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Verfasst: So 11. Jan 2015, 12:03
von Dionysius Buddenberg
Nun ja, zum Einen habe ich erst einmal eine generelle Frage:
Bei vom Unionsparlament beschlossenen Gesetzen kann der Unionsrat Einspruch einlegen, das sehe ich so richtig?

Und dann habe ich natürlich auch gleich einen ersten Vorschlag:
Sollten wir diesbezüglich eventuell einen Posteingang einrichten, in dem der Präsident des UP dem Unionsrat die beschlossenen Gesetze zukommen lässt?
Ich denke so etwas gab es bisher noch nicht?

Verfasst: So 11. Jan 2015, 12:11
von Annelie Gatineau
Original von Dionysius Buddenberg
Nun ja, zum Einen habe ich erst einmal eine generelle Frage:
Bei vom Unionsparlament beschlossenen Gesetzen kann der Unionsrat Einspruch einlegen, das sehe ich so richtig?

Und dann habe ich natürlich auch gleich einen ersten Vorschlag:
Sollten wir diesbezüglich eventuell einen Posteingang einrichten, in dem der Präsident des UP dem Unionsrat die beschlossenen Gesetze zukommen lässt?
Ich denke so etwas gab es bisher noch nicht?
Das ist soweit korrekt. Der Unionsrat hat das Recht nach Zustellung eines Gesetzesbeschlusses des Unionsparlaments Einspruch dagegen einzulegen. Hierzu sollte, wie in der Vergangenheit der Antragsthread vorgesehen war, das Büro der Präsidentin genutzt werden, von wo aus alle relevanten Informationen für alle Mitglieder des Unionsrats und für die Öffentlichkeit aufschlage sollen. So stellen wir auch die Nachvollziehbarkeit der Fristeinhaltung sicher.

Verfasst: So 11. Jan 2015, 12:28
von Dionysius Buddenberg
Hierzu sollte, wie in der Vergangenheit der Antragsthread vorgesehen war, das Büro der Präsidentin genutzt werden, von wo aus alle relevanten Informationen für alle Mitglieder des Unionsrats und für die Öffentlichkeit aufschlage sollen.
In Ordnung.

Des weiteren habe ich gehört, dass sie des öfteren kritisieren, dass für viele Politiker die Unionsländer bedeutungslos sind. Wenn das irgendwie mit dem Unionsparlament zusammenhängt, so kann ich gerne versuchen das zu bessern - sofern möglich.

Ich habe außerdem gemerkt, dass der Unionsrat sich ein eigenes Logo gegeben hat. Einen solchen Schritt sehe ich mit wohlwollen und sehe das als Zeichen der zunehmenden Aktivität in den Ländern.

Verfasst: So 11. Jan 2015, 12:37
von Annelie Gatineau
Nun, die politische Einstellung der Mitglieder des Unionsparlaments werden Sie sicher nicht ändern können, das ist auch nicht Ihre Aufgabe als Präsident. Wir werden sehen, wie sich die Abgeordneten in dieser Legislaturperiode verhalten werden. Das Logo, ja, das soll eine gewisse Unabhängigkeit symbolisieren. Der Unionsrat muss nicht unbedingt dem selben Schema folgen wie die Unionsbehörden. Ansonsten ist gerade auch eine Website im Aufbau, die können Sie unter http://www.unionsrat.iyt.be anschauen, wenn Sie mögen. Das ist aber nur eine Kleinigkeit aus unserer Öffentlichkeitsarbeit.

Ich hätte ansonsten noch weitere, etwas tiefergehende Vorschläge zur Zusammenarbeit, so Sie keine weiteren haben.

Verfasst: So 11. Jan 2015, 13:01
von Dionysius Buddenberg
Nun, die politische Einstellung der Mitglieder des Unionsparlaments werden Sie sicher nicht ändern können, das ist auch nicht Ihre Aufgabe als Präsident.
Dem bin ich mir vollumfänglich bewusst, Frau Gatineau, jedoch werde ich wohldas eine oder andere mal darauf hinweisen, dass ein Gesetz erst noch durch den Unionsrat muss, bevor die für den Gesetzesentwurf verantwortlichen in Jubel ausbrechen...
Ich hätte ansonsten noch weitere, etwas tiefergehende Vorschläge zur Zusammenarbeit, so Sie keine weiteren haben.
Ich bin sehr gespannt und habe erst einmal nichts weiter zu sagen.

Verfasst: Mo 12. Jan 2015, 11:04
von Annelie Gatineau
Original von Dionysius Buddenberg

Dem bin ich mir vollumfänglich bewusst, Frau Gatineau, jedoch werde ich wohldas eine oder andere mal darauf hinweisen, dass ein Gesetz erst noch durch den Unionsrat muss, bevor die für den Gesetzesentwurf verantwortlichen in Jubel ausbrechen...
So ist der Lauf der gesetzgeberischen Dinge. ;)
Original von Dionysius Buddenberg

Ich bin sehr gespannt und habe erst einmal nichts weiter zu sagen.
Mein Vorschlag wäre, dass Unionsparlament und Unionsrat gemeinsam die Gegenstände der gemeinsamen Gesetzgebung, Wahlen und Anträge beraten. Die Unionsratsvertreter können ohnehin schon im Unionsparlament Wort ergreifen, was Premierminister a.D. Fabian Montary sehr stark ausgenutzt hat und sogar die Debatten im Unionsparlament allein mit der Unionsregierung ausgefochten hatte, seitdem hat es keiner mehr in diesem Maße genutzt, nur vereinzelt. Es wäre dennoch wieder möglich. Jedenfalls würden wir mit diesem Vorschlag den Gesetzgebungsprozess verkürzen. Die Details wären zu klären, ggf. auch Verfassungsänderungen nötig. Aber wir sollten das angreifen.
Beschlusssachen, die nur einem Haus zufallen, werden selbstverständlich nur von diesem beraten, aber grundsätzlich soll es eine gemeinsame Aussprache geben. Die Abstimmungen führen die Häuser nach wie vor in ihren Plenen.

