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Verfasst: Di 15. Sep 2015, 22:37
von Teodora Calzone
Original von Teodora Calzone
[urkunde=Unionsgesetzblatt]

Das folgende Gesetz wurde vom Unionsparlament beschlossen.
Der Unionsrat hat keinen Einspruch erhoben.
Es tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Zweiter Vertrag zur Änderung des Grundlagenvertrags
zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Demokratischen Union


Die beiden hohen vertragsschließenden Parteien,
BESTREBT, ihre partnerschaftlichen bilateralen Beziehungen weiter zu entwickeln und
GEEINT in dem Willen, hierfür weitere substanzielle Schritte zu tun,
sind wie folgt übereingekommen:


Artikel 1
In Artikel II wird das Wort "neutral" durch das Wort "freundschaftlich" ersetzt.

Artikel 2
Artikel IIIa Absatz 3 wird wie folgt neu formuliert:

3. Die vertragsschließenden Parteien sind sich darin einig, gemeinsam mit Stralien und Cranberra Gespräche über eine gemeinsame Freihandelszone zu führen, die für etwaige andere Beitrittsstaaten offen ist.

Artikel 3
Artikel IIIa wir um folgenden Absatz erweitert:

4. Die vertragsschließenden Parteien vereinbaren, Regelungen für einen gemeinsamen Patentschutz zu entwickeln, die ein möglichst hohen Schutz für das geistige Eigentum ermöglichen und die Innovationsfähigkeit von Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung auf einem möglichst hohem Niveau gewährleisten.

Artikel 4
Es wird ein neuer Artikel IIIe eingefügt, der wie folgt formuliert ist:
[doc]1. Die vertragsschließenden Parteien verpflichten sich, die auf ihrem Staatsgebiet befindlichen Staatsbürger des jeweils anderen Vertragspartners, welche von dessen zuständigen Strafverfolgungsbehörden strafrechtlich verfolgt werden, auf Ersuchen der zuständigen Behörde, an diesen auszuliefern. Davon ist abzusehen, wenn im Falle der Auslieferung die Todesstrafe droht oder die Tat, wegen der er in seinem Heimatland strafrechtlich verfolgt wird, im Aufenthaltsland nicht gesetzlich strafbewehrt ist.

Die Unionspräsidentin
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Manuri, den 15.09.2015

Aktenzeichen: UGBl 2015/13




Herausgeber: Unionspräsidialamt
Druck: Staatsdruckerei Salbor
[/FONT][/urkunde]

Verfasst: Mo 12. Okt 2015, 14:26
von Teodora Calzone
[urkunde=Unionsgesetzblatt]

Das folgende Gesetz wurde vom Unionsparlament beschlossen.
Der Unionsrat hat keinen Einspruch erhoben.
Es tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Erstes Änderungsgesetz zum Diplomatiegesetz
§ 1

Das Diplomatiegesetz wird wir folgt ergänzt:
"§2a Konsulate
(1) Zur Unterstützung der Arbeit der Botschaften kann die Unionsregierung im Ausland Konsulate, Generalkonsulate, Honorarkonsulate oder Konsularagenturen einrichten.
(2) Zu ihren Aufgaben gehören:
1. die Entwicklung der außenwirtschaftlichen, verkehrstechnischen, juristischen, kulturellen und wissenschaftlichen Beziehungen zwischen der Demokratischen Union und dem Gastgeberland;
2.die Ausgabe von Reisepässen, Personalausweisen und anderen Dokumenten an im Ausland lebende Staatsbürger der Demokratischen Union;
3. die Erteilung von Visa und Urkunden;
4. die Beglaubigung von Urkunden;
5. die Gewährleistung von Rechtsschutz oder die Hilfe aus Notlagen an Staatsbürger der Demokratischen Union, einschließlich die Gefangenenbetreuung;
6. die Übermittlung gerichtlicher und anderer nicht-gerichtlicher Urkunden;
7. die Durchführung von Ermittlungen und Vernehmungen auf Ersuchen von Gerichten und Strafverfolgungsbehörden der Demokratischen Union;
8. die Beurkundung von Willenserklärungen, Testamenten, Erbverträgen, eidesstaatlichen Versicherungen einschließlich Entgegennahme von Auflassungen und Annahme des Nachlasses verstorbener Staatsbürger der Demokratischen Union, wenn die Erben unbekannt oder abwesend sind;
9. die Legalisation ausländischer Urkunden und Dokumente;
10. die Erfüllung der Aufgaben freiwilliger Gerichtsbarkeit;
11. die Aufnahme von Niederschriften und Vermerken über Tatsachen und Vorgänge einschließlich die Entgegennahme von Verklarungen (Seeprotesten);
(3) Jede Botschaft der Demokratischen Union führt eine Konsularabteilung.

