Monitoring der vom TRANORA-Rat gefassten Beschlüsse.
(2) Die TRANORA-Kommission fällt ihre Entscheidung mit Stimmenmehrheit. Bei der Abstimmung hat jeder Mitgliedsstaat eine Stimme.
(3) Die TRANORA-Kommission bestimmt aus ihrer Mitte einen Sitzungsleiter für die Dauer eines halben Jahres.
Artikel 3
(1) Die Hohen vertragsschließenden Mächte vereinbaren die Einrichtung eines Rats der Regierungschefs (TRANORA-Rat). Dieser tagt alle vier Monate.
(2) Die Tagungen finden am Sitz der TRANORA statt.
(3) Bei Bedarf können außerplanmäßige Tagungen einberufen werden. Hierzu ist jede Regierung eines Mitgliedsstaates der TRANORA initiativberechtigt.
(4) Der TRANORA-Rat fällt seine Entscheidungen einstimmig. Bei der Abstimmung hat jeder Mitgliedsstaat eine Stimme.
(5) Der Rat der Regierungschefs entscheidet und beschließt insbesondere über:
a. die Aufnahme neuer Mitglieder;
b. Assozierungsabkommen mit anderen Mächten oder Organisationen;
c. die Änderung dieses Vertrages;
d. andere grundlegenden Fragen der Koordinierung unter anderem der Außen- und Sicherheitspolitik und anderer, in Artikel 1 genannten Politikfeldern;
e. über sonstige Beschlüsse oder Erklärungen.
(6) Der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz rotiert alle drei Monate zwischen den Mitgliedstaaten in alphabetischer Reihenfolge der Ländernamen.
Artikel 4
(1) Die Hohen Vertragsschließenden Parteien vereinbaren die Errichtung eines Gemeinsamen Sekretariats.
(2) Das Gemeinsame Sekretariat hat seinen Sitz am Sitz des TRANORA. Es wird von einem Hohen Sekretär geleitet.
(3) Es übt folgende Funktionen aus:
a. es nimmt Aufnahmeanträge entgegen und leitet diese an den TRANORA-Rat weiter;
b. es ist Dispositar für die Ratifikationsurkunden;
c. es ist Archiv für alle Verträge und sonstigen Urkunden und Texte, die die TRANORA verfasst hat.
(4) Der Hohe Sekretär wird vom TRANORA-Rat für die Dauer von 6 Monaten berufen.
Artikel 5
(1) Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald die Ratifikationsurkunden der Vereinigten Staaten von Astor und der Demokratischen Union im Außenministerium der Vereinigten Staaten von Astor provisorisch hinterlegt wurden.
(2) Dieser Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von 90 Tagen gekündigt werden.
Protokoll über die Erlangung der Mitgliedschaft im Transnordanikrat (TRANORA)
Päambel
Die Hohen Vertragsschließenden Mächte,
gewillt, anderen Staaten die Mitgliedschaft im Transnordanikrat zu
ermöglichen, und so Teil einer gemeinsamem Sphäre des Wohlstands, der
Freiheit und des Friedens zu werden,
sind wie folgt übereingekommen:
Artikel 01 - Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft
(1) Mitglied im Transnordanikrat können alle Staaten werden, die
1. demokratischen und rechtsstaatlichen Kriterien genügen,
2. die Menschenwürde und die Menschenrechte achten,
3. sich dem Prinzip der Völkerverständigung, der friedlichen
Konfliktbeilegung und des Selbstbestimmungsrechts der Völker verschrieben haben und
4. auf der Karte der Karthographie Organisation (CartA) verzeichnet sind.
(2) Unter demokratischen und rechtsstaatlichen Kriterien sind mindestens zu rechnen: die Gewaltenteilung, die Volkssouveränität, die Unabhängigkeit der Gerichte, die Gesetzesgebundenheit der Verwaltung,die Kontrolle der Regierung durch das Parlament, die Verantwortlichkeitder Regierung gegenüber dem Parlament und dem Volk und das Recht auf Mitgliedschaft und Tätigkeit in politischen Parteien und das Recht auf die Bildung einer parlamentarischen und außerparlamentarischen Opposition.
(3) Unter Menschenwürde ist mindestens zu verstehen: das Recht auf Leben, auf Schutz vor Knechtschaft und Sklaverei, auf Schutz vor Folter und anderer erniedrigender Behandlung auf Schutz vor Diskriminierung, das Recht auf körperliche, seelische und geistige Unversehrtheit, auf freie Entfaltung, auf freie Religionsausübung und auf das Streben nach persönlichem Glück.
