Ich weise die geschätzten Kollegen auf
folgenden Antrag von mir im Unionsparlament hin und würde bitten, doch zahlreich an den Beratungen teilzunehmen.
Zur Kenntnisnahme nochmal:
Gesetz zur Reform der Gesetzgebungskompetenzen der Union
§1
Artikel 47 der Verfassung der Demokratischen Union wird folgendermaßen neu gefasst:
Artikel 47 - Ausschließliche Gesetzgebung der Union
(1)Die Union hat die Gesetzgebung über:
1. die auswärtigen Angelegenheiten einschließlich der politischen und wirtschaftlichen Vertretung gegenüber dem Ausland
2. Grenzschutz sowie die Abwehr von Gefahren für die verfassungsmäßige Ordnung, den Bestand und die Sicherheit der Union einschließlich der Verteidigung
3. das Währungs- und Zollwesen, die unionsweiten Steuern und die Grundlagen des Wirtschaftssystems
4. die Verfassung der Unionsgerichte, das Prozessrecht vor denselben und den Strafvollzug
5. das Strafrecht
6. das bürgerliche Recht
7. das Staatsbürgerschafts-, Personenstands- und Gesellschaftsrecht und das Register- und Meldewesen
8. das Arbeitsrecht einschließlich der Arbeitsvermittlung
9. die soziale Grundsicherung einschließlich der Kranken-, Arbeitslosen-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung und der Gesundheitsfürsorge
10. Angelegenheiten, die bei strenger Betrachtung aus ihrer Natur heraus unionsweit geregelt werden müssen und nur so geregelt werden können.
(2) Auf dem Gebiet des Strafrechts darf jedes Land für die Nichteinhaltung von Gesetzen des Landes besondere Strafen androhen.
§2
Folgender Artikel 47b wird in die Unionsverfassung eingefügt:
Artikel 47b
Sozialrechtliche Regelungen der Länder, die vor dem 01.02.2009 beschlossen wurden, bleiben weiterhin in Kraft. Wird durch ein Unionsgesetz eine Sozialversicherungspflicht geschaffen, so kann diese auch durch die Mitgliedschaft in einer Landessozialversicherung erfüllt werden.
§3
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.