§ 2b
(1) Konsulate, sofern sie keine botschaftsinterne Konsularabteilung sind, General- und Honorarkonsulate sind von einer Botschaft, im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenzuweisung unabhängig agierende Behörden.
(2) Konsularagenturen unterstehen der Weisungsbefugnis der jeweiligen Botschaft der Demokratischen Union im jeweiligen Gastland."

Die Unionspräsidentin
Bild
Manuri, den 12.10.2015

Aktenzeichen: UGBl 2015/14




Herausgeber: Unionspräsidialamt
Druck: Staatsdruckerei Salbor
[/urkunde]

Verfasst: Mi 24. Feb 2016, 00:14
von Helen Bont
[urkunde=Unionskanzleramt]
Unionskanzleramt
Unionsstraße 1
Manuri

Ausrufung des übergesetzlichen Staatsnotstandes

Verordnung der Unionsregierung Nr 1


Angesichts der Tatsache, dass ein nie dagewesener Schwund von Staatsbürgern die Handlungsfähigkeit der staatlichen Institutionen lahmlegt,
bestrebt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu erhalten,
gewillt, den totalen Zusammenbruch von Staat und Gesellschaft zu verhindern,
geleitet von der Erkenntnis, dass dies nur durch ein beherztes Eingreifen der noch existierenden und handlungsfähigen staatlichen Unionsinstitutionen gewährleistet werden kann,
bestrebt, die Grundlage für eine starke Demokratische Union zu legen
und
betonend, dass die zu ergreifenden Maßnahmen nur übergangsweise bis zur Wiederherstellung von Legislative und Judikative gelten sollen, die endgültig über die ergriffenen Maßnahmen zu entscheiden haben,
ruft die Unionsregierung für die gesamte Demokratische Union
den
Übergesetzlichen Staatsnotstand
aus.
Hierbei gilt mit sofortiger Wirkung:

01.
(1) Die judikativen Vollmachten gehen auf die Unionsregierung über.
(2) Die Unionsregierung kann per Verordnung Gesetze erlassen, ändern oder aufheben.
(3) Die Verordnungen treten mit Ausvertigung und Verkündung im Unionsgesetzblatt durch den Unionskanzler in Kraft.
(4) Dem Unionsparlament bleibt es unbenommen, nach Beendigung des übergesetzlichen Staatsnotstandes, die Verordnungen einer Überprüfung zu unterziehen und diese bei Bedarf aufzuheben.
(5) Alle Verordnungen der Unionsregierung können durch das Unionsgericht einer Überprüfung unterzogen werden, sofern die klagenden Personen durch diese in ihren verfassunmäßigen Grundrechten verletzt wurden.

02.
Die Vollmachten des Unionspräsidenten gehen auf den Unionskanzler über.

03.
Die in der Unionsverfassung niedergelegten Grundrechte bleiben unberührt.

04.
Sämtliche Polizeien und andere Sicherheitsdienste der Union und der Länder werden der Befehlsgewalt des Unionsministeriums des Innern unterstellt.

05.
Alle Unionsbürger und Unionsangehörigen sind aufgerufen Ruhe zu bewahren und ihren täglichen Tätigkeiten nachzugehen; Sie sind aufgefordert, sich ihrer staatsbürgerlichen Pflichten bewusst zu werden, und durch die aktive Teilnahme am politischen Leben die Grundlage für die Beendigung des übergesetzlichen Staatsnotstandes zu schaffen.

