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Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 16:11
von Rudolph Baader
Tach. Wer sind sie denn?

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 16:23
von Julian Herzberger
Ich bin Herzberger, Julian Herzberger. Wenn alles gut läuft, künftiger Inselpräsident. Frau Bont führt gerade noch ein Telefonat.

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 16:32
von Rudolph Baader
Aha.

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 16:35
von Julian Herzberger
Ich bin erst seit kurzem Unionsbürger und wollte etwas Schwung auf die WI bringen. Herzlichen Glückwunsch zur Wahl als Imperialkanzler!

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 18:51
von Helen Bont
Guten Tag, Herr Baader, ich danke Ihnen, dass Sie Zeit gefunden haben, zu uns zu stoßen.
Weist auf einen freien Platz.
Bitte, setzen Sie sich.

Wir sprachen gerade über Wege, den Unionsrat wieder zu aktivieren. Da die zuletzt gewählte Präsidentin des Unionsrates, Frau Gatineau, nicht mehr im Amt ist, müssten Sie die Sitzungsleistung bis zur Neuwahl eines Unionsratspräsidenten übernehmen.

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 19:04
von Julian Herzberger
Frau Bont und ich hoffen, dass Sie gewillt sind diese Verantwortung zu übernehmen. Nach meiner Wahl zum Inselpräsidenten würde ich Sie tatkräftig unterstützen.

Verfasst: Sa 4. Mär 2017, 14:32
von Rudolph Baader
Ich werde es mir mal ansehen. Das war alles?

Verfasst: Sa 4. Mär 2017, 23:02
von Helen Bont
Mir ist wichtig, dass Ihnen bewusst ist, dass wir Sie nicht in eine rechtliche Grauzone schicken.
§ 3 Absatz 2 Satz 1 Geschäftordnung des Unionsrates (GOUR) besagt: "Die Amtszeit des Unionsratspräsidenten beträgt drei Monate." und § 3 Absatz 7 "Die Amtszeit des Unionsratspräsidenten endet ansonsten auch mit Tod, Rücktritt, Verlust der Staatsbürgerschaft oder durch ein konstruktives Mißtrauensvotum." ansehe, dann ist Frau Gatineau nicht mehr im Amt der Unionsratspräsidentin.
Denn Ihre Wahl war am 29.08.2015. Danach fand keine Wahl des Unionsratspräsidenten mehr statt. Die Amtszeit endete also spätestens mit Ablauf des Monats November 2015. Selbst wenn man sich auf den Standpunkt stellt, dass eine kommissarische Geschäftsführung möglich ist, endete die Amtszeit von Frau Gatineau als Unionsratspräsidentin gemäß der Bestimmung des § 3 Absatz 7 GOUR spätestens mit Verlust der Staatsbürgerschaft durch Ausbürgerung vom 6.11.2015 an eben jenem Tag.
Laut § 3 Absatz 6 GOUR ist ein neuer Unionsratspräsident zu wählen. Da Sie derzeit das einzige Mitglied sind, dürfte die Wahl nicht schwer fallen.

Verfasst: Sa 4. Mär 2017, 23:37
von Julian Herzberger
Dazu sei gesagt, mit Ihnen als Unionsratpräsidenten ist es wieder möglich die Unionsexekution zu aktivieren und durchzuführen, was wir für einige Länder dringend benötigen.

Verfasst: Di 7. Mär 2017, 10:04
von Rudolph Baader
Wie gesagt; ich schaue es mir mal an. Der Unionsexekution stehe ich allerdings grundsätzlich kritisch gegenüber. Dafür müssten sie sich einen anderen Dödel suchen.