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Jetzt ist mal Schluss im Ofen.
§3
(2) Ist das Amt des Sekretärs vakant, ist der Sekretär an der Ausübung seiner Amtspflichten verhindert oder kommt er für einen Zeitraum von mehr als sieben Tagen seinen Amtspflichten nicht nach, so fallen alle gesetzlich definierten Aufgaben des Sekretärs kommissarisch dem Mitglied der Imperialversammlung mit der längsten, ununterbrochenen Mitgliedschaftsdauer im Hause zu. Ist das am längsten amtierende Mitglied der Imperialversammlung ebenfalls verhindert, erklärt es seinen Verzicht oder kommt es für einen Zeitraum von mehr als drei Tagen seinen Aufgaben als kommissarischer Sekretär nicht nach, so gehen die Aufgaben des Sekretärs kommissarisch in analoger Vorgehensweise nacheinander auf die übrigen Mitglieder der Imperialversammlung in der Reihenfolge ihrer Mitgliedschaftsdauer in derImperialversammlung über.
Wer fühlt sich nun angeprochen?
§3
(2) Ist das Amt des Sekretärs vakant, ist der Sekretär an der Ausübung seiner Amtspflichten verhindert oder kommt er für einen Zeitraum von mehr als sieben Tagen seinen Amtspflichten nicht nach, so fallen alle gesetzlich definierten Aufgaben des Sekretärs kommissarisch dem Mitglied der Imperialversammlung mit der längsten, ununterbrochenen Mitgliedschaftsdauer im Hause zu. Ist das am längsten amtierende Mitglied der Imperialversammlung ebenfalls verhindert, erklärt es seinen Verzicht oder kommt es für einen Zeitraum von mehr als drei Tagen seinen Aufgaben als kommissarischer Sekretär nicht nach, so gehen die Aufgaben des Sekretärs kommissarisch in analoger Vorgehensweise nacheinander auf die übrigen Mitglieder der Imperialversammlung in der Reihenfolge ihrer Mitgliedschaftsdauer in derImperialversammlung über.
Wer fühlt sich nun angeprochen?
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Da war ich im Ausland und ordentlich abgemeldet, Sie Held. Nach Gesetz und Verfassung übernimmt da der oder diejenige, der oder die am längsten die Staatsbürgerschaft besitzt. *so*Schau mal in den Abwesenheits-Threat*so*Original von Rufus Constantius
19.07.2009 17:53 - Pressekonferenzen geben aber die Hauptarbeit vergessen, schöne Sache , da liegt mein Problem als Stolzer Imperianer.
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Ich beantrage eine Aussprache gemäß §8 (6) IWahlG da die Wahl zum Imperialkanzler gemäß §8 (5) IWahlG gescheitert ist.
Ich beantrage weiterhin folgenden Beschluss zu fassen:
Ich beantrage weiterhin folgenden Beschluss zu fassen:
Ausschreibung von Neuwahlen und Besetzung der Wahlleitung
Die Imperialversammlung beschließt gemäß §8 (6) IWahlG das Neuwahlen ausgeschrieben werden. Die Wahlen werden gemäß §1 (3) IWahlG vom Sekretär der Imperialversammlung, Johannes Georg Graf von Falkenstein, geleitet.
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