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Verfasst: Mi 28. Mär 2018, 16:49
von Helen Bont
Die Wahrscheinlichkeit das das passiert, halte ich für äußerst klein.
Verfasst: Mi 28. Mär 2018, 18:30
von Markus Schwartz
Warum eigentlich? Ist es denn nicht sinnvoll zuerst den UP zu besetzen? Also ich werde Kandidieren, sollte sich bis dahin niemand finden. Solange warte ich dann auch

Verfasst: Mi 28. Mär 2018, 22:13
von Helen Bont
Nicht unbedingt. Wenn das Amt des Unionspräsidenten nicht besetzt ist, haben wir noch, wenn wir Glück haben, den Präsidenten des Unionsrates als Stellvertreter. Wichtiger sind meines Erachtens das Unionsparlament als Entscheider (Exekutive) und die Unionsregierung als Gestalter. Danach wären die Landesparlamente und die Landesregierungen zu besetzen.
Leider haben wir zu wenig aktive Bürger, um in den Ländern die Parlamente und die Regierungen ausreichend zu besetzen.
Verfasst: Mi 28. Mär 2018, 22:21
von Markus Schwartz
Ich denke alle man sollte den Unionspräsidenten nicht zu klein machen. Immerhin ist er oberster Repräsentant des Staates, ernennt die Regierung etc. Ansonsten könnte man ihn ja auch gleich weglassen, wenn es ausreicht, dass der Unionsratpräsident die Aufgaben wahrnimmt, was meines Erachtens zu viele Befugnisse für eine Person wären. Ich stimme aber zu, dass es auf das Parlament und die Regierung ankommt. Ob man unbedingt soviele Länder haben muss, mag ich stark bezweifeln. Aber das ist Ansichtssache

Mir geht es vielmehr darum, dass solange der Unionspräsident nach der Verfassung her oberstes Staatsorgan ist, diesen nicht nicht zu besetzen. Dieses Amt sollte zeitnah besetzt werden (28 Tage mal aussetzen, hinderlich wenn alle anderen schon Ämter besetzen).
Verfasst: Mi 28. Mär 2018, 22:36
von Markus Schwartz
Und was ich gerade feststelle, was macht es für einen Unterschied, ob es keinen UP gibt oder einen inaktiven? Es gibt ja rechtliche Möglichkeiten diesen zu entlassen, also sehe ich die 28 Tage Regelung immer noch kritisch. Jeder kann wegen Inaktivität entlassen werden, dass ist doch sehr gut. Und für alle Fälle gibt es ja die Stellvertretung, aber sich auf die Stellvertretung zu berufen, damit dieser über einige Monate als Übergangspräsident fungiert, halte ich für nicht zielführend für die DU

Verfasst: Do 29. Mär 2018, 00:43
von Kevin Wolf
Die 28 Tage schützen aber nicht nur vor inaktiven Politikern, sondern auch vor Wahlbetrug.
Verfasst: Do 29. Mär 2018, 06:28
von Markus Schwartz
Gibt es davor überhaupt einen Schutz?

Entschuldigt wenn ich soviel hinterfrage, aber da ich neu bin muss ich erstmal alles verstehen hier

Verfasst: Fr 30. Mär 2018, 22:59
von Markus Schwartz
Was wäre denn, die Zeit (einmalig??) auf 14 Tage zu verkürzen? Dann müsste man nicht noch einmal Monatelang auf die Wahl warten?
Verfasst: Sa 31. Mär 2018, 00:09
von Helen Bont
Markus Schwartz hat geschrieben:Ich denke alle man sollte den Unionspräsidenten nicht zu klein machen. Immerhin ist er oberster Repräsentant des Staates, ernennt die Regierung etc. Ansonsten könnte man ihn ja auch gleich weglassen, wenn es ausreicht, dass der Unionsratpräsident die Aufgaben wahrnimmt, was meines Erachtens zu viele Befugnisse für eine Person wären. Ich stimme aber zu, dass es auf das Parlament und die Regierung ankommt. Ob man unbedingt soviele Länder haben muss, mag ich stark bezweifeln. Aber das ist Ansichtssache

Mir geht es vielmehr darum, dass solange der Unionspräsident nach der Verfassung her oberstes Staatsorgan ist, diesen nicht nicht zu besetzen. Dieses Amt sollte zeitnah besetzt werden (28 Tage mal aussetzen, hinderlich wenn alle anderen schon Ämter besetzen).
Ich denke nicht, dass ich das tue. Jedoch sollten wir in Zeiten großer Personalknappheit zuerst die wichtigen Ämter besetzen, für die keine Vertretungsregelung vorgesehen sind.
So viele Befugnisse hat der Präsident des Unionsrates nicht. Er leitet die Sitzungen des Unionsrates und vertritt den Unionspräsidenten, wenn dieser abwesend oder sein Amt vakant ist.
Was die Anzahl der Länder angeht, ist das Ansichtssache. Ich denke, dass wir grundsätzlich eine durchaus angemessene Anzahl haben, um einen Bundesstaat zu simulieren. Leider haben wir aber nicht genügend aktive Unionsbürger oder aktive Unionsangehörige, um eine föderale Staatensimulation durchzuführen.
Verfasst: Sa 31. Mär 2018, 00:12
von Helen Bont
Markus Schwartz hat geschrieben:Gibt es davor überhaupt einen Schutz?

Entschuldigt wenn ich soviel hinterfrage, aber da ich neu bin muss ich erstmal alles verstehen hier
Einen 100 prozentigen Schutz gibt es nicht. Diese Regelung trennt aber bislang sehr erfolgreich die Spreu vom Weizen: wer wirklich an einer Teilnahme an der Sim interessiert ist, der lässt sich von der 28-Tage-Regelung nicht abschrecken.