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Verfasst: Do 23. Jul 2009, 08:53
von Rufus Constantius
Ist der Imperialverweser tot?
Verfasst: Do 23. Jul 2009, 09:54
von Michael Schneider
Den Imperialverweser gibts nicht mehr. Nur den Kanzler und den Sekretär der Imperialversammlung.
Verfasst: Do 23. Jul 2009, 12:09
von Rufus Constantius
Na , dann ist der eben tot.
Verfasst: So 26. Jul 2009, 11:11
von Marenus Luther
sim off: wie schon an anderer Stelle geschrieben bin ich sehr krank, ich versuche mich vielleicht heute Nachmittag zu melden in der Hoffnung, dass es mir dann etwas besser geht. sim on
Verfasst: So 26. Jul 2009, 11:22
von Rufus Constantius
*sim off* Sind Sie für das Herrenhaus oder Imperialversammlung als Sekretär zuständig? Nein, also müssen Sie sich sicherlich nicht rechtfertigen. *sim on*
Verfasst: Di 4. Aug 2009, 15:08
von Rufus Constantius
Jetzt ist mal Schluss im Ofen.
§3
(2) Ist das Amt des Sekretärs vakant, ist der Sekretär an der Ausübung seiner Amtspflichten verhindert oder kommt er für einen Zeitraum von mehr als sieben Tagen seinen Amtspflichten nicht nach, so fallen alle gesetzlich definierten Aufgaben des Sekretärs kommissarisch dem Mitglied der Imperialversammlung mit der längsten, ununterbrochenen Mitgliedschaftsdauer im Hause zu. Ist das am längsten amtierende Mitglied der Imperialversammlung ebenfalls verhindert, erklärt es seinen Verzicht oder kommt es für einen Zeitraum von mehr als drei Tagen seinen Aufgaben als kommissarischer Sekretär nicht nach, so gehen die Aufgaben des Sekretärs kommissarisch in analoger Vorgehensweise nacheinander auf die übrigen Mitglieder der Imperialversammlung in der Reihenfolge ihrer Mitgliedschaftsdauer in derImperialversammlung über.
Wer fühlt sich nun angeprochen?
Verfasst: Di 4. Aug 2009, 18:28
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Wo liegt das Problem?
Verfasst: Mi 5. Aug 2009, 13:21
von Rufus Constantius
19.07.2009 17:53 - Pressekonferenzen geben aber die Hauptarbeit vergessen, schöne Sache , da liegt mein Problem als Stolzer Imperianer.
Verfasst: Mi 5. Aug 2009, 15:32
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Original von Rufus Constantius
19.07.2009 17:53 - Pressekonferenzen geben aber die Hauptarbeit vergessen, schöne Sache , da liegt mein Problem als Stolzer Imperianer.
Da war ich im Ausland und ordentlich abgemeldet, Sie Held. Nach Gesetz und Verfassung übernimmt da der oder diejenige, der oder die am längsten die Staatsbürgerschaft besitzt. *so*Schau mal in den Abwesenheits-Threat*so*
Verfasst: Fr 4. Sep 2009, 12:30
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Ich beantrage eine Aussprache gemäß §8 (6) IWahlG da die Wahl zum Imperialkanzler gemäß §8 (5) IWahlG gescheitert ist.
Ich beantrage weiterhin folgenden Beschluss zu fassen:
Ausschreibung von Neuwahlen und Besetzung der Wahlleitung
Die Imperialversammlung beschließt gemäß §8 (6) IWahlG das Neuwahlen ausgeschrieben werden. Die Wahlen werden gemäß §1 (3) IWahlG vom Sekretär der Imperialversammlung, Johannes Georg Graf von Falkenstein, geleitet.