(4) Unter Menschenrechten ist mindestens zu verstehen: die Gleichheit von Mann und Frau vor dem Gesetz, das Recht auf richterliches Gehör, der Schutz vor willkürlicher Verhaftung, der Schutz der Privatsphäre, das Recht auf Eigentum, die freie Meinungsäußerung einschließlich der Pressefreiheit, der freien Religionsausübung sowie die Versammlungs- und die Vereinsfreiheit einschließlich die Koalitionsfreiheit.
(4) Die Hohen Vertragsschließenden Parteien sind sich darin einig, dass Beschlüsse über die Aufnahme weiterer Mitglieder einvernehmlich und nach Prüfung erfolgt.
Artikel 02 - Antrag
(1) Der Antrag auf Mitgliedschaft ist am Sitz der TRANORA einzureichen.
(2) Über den Antrag entscheidet der TRANORA-Rat einstimmig.
Artikel 03 - Prozedere bei Annahme des Antrags
(1) Im Falle einer Annahme hat der antragstellende Staat vier Wochen Zeit, um die die Gründungscharta sowie die bereits bestehenden
TRANORA-Rechtsnormen zu ratifizieren.
(2) Die in Absatz 1 genannte Friste kann zweimal vom TRANORA-Rat um jeweils zwei Wochen verlängert werden.
(3) Über die Fristverlängerung entscheidet der TRANORA-Rat einstimmig.
Artikel 04 - Beginn der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im TRANORA beginnt, an dem Tag, an dem Vorsitzende des TRANORA-Rats festgestellt hat, dass alle notwendigen Ratifikatonsurkunden beim Dispositar hinterlegt wurden.
Artikel 05 - Verfristung
(1) Kann der antragstellende Staat die in Artikel 03 genannten Fristen zur Ratifizierung nicht einhalten, gilt der Antrag als gescheitert.
(2) Eine erneute Antragstellung ist jederzeit möglich.
Artikel 06 - Inkraftreten
Dieses Protokoll tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Vorsitzende des TRANORA-Rates festgestellt hat, dass alle Mitgliedsstaaten die Ratifikationsurkunde beim Dispositar hinterlegt haben.
Verfasst: Di 28. Jul 2020, 19:44
von Anton Kurtz
Bedient sich.
Eine gute Idee. Bis ich fertig mit Lesen, Essen und Trinken bin, wird die Delegation Freeslands sicherlich eingetroffen sein.
Fängt an zu lesen.
Verfasst: Di 28. Jul 2020, 19:55
von Helen Bont
Einverstanden.
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Verfasst: So 2. Aug 2020, 19:17
von Anton Kurtz
Ich bin weitestgehend einverstanden, erlaube mir jedoch folgendes anzuregen: erstens, dass, mit Blick auf die Tatsache, dass Astor nicht beigetreten ist und aller Wahrscheinlichkeit nach auch nie beitreten wird, die Bestimmung über den Sitz und zweitens die Bestimmung über die Ratifizierung korrigiert wird.
Verfasst: So 2. Aug 2020, 20:53
von Jan van Steen
Betritt germeinsam mit Frau Bont den Raum.
Guten Tag, Herr Kurtz. Ich freue mich, Sie erneut zu treffen. Wie geht es Ihnen?
Verfasst: So 2. Aug 2020, 23:02
von Helen Bont
Hat gemeinsam mit dem freesländischen Premierminister das Kleine Kaminzimmer betreten und bietet ebenfalls van Steen an, sich am kleinen aber feinen Buffet zu bedienen.
Bitte, Herr van Steen, Exzellenz, setzen und bedienen Sie sich.
Da wir nun vollzählig sind, können wir gleich beginnen.
Exzellenz Kurtz hat zwei Punkte angesprochen:
Zum Einen die Frage des Sitzes, zum Anderen den Punkt mit der Ratifikation und dem Inkrafttreten.
Ich denke, dass Einigkeit in der Frage besteht, dass die Gründungscharte in Kraft getreten ist, und zwar spätestens mit der Ratifikation durch die ratelonische und das freesländische Parlament.
Die Tatsache, dass Astoria-City weiterhin als Sitze des TRANORA genannt wird, hat damit zu tun, dass zumindest damals noch die Hoffnung bestand, dass Astor dem TRANORA doch noch beitreten wird. Spätestens wenn der TRANORA durch gute Arbeit überzeugen kann.