Verfasst: Fr 28. Nov 2008, 15:10
Beispiele für Jugendliche schwere sittlich gefährdende Inhalte:
- Darstellungen sexueller Erniedrigungen unterhalb der Pornografiegrenze, vor allem so genannte "Sado-Maso"- oder "Bondage"-Inhalte (siehe den "Frauendiskriminierungs-Fall");
- nach der Rechtsliteratur auch die Wiedergabe sexueller Handlungen im Zusammenhang mit menschlichen Körperausscheidungen;
- extrem frauenfeindliche Medieninhalte;
- die exzessive und befürwortende Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wie Hakenkreuze, Hitlergruß, in Extremfällen auch die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen (vgl. § 166 StGB, siehe aber den "Papst-Bildmontage-Fall") oder die Werbung für eine kriminelle oder terroristische Vereinigung (§§ 129, 129a StGB);
- die Verherrlichung oder Anpreisung des Drogenkonsums (siehe den "Marihuana-Fall");
- das öffentliche Auffordern zu Straftaten (vgl. 111 StGB), unter Umständen auch die Verherrlichung oder das öffentliche Auffordern zum Suizid.