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Verfasst: Sa 5. Sep 2015, 22:41
von Helen Bont
Die Unionsregierung beantragt erneut Abstimmung über die folgende Vorlage:

Gesetz zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des Unionsparlaments

§ 1
Artikel 26 Absatz 5 Unionsverfassung wird um den folgenden Satz ergänzt:

"Das Unionsparlament ist auch dann beschlussfähig, wenn es mit weniger als sieben Mandaten, aber nicht mit weniger als zwei Mandaten besetzt ist."