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Verfasst: So 26. Okt 2008, 15:07
von Montgomery Scott
Zur Durchführung einer Abstimmung sehe ich mich laut §4 (5) der GO immer dann verpflichtet, wenn dem nicht meine grundsätzlichen Aufgaben nach §4 (1) und (2) entgegen stehen.

Wie ich bereits ausführte, ist in dem Verhalten der Unionsregierung, dem Parlament einen Entwurf, der abgelehnt wurde, ohne Vermittlung erneut zur Abstimmung vorzulegen, eine Missachtung der Würde des Parlaments sowie eine Störung seiner Arbeit festzustellen. Daher sehe ich zumindest eine vorherige Vermittlung, z. B. in einem dafür eingerichteten Ausschuss, als notwenig an, um das Verfahren fortzusetzen.

Verfasst: So 26. Okt 2008, 15:10
von SRM
Original von Montgomery Scott
Zur Durchführung einer Abstimmung sehe ich mich laut §4 (5) der GO immer dann verpflichtet, wenn dem nicht meine grundsätzlichen Aufgaben nach §4 (1) und (2) entgegen stehen.

Wie ich bereits ausführte, ist in dem Verhalten der Unionsregierung, dem Parlament einen Entwurf, der abgelehnt wurde, ohne Vermittlung erneut zur Abstimmung vorzulegen, eine Missachtung der Würde des Parlaments sowie eine Störung seiner Arbeit festzustellen. Daher sehe ich zumindest eine vorherige Vermittlung, z. B. in einem dafür eingerichteten Ausschuss, als notwenig an, um das Verfahren fortzusetzen.
Die Vermittlung können wir auch in einer abermaligen Aussprache durchführen.

Verfasst: So 26. Okt 2008, 15:38
von Montgomery Scott
Das ist freilich möglich, die bisherige Aussprache hatte aber zu keiner Verständigung geführt. Obendrein hat der Abgeordnete Müller einen Ausschuss zu diesem Zwecke beantragt, was ich in meiner Funktion als Abgeordneter für sinnvoll erachte, weshalb ich mich dem Antrag angeschlossen habe. Sollte die nötige Zahl an Antragstellern (nämlich drei) zusammenkommen, sieht das Präsidium dies als willkommene Gelegenheit, diesem die Funktion als Vermittlungsgremium im Rahmen dieses Verfahrens zuzuerkennen.

Verfasst: So 26. Okt 2008, 15:42
von SRM
Original von Montgomery Scott
Das ist freilich möglich, die bisherige Aussprache hatte aber zu keiner Verständigung geführt. Obendrein hat der Abgeordnete Müller einen Ausschuss zu diesem Zwecke beantragt, was ich in meiner Funktion als Abgeordneter für sinnvoll erachte, weshalb ich mich dem Antrag angeschlossen habe. Sollte die nötige Zahl an Antragstellern (nämlich drei) zusammenkommen, sieht das Präsidium dies als willkommene Gelegenheit, diesem die Funktion als Vermittlungsgremium im Rahmen dieses Verfahrens zuzuerkennen.
Und einen eventuellen Beschluss in die ferne Zukunft zu verlagern.

Verfasst: So 26. Okt 2008, 15:49
von SRM
Ich fordere das Präsidium ein letztes Mal auf, den Regierungsantrag zur Abstimmung zu stellen. Sollte dies nicht geschehen, wird die Regierung den Rechtsweg beschreiten.

Verfasst: So 26. Okt 2008, 16:50
von Wolfgang Müller
Ich fordere die Regierung auf sich endlich wieder zu besinnen. Was Sie machen ist ein Trauerspiel.

Verfasst: So 26. Okt 2008, 17:21
von Montgomery Scott
Herr Kanzler, Ihr einziges Gegenargument war bisher
Original von SRM
Und einen eventuellen Beschluss in die ferne Zukunft zu verlagern.
Ich sehe mich als Präsident des Parlaments in der Verantwortung, eine wider der Souveränität dieses Hauses laufenden Instrumentalisierung Ihrerseits Einhalt zu gebieten. Der Weg der Gesetzgebung führt durch die freie und unabhängige Entscheidungsfindung der Volksvertreter im Unionsparlament. Die Regierungsfraktionen haben dem Parlament zwei Versionen ihres Gesetzesentwurfes vorgelegt und keine konnte eine Mehrheit finden. Die Beurteilung dieses Faktums ist nicht Sache des Präsidiums aber es liegt an Ihnen, es als solches zur Kenntnis zu nehmen und nun entweder Ihr Vorhaben zurückzuziehen oder aber den von den Richtlinien der Geschäftsordnung vorgegebenen Weg der Konsensfindung mitzugehen. Ich fordere Sie ein letztes Mal auf, die Würde Ihres Amtes und die des Parlamentes zu wahren und sich verantwortlich zu verhalten.

Verfasst: So 26. Okt 2008, 19:25
von SRM
Original von Wolfgang Müller
Ich fordere die Regierung auf sich endlich wieder zu besinnen. Was Sie machen ist ein Trauerspiel.
Was ihr Fraktionskollege hier treibt, ist das einzige Trauerspiel...

Verfasst: So 26. Okt 2008, 19:32
von SRM
Original von Montgomery Scott
Herr Kanzler, Ihr einziges Gegenargument war bisher

Ich sehe mich als Präsident des Parlaments in der Verantwortung, eine wider der Souveränität dieses Hauses laufenden Instrumentalisierung Ihrerseits Einhalt zu gebieten. Der Weg der Gesetzgebung führt durch die freie und unabhängige Entscheidungsfindung der Volksvertreter im Unionsparlament. Die Regierungsfraktionen haben dem Parlament zwei Versionen ihres Gesetzesentwurfes vorgelegt und keine konnte eine Mehrheit finden. Die Beurteilung dieses Faktums ist nicht Sache des Präsidiums aber es liegt an Ihnen, es als solches zur Kenntnis zu nehmen und nun entweder Ihr Vorhaben zurückzuziehen oder aber den von den Richtlinien der Geschäftsordnung vorgegebenen Weg der Konsensfindung mitzugehen. Ich fordere Sie ein letztes Mal auf, die Würde Ihres Amtes und die des Parlamentes zu wahren und sich verantwortlich zu verhalten.
Ich betone nochmals klipp und klar: Sind Sie bereit, den Antrag zur Abstimmung zu stellen? Ja oder nein?

Verfasst: So 26. Okt 2008, 21:01
von Denise M. Connor
Herr Unionskanzler, ich denke der geschätzte Kollege Scott hat Sie verstanden.