06. Diese Verordnung tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.

Manuri, den 24.02.2016

Bild
Unionskanzlerin
[/urkunde]

Verfasst: Do 25. Feb 2016, 23:12
von Helen Bont
[urkunde=Unionskanzleramt]
Unionskanzleramt
Unionsstraße 1
Manuri

Verordnung Nr. 2 der Unionsregierung

Aufgrund des Putsches von Teilen der 1. Armee des Unionsheeres und der unklaren Lage in der Unionshauptstadt Manuri, erlässt die Unionsregierung folgende Anordnung:

01. Über Manuri wird der Ausnahmezustand verhängt;

02. Alle Truppenteile, die sich nicht innerhalb der nächsten 12 Stunden in ihre Kasernen zurückgezogen haben, werden sich wegen Hochverrats gemäß § 39 Strafgesetzbuch verantworten müssen.

03. Die Unions- und Landesbehörden werden angewiesen, sämtliche Anweisungen der Putschisten zu ignorieren.

Manuri, den 25.02.2016

Bild
Unionskanzlerin
[/urkunde]

Verfasst: Sa 12. Nov 2016, 19:43
von Helen Bont
[urkunde=Unionskanzleramt]
Unionskanzleramt
Unionsstraße 1
Manuri

Verordnung Nr. 3 der Unionsregierung

Die, aufgrund des Putsches von Teilen der 1. Armee des Unionsheeres am 25.02.2016 erlassene Verordnung Nr. 2 der Unionsregierung wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Manuri, den 12.11.2016

Bild
Unionskanzlerin
[/urkunde]

Verfasst: Sa 12. Nov 2016, 20:29
von Helen Bont
[urkunde=Unionskanzleramt]
Unionskanzleramt
Unionsstraße 1
Manuri

Verordnung Nr. 4 der Unionsregierung zum Erlass von Sanktionen gegen die Protagonisten des Putsches im Kaiserreich Dreibürgen

Aufgrund des Putsches im Kaiserreich und der festgestellten Verstöße gegen die rechtsstaatlichen Prinzipien und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erlässt die Unionsregierung mit sofortiger Wirkung ein Einreiseverbot für die folgenden Personen in das Staatsgebiet der Demokratischen Union und verfügt zugleich ein Einfrieren sämtlicher Vermögenswerte dieser Personen, sofern sich diese Vermögenswerte innerhalb der Grenzen der Demokratischen Union befinden:

01. Caspar Hagen Sigismund Maximilian Chlodwig Cajetan von Hohenburg-Gotha
02. Pauline Eulalia Kora Josepha Leopoldine Magdalena von Gotha
03. Elisabeth von Bayern
04. Ludwig Maximilian Wittelsbach
05. Wilhelm von Fürstenberg-Senne
06. Godwin Drogan
07. Pandora von Bayern
08. Gustav von Olshausen
09. Nikolaus Löwenheim
10. Wilhelm von Holtzen
11. Leonidas Tannhäuser
12. Wilhelm von Wattenberg
13. Alexander Heinrich von und zu Kalk
14. Joachim Felix von und zu Kalk
15. Heinrich Bokassa

Manuri, den 12.11.2016

Bild
Unionskanzlerin
[/urkunde]

Verfasst: Do 17. Nov 2016, 21:32
von Helen Bont
[urkunde=Unionskanzleramt]
Unionskanzleramt
Unionsstraße 1
Manuri

Verordnung Nr. 5 der Unionsregierung

In Ergänzung zur Verordnung Nr. 4 der Unionsregierung zum Erlass von Sanktionen gegen die Protagonisten des Putsches im Kaiserreich Dreibürgen, erlässt die Unionsregierung mit sofortiger Wirkung ein Einreiseverbot für die folgenden Personen in das Staatsgebiet der Demokratischen Union und verfügt zugleich ein Einfrieren sämtlicher Vermögenswerte dieser Personen, sofern sich diese Vermögenswerte innerhalb der Grenzen der Demokratischen Union befinden:

Derrick Landa

Manuri, den 17.11.2016

Bild
Unionskanzlerin
[/urkunde][/quote]

Verfasst: Do 17. Nov 2016, 21:52
von Helen Bont
[urkunde=Unionskanzleramt]
Unionskanzleramt
Unionsstraße 1
Manuri

Verordnung Nr. 6 der Unionsregierung zum Schutz der Souveränität und Integrität der Demokratischen Union