Außerdem geht es mir um eine Anpassung der Verordnung über die Übertragung der Befugnis zur Ernennung von Beamten und Offizieren für die Geschäftsbereiche des Unionsrats und des Unionsparlaments. Ebenso wie die Unionsministerien möchte ich für unsere Arbeit erreichen, dass die Beamten der Unionsrats- und entsprechend auch der Unionsparlamentsverwaltung der Laufbahn A sowie der Laufbahn B bis zur Besoldungsstufe B7 analog den Bestimmungen für die Mitglieder der Unionsregierung auch durch die Präsidentin des Unionsrats ernannt und befördert werden können. Hierzu haben wir bereits bei der Unionspräsidentin angefragt, die über ihre Staatssekretärin ausrichten ließ, dass dies vorstellbar wäre. Könnten Sie diesem Vorschlag ebenfalls etwas abgewinnen?

Verfasst: Mo 12. Jan 2015, 17:12
von Dionysius Buddenberg
Außerdem geht es mir um eine Anpassung der Verordnung über die Übertragung der Befugnis zur Ernennung von Beamten und Offizieren für die Geschäftsbereiche des Unionsrats und des Unionsparlaments. Ebenso wie die Unionsministerien möchte ich für unsere Arbeit erreichen, dass die Beamten der Unionsrats- und entsprechend auch der Unionsparlamentsverwaltung der Laufbahn A sowie der Laufbahn B bis zur Besoldungsstufe B7 analog den Bestimmungen für die Mitglieder der Unionsregierung auch durch die Präsidentin des Unionsrats ernannt und befördert werden können. Hierzu haben wir bereits bei der Unionspräsidentin angefragt, die über ihre Staatssekretärin ausrichten ließ, dass dies vorstellbar wäre. Könnten Sie diesem Vorschlag ebenfalls etwas abgewinnen?
Das könnte ich in der Tat.
Mein Vorschlag wäre, dass Unionsparlament und Unionsrat gemeinsam die Gegenstände der gemeinsamen Gesetzgebung, Wahlen und Anträge beraten. Die Unionsratsvertreter können ohnehin schon im Unionsparlament Wort ergreifen, was Premierminister a.D. Fabian Montary sehr stark ausgenutzt hat und sogar die Debatten im Unionsparlament allein mit der Unionsregierung ausgefochten hatte, seitdem hat es keiner mehr in diesem Maße genutzt, nur vereinzelt. Es wäre dennoch wieder möglich. Jedenfalls würden wir mit diesem Vorschlag den Gesetzgebungsprozess verkürzen. Die Details wären zu klären, ggf. auch Verfassungsänderungen nötig. Aber wir sollten das angreifen.
Beschlusssachen, die nur einem Haus zufallen, werden selbstverständlich nur von diesem beraten, aber grundsätzlich soll es eine gemeinsame Aussprache geben. Die Abstimmungen führen die Häuser nach wie vor in ihren Plenen.
Sie schlagen also vor, eine Art der gemeinsamen Aussprache anzustreben?
Wenn dem so ist, so stimme ich auch hier zu.

Verfasst: Mo 12. Jan 2015, 23:27
von Lilli de Gucht
Was die Ernennung der Beamten angeht, werde ich nach dem bereits schon begonnen Kontakt mit dem Unionspräsidialamt einen Brief mit einem Formulierungsvorschlag der Verordnungsnovelle vorbereiten und Ihrem Büro zuleiten. Das Schreiben würden wir dann mit Ihrer beiden Unterschriften an die Unionspräsidentin absenden, so Sie dem zustimmen.

Verfasst: Mo 12. Jan 2015, 23:28
von Annelie Gatineau
Original von Lilli de Gucht
Was die Ernennung der Beamten angeht, werde ich nach dem bereits schon begonnen Kontakt mit dem Unionspräsidialamt einen Brief mit einem Formulierungsvorschlag der Verordnungsnovelle vorbereiten und Ihrem Büro zuleiten. Das Schreiben würden wir dann mit Ihrer beiden Unterschriften an die Unionspräsidentin absenden, so Sie dem zustimmen.
Genau, so sollten wir es machen.

Was die gemeinsamen Aussprachen angeht, möchte ich anregen, dass Sie auf die Fraktionen im Unionsparlament zugehen und nach einem Stimmungsbild fragen, sodass wir an der Stelle auch möglichst im Konsens zusammenkommen.

Verfasst: Mo 12. Jan 2015, 23:39
von Dionysius Buddenberg
Was die gemeinsamen Aussprachen angeht, möchte ich anregen, dass Sie auf die Fraktionen im Unionsparlament zugehen und nach einem Stimmungsbild fragen, sodass wir an der Stelle auch möglichst im Konsens zusammenkommen.
Diesem Vorschlag werde ich dann demnächst nachkommen.
Was die Ernennung der Beamten angeht, werde ich nach dem bereits schon begonnen Kontakt mit dem Unionspräsidialamt einen Brief mit einem Formulierungsvorschlag der Verordnungsnovelle vorbereiten und Ihrem Büro zuleiten. Das Schreiben würden wir dann mit Ihrer beiden Unterschriften an die Unionspräsidentin absenden, so Sie dem zustimmen.
Einen solchen Vorschlag würde ich unterzeichnen, so können vakante Stellen schneller besetzt und die Effektivität unserer gesetzgebenden Organe gesteigert werden.