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Verfasst: Mi 28. Mär 2007, 11:27
von Fiete Schulze
Original von Amber Marie Ford
Also, entweder ist Ihr juristischer Berater eine Null, oder Sie haben ihm nicht richtig zugehört. Anderenfalls wüssten Sie nämlich, dass die erfolgreiche Anfechtung eines hoheitlichen Aktes nicht nur eine formelle Rechtsverletzung, sondern auch eine materielle Beschwer des Antragstellers erfordert. Wenn ich zwar formell in einem meiner Rechte verletzt werde, mir daraus aber keine praktische Beschwer erwächst oder erwachsen ist, ist die Verfolgung meines formellen Rechtes aussichtslos.
Und was hat dieses Geblubber jetzt mit meiner letzten Aussage zu tun und mit der Tatsache, dass Sie den Kampf um festgeschriebene Rechte als belästigend empfinden?

Verfasst: Mi 28. Mär 2007, 11:30
von Amber Marie Ford
Ich merke schon, Sie haben ihm offensichtlich nicht zugehört, wie Sie mir auch nicht zuhören. Nochmals zum Mitmeißeln: um die Verletzung eines mir zustehenden formellen Rechtes zu verfolgen, muss ich durch diese Verletzung auch materiell beschwert sein, und das ist Herr Letsrock eben nicht.

Verfasst: Mi 28. Mär 2007, 11:34
von Fiete Schulze
Also eine Verletzung des Wahlrechtes ist für Sie eine Normalität? Okay...dann kann man ja der Regierung für die nächsten Abstimmungen im UP vorschlagen, gleich alle Oppositionspolitiker außen vor zu lassen, alles andere wäre ja auch sinnlos und belästigt für die verehrte Justizminitserin. Und wir möchten ja nicht, dass Sie sich in Ihrer "eigenen" Demokratie irgendwie gestört fühlen.

Verfasst: Mi 28. Mär 2007, 11:39
von Amber Marie Ford
Original von Fiete Schulze
Also eine Verletzung des Wahlrechtes ist für Sie eine Normalität?
Sie müssen mir zwar nicht zuhören, aber bitte legen Sie mir nicht irgendwelche unsinnigen Äußerungen in den Mund. Verbindliche Dank.
Okay...dann kann man ja der Regierung für die nächsten Abstimmungen im UP vorschlagen, gleich alle Oppositionspolitiker außen vor zu lassen, alles andere wäre ja auch sinnlos und belästigt für die verehrte Justizminitserin.
Das ist kompletter Unfug und hat nichts mit dem Thema zu tun.
Und wir möchten ja nicht, dass Sie sich in Ihrer "eigenen" Demokratie irgendwie gestört fühlen.
Tut mir leid, aber ich habe keine "eigene" Demokratie, sondern argumentiere auf der Gundlage der Verfassung der Demokratischen Union.

Verfasst: Mi 28. Mär 2007, 11:43
von Fiete Schulze
Ich lege Ihnen keine Worte in den Mund, Sie sagen doch ständig selber, dass der Kampf für sein Wahlrecht sinnlos, belästigend und aussichtslos ist. Ich kann ja nichts dafür, das Sie von solchen Rechten nicht viel halten.

Verfasst: Mi 28. Mär 2007, 11:50
von Amber Marie Ford
Seit wievielen Tagen drehen wir uns nun schon im Kreis? Wird Ihnen eigentlich nicht schwindelig davon?

Natürlich ist es richtig und wichtig, dass sowohl Bürger als auch Parlamentarier sich gegen Verletzungen ihrer Rechte wehren, sofern sie durch diese tatsächlich beschwert sind. Aber diese Voraussetzung liegt im konkreten Falle eben nicht vor, da Herrn Letsrocks Stimme das Wahlergebnis nicht beeinflusst hätte. Bestünde die Möglichkeit, dass Herr von Metternich durch die Abgabe einer weiteren Stimme keine Mehrheit mehr gehabt hätte, oder hätte Herr Letsrock keine Wahlbenachrichtigung für die Unionsparlamentswahl, bei welcher es im Ergebnis auf das Verhältnis der auf die Listen und Einzelnkandidaten entfallenen Stimmen ankommt, wäre das natürlich etwas anderes.

Verfasst: Mi 28. Mär 2007, 12:11
von Stanislav Goldmann
Genau das hat doch Herr Schulze, zugegebenermassen überspitzt formuliert, gesagt: ist die Mehrheit klar, so ist es nach Ihren Worten völlig unnötig, der Opposition überhaupt Zugang zur Wahl zu geben. Ändert ja nichts an dem Wahlergebnis ...

Verfasst: Mi 28. Mär 2007, 12:25
von Jonathan Metternich Hughes
Original von Fiete Schulze
Ah...also wenn ein UP-Mitglied für sein Wahlrecht im UP streitet, ist das für Sie unsinnig und belästigend?
Wo streitet denn hier ein UP-Mitglied für sein Wahlrecht? Herr Letsrock hat sich zu dieser Debatte exakt null Mal geäußert. Wenn er sich in seinen Rechten verletzt fühlt, dann sollte er das doch wenigstens selbst beklagen. Wenn der Parteivorsitzende der PDSR für den Parteivorsitzenden der KRP sprechen muss, dann wirft das ein äußerst ungünstiges Licht auf die Beteiligten und gibt dem Verdacht Nahrung, es gehe der Linken vor allem darum, sich krampfhaft als Opposition zu profilieren.

Ich mag diese politische Intention, so es sie denn gibt, gar nicht weiter beurteilen, aber es wäre sehr schön, wenn der Herr Letsrock mal in eigener Sache sprechen könnte, es geht schließlich um ihn.

Verfasst: Mi 28. Mär 2007, 12:39
von Sean William Connor
Original von Amber Marie Ford
Also, entweder ist Ihr juristischer Berater eine Null, oder Sie haben ihm nicht richtig zugehört. Anderenfalls wüssten Sie nämlich, dass die erfolgreiche Anfechtung eines hoheitlichen Aktes nicht nur eine formelle Rechtsverletzung, sondern auch eine materielle Beschwer des Antragstellers erfordert. Wenn ich zwar formell in einem meiner Rechte verletzt werde, mir daraus aber keine praktische Beschwer erwächst oder erwachsen ist, ist die Verfolgung meines formellen Rechtes aussichtslos.
Es ist ja kein hoheitlicher Akt in dem Sinne. Das wäre zutreffend für Verwaltungsentscheide. Der Beschwerdeführer ist ja hier vielmehr selber Teil einer Staatsgewalt. Aber die entscheidende Frage wäre ja in der Tat: Konnte jene Person, die vorher im UP war mitwählen bzw. wurden dieser Person die Unterlagen zugestellt.

Ob ich mir ne blutige Nase holen würde? Vielleicht. Vielleicht aber auch nicht. ;) Es war ein Angebot, das steht.

Verfasst: Mi 28. Mär 2007, 12:49
von kapuczynski
anstatt mit unsinnigen und aussichtslosen Anträgen einer Opposition, die keinerlei kreative und politische Ideen zu haben scheint, belästigt zu werden.
Ob das unsinnig und aussichtslos ist, entscheiden nicht Sie Frau Ford. Was hat das eigentlich jetzt mit politischen und kreativen Ideen der Opposition zu tun?