Aufgrund der unverhohlenen Kriegsdrohungen aus dem Kaiserreich Dreibürgen seitens der dortigen Machthaber,
angesichts der Tatsache, dass das aggressive und brutale Vorgehen der dreibürgischen Machthaber gegen die eigene Bevölkerung von einer hohen Bereitschaft zur Einsetzung von Gewalt zeugt, die sich auch gegen jene befriedeten Zonen richten, die durch internationale Konvention und Gepflogenheit besonderem Schutz unterliegen
und überzeugt davon, dass Terrorregime zur Sicherung ihrer Macht nicht nur Gewalt im Innern sondern auch nach Außen einsetzen werden,
erlässt die Unionsregierung zum Schutz der Souveränität und Integrität der Demokratischen Union Folgendes:

01. Die:
- 15. Armee,
- 12. Armee und
- Nordmeerflotte
werden in Alarmbereitschaft versetzt.

02. Die Luftwaffe wird angewiesen, den Luftraum verstärkt zu überwachen.

03. Es wird für die Angehörigen der Unionsstreitkräfte eine Urlaubssperre verhängt.

Manuri, den 17.11.2016

Bild
Unionskanzlerin
[/urkunde]

Verfasst: Fr 25. Nov 2016, 01:25
von Helen Bont
[urkunde=Unionskanzleramt]
Unionskanzleramt
Unionsstraße 1
Manuri

Verordnung Nr. 7 der Unionsregierung

In Ergänzung zur Verordnung Nr. 4 der Unionsregierung zum Erlass von Sanktionen gegen die Protagonisten des Putsches im Kaiserreich Dreibürgen, erlässt die Unionsregierung mit sofortiger Wirkung ein Einreiseverbot für die folgenden Personen in das Staatsgebiet der Demokratischen Union und verfügt zugleich ein Einfrieren sämtlicher Vermögenswerte dieser Personen, sofern sich diese Vermögenswerte innerhalb der Grenzen der Demokratischen Union befinden:

01. Horace Wesley Hjalmar Schleck
02. Falk Rotschmied

Manuri, den 25.11.2016

Bild
Unionskanzlerin
[/urkunde]

Verfasst: Fr 25. Nov 2016, 01:45
von Helen Bont
[urkunde=Unionskanzleramt]
Unionskanzleramt
Unionsstraße 1
Manuri

Verordnung Nr. 8 der Unionsregierung zum Schutz der Souveränität und Integrität der Demokratischen Union

Angesichts der Kriegserklärung der Putschistenregierung in Dreibürgen an die Demokratische Union vom 24.11.2016,
erkennend, dass man sich einem Terrorregime nicht unterwerfen darf und jedes Zeichen von Appeasement oder Nachgeben von dem Terrorregime als Schwäche der freien Welt und als Bestätigung der Machtansprüche missverstanden wird,
gewillt, die territoriale Integrität und nationale Souveränität der Demokrstischen Union zu verteidigen und an der Seite des nach Freiheit strebenden dreibürgischen Volkes stehend,
erlässt die Unionsregierung die folgende Verordnung:

01. es wird die Generalmobilmachung angeordnet;
02. sämtliche Einheiten der Unionsstreitkräfte werden in Alarmzustand versetzt;
03. die Zivilschutzbehörden werden angewiesen, die Einrichtungen zum Schutz der Zivilbevölkerung unverzüglich in Betrieb zu nehmen;
04. der gesamte Luftraum der Demokratischen Union wird für dreibürgische Flugzeuge gesperrt;
05. die Hoheitsgewässer der Demokratischen Union werden für sämtliche unter dreibürgischer Flagge fahrenden Schiffe gesperrt;
06. das gesamte Vermögen des Kaiserreichs Dreibürgen, welches sich in der Demokratischen Union wird mit sofortiger Wirkung zugunsten der in Salem residierenden Exil-Regierung beschlagnahmt;
07. die Unionsstreitkräfte werden angewiesen, dreibürgische militärische Schiffe und Flugzeuge, welche in die Hoheitsgewässer bzw. in den Luftraum der Demokratischen Union eindringen ohne Vorwarnung unschädlich zu machen.

Manuri, den 25.11.2016

Bild
Unionskanzlerin
[/urkunde]