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Verfasst: Do 20. Sep 2018, 21:58
von Reichsgraf Perry II. von Montary
Wie darf ich den Einschub „zumindest theoretisch“ verstehen?

Verfasst: Fr 21. Sep 2018, 19:51
von Michael Heen
Nun, das liegt doch auf der Hand: wenn ich in der Praxis nicht gewählt werde, bleibt alles graue Theorie.

Verfasst: Fr 21. Sep 2018, 20:14
von Reichsgraf Perry II. von Montary
Vor dem Gewinnen oder Verlieren einer Wahl stehen die Bereitschaft und das Antreten zur Wahl und dazu brauche ich von Ihnen nicht nur eine theoretische Bereitschaft zu kandidieren – das ist auch das was sie sagte, weswegen ihre jetzige Aussage mit der vorherigen nicht korrespondiert –, sondern die Zusage für eine Kandidatur. Ansonsten brauche ich das Wahlprozedere nicht zu starten, die übrigen Unionsbürger in Imperia haben sich nämlich nicht gemeldet bzw. sind im Falle Frau Weins eben ins Unionsparlament gewählt worden.

Verfasst: Fr 21. Sep 2018, 20:22
von Michael Heen
Seien Sie so gut, und verschonen Sie mich mit Haarspaltereien. ich habe Ihnen gesagt, wie ich es gemeint habe, und so dürfte es jeder - spätestens nach meiner Erklärung - auch verstehen, ohne dass er daherkommt von wegen, meine Aussagen würden nicht "korrespondieren".
Also, wenn es das ist, was Sie hören wollen: Ja, ich bin bereit zu kandidieren.
Und jetzt können Sie das tun, was von Amts wegen Ihre Aufgabe ist: die Wahl ausschreiben. :)

Verfasst: Fr 21. Sep 2018, 20:24
von Reichsgraf Perry II. von Montary
Ich betreibe keine Haarspalterei, ich brauche eine klare Aussage von Ihnen und die habe ich jetzt gerade erst aus Ihrem Mund erhalten... :rolleyes: Die Unionsexekution wird ihres Amtes walten.

Verfasst: Fr 21. Sep 2018, 20:42
von Michael Heen
Nun, ich harre der Dinge, die da kommen werden.

Noch eine Sache, die mich beschäftigt: ich denke, dass die Ernennung von Bürgermeistern und anderen Sache einer gewählten imperianischen Regierung sein sollte, und nicht Sache der Unionsexekution ist. Sie haben als Unionskommissar Weisungsrecht gegenüber den Landesbehörden, mit der Ernennung von Bürgermeistern dürften Sie Ihre Kompetenzen weit überschreiten.

Verfasst: Fr 21. Sep 2018, 20:46
von Reichsgraf Perry II. von Montary
Wie kommen Sie darauf?

Verfasst: Fr 21. Sep 2018, 20:53
von Michael Heen
Durch einen Blick in die Unionsverfassung.

Verfasst: Fr 21. Sep 2018, 21:08
von Reichsgraf Perry II. von Montary
Sehen Sie, ich schaue in dieselbe Unionsverfassung wie Sie und komme zu einer anderen Auffassung. Könnten Sie Ihre mir eben mitgeteilte Auffassung denn näher begründen?

Verfasst: Fr 21. Sep 2018, 21:19
von Michael Heen
Ich vermisse in Artikel 23 die Ermächtigung, dass der Unionskommissar Bürgermeister ernennen kann. Ein solches Recht dürfte schwerlich unter die Weisungsbefugnis gegenüber den Landesbehörden fallen.