Verfasst: Sa 5. Sep 2015, 22:41
Die Unionsregierung beantragt erneut Abstimmung über die folgende Vorlage:
Gesetz zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des Unionsparlaments
§ 1
Artikel 26 Absatz 5 Unionsverfassung wird um den folgenden Satz ergänzt:
"Das Unionsparlament ist auch dann beschlussfähig, wenn es mit weniger als sieben Mandaten, aber nicht mit weniger als zwei Mandaten besetzt ist."
Gesetz zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des Unionsparlaments
§ 1
Artikel 26 Absatz 5 Unionsverfassung wird um den folgenden Satz ergänzt:
"Das Unionsparlament ist auch dann beschlussfähig, wenn es mit weniger als sieben Mandaten, aber nicht mit weniger als zwei Mandaten besetzt ist."