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Verfasst: Fr 21. Jun 2013, 12:59
von Alexander Steinhoff
Wie geht es hier weiter?
Oder soll der Präsident des Unionsrates weiterhin das Amt stellv. ausführen?
Vielleicht könnte der zuständige Präsident des Unionsrates das Unionspräsidentenamt behalten. Dann würde man sich diese Wahlen schenken.
Verfasst: Sa 22. Jun 2013, 19:38
von Helen Bont
Original von Alexander Steinhoff
Wie geht es hier weiter?
Oder soll der Präsident des Unionsrates weiterhin das Amt stellv. ausführen?
Vielleicht könnte der zuständige Präsident des Unionsrates das Unionspräsidentenamt behalten. Dann würde man sich diese Wahlen schenken.
Zunächst muss wohl festgestellt werden, dass der vom Unionspräsidenten anberaumte Termin - 16. - 23. Juni 2013 - nicht mehr zu halten ist.
Ohne jetzt vorher groß in der Unionsverfassung rumgeschmökert zu haben: der derzeitige Unionspräsident übt sein Amt grundsätzlich bis zur Wahl und Vereidigung eines Amtsnachfolgers aus. Ist er jedoch verhindert, übt der Präsident des Unionsrates die Aufgaben des Unionspräsidenten aus.