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Verfasst: Di 27. Mär 2007, 14:57
von Jonathan Metternich Hughes
Original von Joseph A. Gladstone
Ich würde gerne Ihren Aufstand sehen, wenn sowas einem Abgeordneten Ihres Lagers passieren würde.
Es wäre besagtem Abgeordneten aus "unserem Lager" (was ist das eigentlich für ein Denken?) zumindest aufgefallen. Da liegt ein entscheidender Unterschied.

Verfasst: Di 27. Mär 2007, 23:58
von Sean William Connor
Original von Fiete Schulze
Ein UP-Mitglied konnte sein Recht nicht wahrnehmen und ein Nicht-UP-Mitglied hätte an der UK-Wahl teilnehmen können. Das sind zwei grobe Mängel, die eigentlich zur Ungültigkeit der UK-Wahl führen müssen.
Ich verstehe. Das sieht dann natürlich etwas anders aus. Herr Schulze, ich bin bereit und biete Ihnen an Ihren Fall als Rechtsanwalt zu vertreten. Sollten Sie interesse haben, so kontaktieren Sie mich bitte ich würde dann alles weitere einleiten.
Verfasst: Mi 28. Mär 2007, 01:12
von Hajo Poppinga
Hm.
Verfasst: Mi 28. Mär 2007, 01:39
von Montgomery Scott
Original von Hajo Poppinga
Hm.
Ein Mann, ein Wort?
Verfasst: Mi 28. Mär 2007, 01:56
von Amber Marie Ford
Original von Sean William Connor
Ich verstehe. Das sieht dann natürlich etwas anders aus. Herr Schulze, ich bin bereit und biete Ihnen an Ihren Fall als Rechtsanwalt zu vertreten. Sollten Sie interesse haben, so kontaktieren Sie mich bitte ich würde dann alles weitere einleiten.
Schenbar verstehen Sie nicht, sonst würden Sie sich keine blutige Nase holen wollen... :rolleyes:
Verfasst: Mi 28. Mär 2007, 02:31
von Bart Simpson
Gratuliert Herrn Metternich zur Kanzlerwahl....
Verfasst: Mi 28. Mär 2007, 07:25
von Fiete Schulze
Original von Amber Marie Ford
Schenbar verstehen Sie nicht, sonst würden Sie sich keine blutige Nase holen wollen... :rolleyes:
Was ist los? Gerade von Seiten Ihres Koapartners wünscht man sich doch Klarheit durch ein Gericht, daran sollten Sie doch als Justizministerin auch Interesse haben, oder?
Verfasst: Mi 28. Mär 2007, 09:33
von Amber Marie Ford
Als Justizministerin habe ich vor allem Interesse daran, dass das Unionsgericht, sobald die Prozessakten wieder zugänglich sein werden, die schwebenden Verfahren weiter bearbeitet und zügig abschließt, anstatt mit unsinnigen und aussichtslosen Anträgen einer Opposition, die keinerlei kreative und politische Ideen zu haben scheint, belästigt zu werden.
Selbstverständlich steht es der UFD frei, sich ebenfalls für eine gerichtliche Klärung auszusprechen, aber juristisch wie politisch ist sie unnötig und überflüssig: juristisch, weil ohnehin auf der Hand liegt, dass eine Anfechtung der Wahl keinen Erfolg wird haben können, und politisch, weil ein Gerichtsverfahren sowieso keinen Gewinn bringt - seinen Lebensgefährten zu verprügeln genießt in der Demokratischen Union eine höhere gesellschaftliche Akzeptanz als die Urteile des Unionsgerichtes, und die Entscheidung würde von ihren Kritikern nur wieder als Aufhänger für populistische Forderungen zur Aushebelung der Rechtssicherheit missbraucht...
Verfasst: Mi 28. Mär 2007, 11:15
von Fiete Schulze
Original von Amber Marie Ford
Als Justizministerin habe ich vor allem Interesse daran, dass das Unionsgericht, sobald die Prozessakten wieder zugänglich sein werden, die schwebenden Verfahren weiter bearbeitet und zügig abschließt, anstatt mit unsinnigen und aussichtslosen Anträgen einer Opposition, die keinerlei kreative und politische Ideen zu haben scheint, belästigt zu werden.
Ah...also wenn ein UP-Mitglied für sein Wahlrecht im UP streitet, ist das für Sie unsinnig und belästigend? Na das zeigt doch ganz deutlich Ihr eingeschränktes Verständnis für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Hätte nicht gedacht, wie schnell es bemerkbar wird, dass die UFD und ihre Helfer wieder an der Macht sind.
Verfasst: Mi 28. Mär 2007, 11:24
von Amber Marie Ford
Also, entweder ist Ihr juristischer Berater eine Null, oder Sie haben ihm nicht richtig zugehört. Anderenfalls wüssten Sie nämlich, dass die erfolgreiche Anfechtung eines hoheitlichen Aktes nicht nur eine formelle Rechtsverletzung, sondern auch eine materielle Beschwer des Antragstellers erfordert. Wenn ich zwar formell in einem meiner Rechte verletzt werde, mir daraus aber keine praktische Beschwer erwächst oder erwachsen ist, ist die Verfolgung meines formellen Rechtes aussichtslos.